Hallo,
Ich bin zum 31.07.2019 aus der Mietwohnung ausgezogen (Hausbesitzer = Vermieter und arbeitet mit einer Hausverwaltung zusammen. Ich habe der Hausverwaltung meine Kontaktdaten und die neue Adresse der bei Schlüsselübergabe mitgeteilt. Zum 01.06.2020 bin ich erneut umgezogen, Handynummer ist aber gleich geblieben. Heute 14.01.2021 ruft mich die Hausverwaltung an und teilt mir mit, dass sie mir die Nebenkostenabrechnung für 2019 zusenden wollen, aber meine neue Adresse nicht haben. In der Nebenkostenabrechnung wurde für die Heizkosten keine Vorauszahlung getätigt um derer Nachzahlung es jetzt vermutlich gehen wird. Hätte sich die Hausverwaltung im Voraus um eine fristgerechte Zusendung der Nebenkostenabrechnung bemühen müssen, sodass ich diese nicht zahlen muss oder wäre ich in der Pflicht über einen erneuten Adresswechsel zu informieren? Oder dürften diese Heozkosten auch grundsätzlich noch nach Ablauf der 12 Monate eingefordert werden?
Vielen Dank Vorab
Alexandra