Nebenkostenabrechnung 7er WG individuelle Mietverträge pro Zimmer

16. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
M0x
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung 7er WG individuelle Mietverträge pro Zimmer

Hallo!

Ich wohne nun seit 2 Jahren in einer WG. Mit insgesamt 7 Bewohnern teilen wir uns die Wohnung. Der Haken an der Sache ist, dass wir alle für unsere Zimmer individuelle Mietverträge haben. So kostet die Miete für einen der erst vor kurzem eingezogen ist mehr als für mich, für die gleiche Anzahl an Quadratmetern. Im Mietvertrag ist eine Nebenkosten pauschale angegeben. Heute kam dann (wie eig. Jedes Jahr) eine Nebenkostenabrechnung wo wir darum gebeten werden einen Wert xy binnen 2 Wochen nach zu zahlen, da wir diesen Pauschalbetrag überschritten haben. Ich packe euch das schreiben in den dropbox link.
Die Abrechnung für 2017 ist unter den Tisch gefallen, ich gehe davon aus das die von 2018 dem folgen wird. Dennoch wollte ich einfach mal fragen ob das rechtens ist. Oder ob der Wisch weder Hand noch Fuß hat.
Meiner Meinung nach kann der nicht einfach für alle den gleichen Betrag berechnen und uns dann noch sagen wie wir individuell für unsere Zimmer und gegebenenfalls gemeinschaftlich genutzte Wohnfläche den genauen Wert berechnen. Das ist alles so schwammig und undurchsichtig.

Außerdem berechnet er 2400€ für Gebäudereinigung. Da kommt zwar jemand, aber auch erst seit ca. 3 Monaten alle 2 Wochen jemand der das Treppen Haus einmal feucht durchwischt. Mehr nicht.

Jetzt will er auch einen Termin mit der Gemeinschaft vereinbaren um eventuell steigende pauschalen abzuklären. Finde ich etwas unseriös, dazu einen Termin zu wollen. Macht man sowas als Eigentümer nicht auch über post und vertraglich fest?

Hoffe jemand kann mir dazu mal eine kleine Auskunft geben. Vielen Dank im voraus. Entschuldigt die Rechtschreibung und Grammatik. Ich musste es auf meinem Telefon schreiben.

MfG m0x

Das schreiben; DropBox link

https://www.dropbox.com/sh/5ei4brlvyjz8es9/AAAe3ZgohluvVMhBo3ryg1rHa?dl=0

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich kann das nicht lesen, es ist recht unscharf oder es funktioniert bei mir nicht so richtig. Für welches Jahr ist die Abrechnung?

Und dann müsste man noch genau wissen was bezüglich der Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart wurde am besten wäre es, diesen Passus wortwörtlich einzusetzen. Wurde im Mietvertrag vereinbart, dass eine jährliche Abrechnung erfolgt?

-- Editiert von AltesHaus am 16.12.2019 13:32

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich kann das nicht lesen, es ist recht unscharf


Man kann das vergrößern und die Abrechung ist für 2018;)

Zitat (von M0x):
Im Mietvertrag ist eine Nebenkosten pauschale angegeben.


Hier bitte den genauen Wortlaut der Passage, denn wenn es eine wirkliche Pauschale ist, wäre die zusätzliche Nebenkostenabrechnung nicht zulässig.
Wenn die Pauschale die tatsächlichen Kosten nicht deckt, ist es das Pech des Vermieters.

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#3
 Von 
M0x
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich kann das nicht lesen, es ist recht unscharf oder es funktioniert bei mir nicht so richtig. Für welches Jahr ist die Abrechnung?
-- Editiert von AltesHaus am 16.12.2019 13:32


Hab die Qualität der Aufnahme erhöht.. Hoffe es ist jetzt lesbar.
Hab außerdem den Auszug zur Miete und der Nebenkosten dazugepackt.

