Nebenkostenabrechnung 4 Monate zu Spät?

10. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Leea12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung 4 Monate zu Spät?

Hallo an Alle,
Ich hebe eine Frage und hoffe es kann mir Jemand weiterhelfen.
Ich bin Letztes Jahr zum 1.09.2010 aus meiner alten Wohnung (68mq) ausgezogen,habe aber schon 3 Monate vorher nicht mehr in der Wohnung gelebt.
Mit dem Mieter hatte ich ständig nur ärger, nusste wegen jeder Kleinigkeit mit Paragraphen drohen.

Ich habe zum Einzug eine Kaution von 800 Euro hinterlegt, die erste NK-Abrechnung kam letztes Jahr am 1.12.2010 über den Zeitraum 1.02.2009-31.12.2009 Nachzahlung 221,26 Euro, diese hat er von der Kaution abgezogen und mir einen Scheck über 400 Euro beigelegt. (Restguthaben 206 Euro)

Soweit so gut, jezt am 10.11.2011 habe ich die zweite NK-Abrechnung erhalten Abrechnungszeitraum: 1.1.2010-31.08.2010 also ein Zeitraum von nur 8Monaten von denen ich 3 nicht mehr die Wohnung bewohnt habe.
Nebenkostennachzahlung: 416 Euro (das hat mich umgehauen) abzüglich meines Guthaben von 206 Euro müsste ich also noch mal 210 Euro nachzahlen.
Meine Fragen sind:

1. Ist der Abrechnungszeitpunkt zulässig? (ich habe mal etwas von einem Jahr Frist für den Vermiter gehört)

2. Haben sich die NK von 2009-2010 wirklich so stark erhöt das ich für 8 Monate doppelt so viel Zahle wie für 11?

3. Werden Kanal, Entwässerung,Grundsteuer, Versicherung,und Müllabfur als eine Jahreseinheit abgezogen oder nach Monaten abgerechnet? (ich zahle den gleichen Anteil für 8 Monate wie für ein Jahr.

Ich wäre über eine Antwort sehr erleichtert, habe nämlich bisher keine eindeutigen Informationen im Netz bekommen.
Danke schon mal in Vorraus Leea

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

zu 1.: Ja, die Abrechnung ist noch rechtzeitig eingetroffen. Sie muss spätestens 12 Monate nach dem Ende des normalen Abrechnungszeitraumes eintreffen. Dieser endet nicht mit Deinem Auszug, sondern erst mit dem Zeitpunkt, an dem er üblicherweise endet, also am 31.12. Der Vermieter muss Dir die Nebenkostenabrechnung daher spätestens am 31.12.2011 zugestellt haben.

zu 2.: Das ist schwer zu beurteilen. Die Kosten haben sich auch nicht verdoppelt, da Du das nicht an der Höhe der Nachzahlung festmachen darfst, sondern an den Gesamtkosten. Letztlich kann man die Frage nur nach einer Belegeinsicht beantworten.

zu 3.: Die Kosten, die nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, müssen zeitanteilig abgerechnet werden. Für 2010 musst Du daher 8/12 des Jahresbetrages zahlen.

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-- Editiert hh am 10.12.2011 12:51

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#2
 Von 
Leea12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Richtig wenn ich mir die NK noch mal anschaue hat sich der verbrauch nicht verdoppelt von 1321,26 im Jahr2009 (11 m) zu 1216,16 im Jahr 2010 (8 m) das ist nur eine erhöung von 26% ist das im Rahmen?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
ist nur eine erhöung von 26% ist das im Rahmen?

Anscheinend, schau dir die Rechnungen an.

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#4
 Von 
Leea12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

kann ich die Belege für Heizkosten (z.B von Techem) einfordern, ich habe nur eine Auflistung die vom Vermieter erstellt wurde.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Der VM hat die Rechnungen und die schaust Du dir an.


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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Leea12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Darf ich mir Kopien machen?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Für was ?

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#8
 Von 
Leea12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

um einen Nachweis zu haben fals etwas nicht stimmt!
Steht mir keine Heizkosten abrechnung von Techem zu?
Darf ich die nur im beisein des Vermieters anschauen?Ich als Laie versatehe solche Unterlagen wahrscheinlich nicht, mal schnell. Ich würde mir dazu gerne eine zweite Meinung einholen.

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#9
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Du kannst den Vermieter auch bitten, das er dir Kopien der Rechnungen gegen Kostenerstattung zuschickt. Wenn er es macht, umso besser, wenn er sich weigert mußt du hinfahren und dir die Belege abfotografieren

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Darf ich die nur im beisein des Vermieters anschauen?

Ja natürlich.

quote:
Ich als Laie versatehe solche Unterlagen wahrscheinlich nicht,

Genau deshalb kannst Du dich bei Unklarheiten sofort an den VM wenden.
Lasse dir vom VM den Rechenweg erklären und notiere dies, damit Du dir die nächsten Jahre diese Kontrollen ersparen kannst.
Mit diesem Wissen kannst Du dann weitere Stellen fragen, die dir aber nix anderes sagen werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Leea12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe heute mit meinem ehemaligen Vermieter geredet, er schickt mir die Abrechnungen zu.
Danke @ joebeuel...


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