Die Abrechnung ist von 2018.

https://www.dropbox.com/sh/5ei4brlvyjz8es9/AAAe3ZgohluvVMhBo3ryg1rHa?dl=0

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31954 Beiträge, 5627x hilfreich)

145,- Nettokalt + 25,- kalte Betriebskosten + 15,- Stromkosten + 30,- Heiz-WWkosten= 215,-
Im Mietvertrag steht: Die Miete incl. der NK-Pauschale beträgt 215,-

Da steht auch: Die NK, die nicht in der NK-Pauschale enthalten sind... sind anteilig zu entrichten.
Welche sind denn nicht enthalten?--- Ich finde keine. Alles ist in der NK-Pauschale.

Wenn der Vermieter eine Pauschale für die BK/NK will, kann er dann keine Jahresabrechnung machen.
Der Einzelmieter mit 215,- zahlt dann mtl. 215,-. Fertig.
Die BK/NK-Pauschale darf er jährlich erhöhen.
Den Betrag aus der Jahresabrechnung darf er nicht verlangen.

Die Abrechnung 2018 gilt für die WG mit 7 Personen. Der Vermieter will 2.341,63 nachgezahlt haben. Dafür sehe ich keine Grundlage.
-ICH- würde auch gar keine Erhöhung der BK/NK mit dem Vermieter besprechen wollen.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Abrechnung 2018 gilt für die WG mit 7 Personen.


Interessant ist da allerdings das im Mietvertrag von einer 7er WG gesprochen wird, die Abrechnung aber nur von 5 Wohneinheiten spricht.

Zitat (von Anami):
Dafür sehe ich keine Grundlage


Ist §4.4 unzulässig?

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

§ 4 Abs. 4 schränkt die vereinbarte Pauschel wieder ein und läßt eine Abrechnung bei einer wesentlichen Überschreitung zu.
Grundsätzlich darf ja die Abrechnung vereinbart werden, daher wird die Vereinbarung zulässig sein.
Der Vermieter kann auch eine Erhöhung der Pauchale geltend machen, da auch dies vereinbart ist.
Siehe § 560 Abs. 1 BGB .

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31954 Beiträge, 5627x hilfreich)

Hmm. Ich lese es so:
Das Gebäude hat 5 WE/Wohneinheiten, die 7er-Wohngemeinschaft bewohnt 1 WE mit 205 qm. Die vorliegende Abrechnung gilt für die WG.
Die anderen 4 WE sind aauf 341 qm WF verteilt ( 341+205=546).
Aber 8 Personen ( 7+1???)

Zitat (von spatenklopper):
Ist §4.4 unzulässig?
Eher nicht nachvollziehbar. Die NK-Pauschale ist jetzt 70,-. (145+70=215). Der Vermieter kann es doch wie üblich BK-Vorauszahlung nennen. Dann ist die Jahresabrechnung mit + und - auch zu akzeptieren.
Zitat (von M0x):
So kostet die Miete für einen der erst vor kurzem eingezogen ist mehr als für mich, für die gleiche Anzahl an Quadratmetern.
Fragt sich, wie der Vermieter für alle 7 auf >30% kommt.

Außerdem sind in der BK-Jahresabrechnung recht auffällige Posten.
Hausreinigung 2.400,- und 900,- für die WG. ( ein 5-Parteienhaus)
Hauslicht 384,- und 144,- für die WG.
Kabel/Sat 1.739,- und 1.217,- je Nutzer...

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#8
 Von 
M0x
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Außerdem sind in der BK-Jahresabrechnung recht auffällige Posten.
Hausreinigung 2.400,- und 900,- für die WG. ( ein 5-Parteienhaus)
Hauslicht 384,- und 144,- für die WG.
Kabel/Sat 1.739,- und 1.217,- je Nutzer...


Also, in dem Haus ist diese 7er WG mit 7 Bewohnern. 7 Zimmer für diese Bewohner, 2 kleine Bäder, eine recht geräumige Küche und ein Raum der als Gemeinschaftsraum zum rauchen und zusammen Fernsehen(Netflix) genutzt wird. Das ganze auf 2 Etagen 1. und 2. OG mit. Im Treppenhaus weiter nach oben befinden sich nochmal (lasst mich Lügen, war da um ehrlich zu sein noch nie oben) 4 Wohnungen, wovon zur Zeit min. 3 bewohnt sind. Die haben mit Sicherheit auch alle eine Abrechnung ähnlich wie im Link bekommen.

Wie schon erwähnt kommt die so genannte "Hausreinigung" meines Wissens nach erst seit 3 Monaten regelmäßig. Wischt das Treppenhaus flüchtig feucht durch und macht die 2 Glaseingangstüren sauber. Bringt die Tonnen raus und rein. Alles sehr unsauber im großen und ganzen. Also schätze ich die Arbeitszeit auf ca. 30min 2x die Woche. Dafür werden 45€ pro Woche berechnet... Find ich persönlich auch sehr suspekt. Kabel und SAT Anschluss funktionieren laut Aussage des einzigen Mitbewohners der auch das Öffentlichrechtliche und Private Fernsehen nutzt schon seit mehreren Monaten nicht. Am Haus ist eine Lampe außen verbaut und halt wie üblich im Treppenhaus. (Scheinbar sind das 1000W Lampen bei dem Preis).

Für mein Verständnis: Es heißt im Mietvertrag "Sofern Jahresabrechnung der insgesamt 7 WG Zimmer die NK-Pauschale der 7 Zimmer um mehr als 30% überschreitet, ist der Vermieter berechtigt diese auf die Mieter umzulegen."

1. Sind in der WG insgesamt 11 Zimmer.
2. Kommt es lediglich zur 30% erhöhten Rechnung, da er für Hausreinigung 2400€ will.
2.1 Mein Zimmer ist 15m² groß. Im Mietvertrag steht:

Vermietet werden in dem Haus Musterstraße 1, 1. und 2. OG in 012345 Musterstadt folgende Räume:
Das WG Zimmer Nr. 7 im 2. OG zur Benutzung als Wohnraum, deren Größe ca. 15 m, beträgt. Die Lage
ergibt sich aus dem beigefügten Grundrissplan. Folgende Gemeinschaftsräume können vom-Mieter mitgenutzt werden: 1 Küche inkl. Einbauküche, 2 Bäder mit Toilette und Dusche, 2 Flure, 1 Gemeinschaftsraum (Zimmer 4). Die Küche ist mit einer Einbauküche ausgestattet. Diese wird mit vermietet und ist
vom Mieter pfleglich zu behandeln.


Im schreiben: Beim Abrechnungsschlüssel "Abrechnung" wurden die Verbrauchskosten direkt vom Versorger übernommen. [...] Bei den Abrechnungen über m² können Sie ihren Anteil in Euro überprüfen, indem Sie den Euro-Betrag der Gesamtkosten durch die Gesamt-QM-Anzahl teilen und dann mit der Anzahl der m² für Ihre Wohnung multiplizieren. [...] Bei Positionen, die über die Anzahl der Wohneinheiten abgerechnet wurden, müssen Sie, um Ihren Anteil zu errechnen, die Gesamtkosten durch die Anzahl der Wohneinheiten teilen. [...]

Also muss ich jetzt Hausaufgaben machen um mir zu errechnen was ich bezahlen muss? Und wieso bezahl ich plötzlich die Küche usw. mit wenn ich doch Laut Vertrag nur mein Zimmer gemietet habe und ein Nutzungsrecht für Küche, Flur, Bäder, Gemeinschaftsraum habe. Oder versteh ich hier etwas Grundsätzlich falsch?

3. Feuerlöscher gibt es im Treppenhaus keine. Also warum wird es berechnet? Schnee wird nicht beseitigt. A Liegt keiner B wenn welcher liegt macht das keiner.

Kann ich irgendwie Einsicht in die Daten verlangen wo die denn her kommen? Welche Firma was macht und wie viel die dafür verlangen? Der könnte doch sonst was für Zahlen sich ausdenken und die dann mit 2 Wochen Frist von mir und den anderen verlangen.

Ich muss sicher in Widerspruch gehen damit ich auf der sicheren Seite bin, oder? Wenn Ja mit welchem Gesetz oder Wortlaut sollte das gemacht werden?

MfG m0x

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Grundsätzlich haben Sie das Recht die abrechnungsrelevanten Unterlagen einzusehen.

Ich verstehe das jetzt so, dass der Vermieter eine Erhöhung haben möchte? Denn für eine normale Abrechnung fehlt es tatsächlich an der Berechnung.


-- Editiert von AltesHaus am 16.12.2019 17:55

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Allerdings komme ich jetzt nicht auf die geforderten 30 % Mehrkosten, welche eine Anhebung der Pauschale rechtfertigen würden, wie mietvertraglich vereinbart. Und bei meiner Kurzberechnung habe ich die Heizkosten außen vorgelassen. Wäre es möglich ihre Heizkosten noch einzustellen?

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Studentenwohnheim?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
M0x
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann die Heizkosten später noch hochladen, ja.

Vorweg: Meiner Rechnung nach, hat die ganze WG 6100€ NK-Pauschale bezahlt. Er will aber ca. 8100€ bezahlt haben... da 30% von 6100€, 1830€ sind hätte die gesamte Wohnung die 30% überschritten. Jedoch hat aber jeder einen eigenen Vertrag, also habe ich nichts mit den Kosten meiner Zimmerkolegen zu tun. Ich bezahle nur meine eigenen Heizkosten. Er bezieht aber die gesamte Abrechnung auf alle Heizkosten von allen Zimmern.

Mit was haben sie gerechnet @AltesHaus

Nein. Kein Wohnheim. Es ist eine private Wohnung des Vermieters. Er hat nur für jedes Zimmer einen eigenen Vertrag. Wahrscheinlich damit er mehr kassieren kann und nicht die gesamte Miete über eine Person berechnet wird und das eventuell nicht bezahlende Mieter nicht einen alt zu großen Schaden anrichten.


-- Editiert von M0x am 16.12.2019 18:13

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Fraglich ist hier, ob die Kosten für die Kabel – Sattanlage überhaupt umgelegt werden dürfen,ä. Hier zu kann ich im Mietvertrag erst mal nichts finden es wurde also nicht vereinbart und deswegen hab ich die abgezogen.

Des weiteren enthält die Abrechnung unter anderem den Fehler (Anami schrieb dies schon), dass entgegen der vereinbarten sieben Wohneinheiten die Kosten lediglich auf fünf Wohneinheiten umgelegt würden. Das ist dann wohl falsch. Hier muss der Vermieter nachbessern. Alles in allem für mich eine sehr ungewöhnliche Verfahrensweise.

Unter Paragraph 4 wurden auch sonstige Nebenkosten genannt, ich meine das dieser Passus unwirksam ist, da hier nicht klar ersichtlich ist für den Mieter um welche Kosten es sich denn noch handeln könnte.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31954 Beiträge, 5627x hilfreich)

Ein großes Kuddelmuddel.
-ICH- würde Widerspruch einlegen, gleichzeitig Einsicht in die Abrechnungsunterlagen verlangen.
Weiterhin den Mietvertrag bedienen mit Kaltmiete+NK-Pauschale. Also mit 215,-.

Wenn der Vermieter für 2020 die NK-Pauschale erhöhen will, muss das nachvollziehbar sein. Er sollte dann angeben, welche NK um wieviel teurer werden. Und für wen...

Zitat (von M0x):
Also muss ich jetzt Hausaufgaben machen um mir zu errechnen was ich bezahlen muss?
Nein. Das ist Sache und Aufgabe des Vermieters. Deshalb Widerspruch einlegen.

Man kann nur hoffen, dass die anderen in der WG auch widersprechen.

-Hausreinigung? Wäre ja max. für 3 Monate zu zahlen. Ob das schlampig gemacht wird oder penibel....
-Hauslicht? -ICH- würde einen sachten Hinweis auf die *Energiewende* und den Klimagipfel von gestern liefern, und eben um energiesparende Hausbeleuchtung/Allgemeinstrom bitten.
-Kabel/Sat? Habt ihr Kabel oder Sat-Schüssel? Weiß der Vermieter, dass nix funktioniert?

Warum ist die Abrechnung 2017 unter den Tisch gefallen? Auch wegen solcher Dinge?

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#15
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

@AltesHaus

Zitat:
Allerdings komme ich jetzt nicht auf die geforderten 30 % Mehrkosten, welche eine Anhebung der Pauschale rechtfertigen würden, wie mietvertraglich vereinbart.

Steht da gar nicht so, sondern wenn eine Abrechung mehr als 30% über der Pauschale liegt, darf der Vermieter die Pauschalzahlungen als Vorauszahlungen ansehen, und darüber abrechnen.
Nach welchem Verteilerschlüssel (Wohnfläche oder Personenzahl) ist unklar. Wenn Größe der Wohnfläche wird wohl der Anteil ( m² ) der gemeinschaftlich genutzen Räume für jeden der 7 Bewohner mit 1/7 zu bewerten sein.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@spezi

Stimmt. Wobei sich mir nicht erschließt, ob die 30 % drüber umgelegt werden, oder eben alles normal abgerechnet wird.

Schwurbelige Formulierungen.

Auch bin ich nach wie vor der Meinung, dass die Kabelkosten dort da nicht rein gehören, und somit die 30% auch nicht überschritten werden.

Auf jeden Fall ist das für mich keine schlüssige Abrechnung gleich welcher Art. Mag aber auch nur so aussehen, ich hab zur Zeit nur mein Tablett zur Verfügung, da gestaltet sich die Sichtung für mich etwas schwierig.

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#17
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Das Ganze ist doch ein Berg von Ungereimtheiten und Unklarheiten.
Man weiß ja gar nicht wo man da anfangen soll.

Mit den seltsamen Formulierungen wollte der Vermieter wohl sicherstellen, dass er keine Abrechnungspflicht hat, dass er aber abrechnen darf, wenn die tatsächlichen Kosten um 30% höher sind als die vereinbarte Pauschale. Ich könnte mir gut vorstellen, dass ein Gericht zur Ansicht käme, die entsprechenden Vertragstexte bevorteilen einseitig den Vermieter und sind daher unwirksam.
Und/oder er scheint die unterschiedliche Bedeutung von "Pauschale" und "Vorauszahlung" nicht zu wissen. Oder er hat sein selbstgestricktes eh schon schlechten Vertragsmuster durch eingefügte Änderungen letztlich vollends verhunzt. Aber auch etwaige Unklarheiten im Vertrag gehen prinzipiell zu Lasten des Vermieters.

Zitat (von M0x):
Und wieso bezahl ich plötzlich die Küche usw. mit wenn ich doch Laut Vertrag nur mein Zimmer gemietet habe und ein Nutzungsrecht für Küche, Flur, Bäder, Gemeinschaftsraum habe. Oder versteh ich hier etwas Grundsätzlich falsch?
Aufgrund deines Nutzungsrechts hast du natürlich auch anteilig die für die Gemeinschaftsräume entstehenden Betriebskosten zu tragen.

Allerdings meine ich auch, dass jeder WG-Bewohner wegen der Einzelmietverträge ggf. auch ein Anrecht auf seine ganz persönliche Abrechnung hat (in der Vorauszahlungen aber auch Kosten anderer Mieter rein gar nichts verloren haben).

Auch ich verstehe die Abrechnung als Abrechnung auf die Wohneinheit "WG" bezogen.
Das würde passen zur Angabe "5 Wohneinheiten insgesamt im Haus".
Aber dann springen einem schon gleich weitere Ungereimtheiten ins Auge:
1 Wohneinheit "WG" = 205m² und 7 Personen
4 weitere Wohnheiten = zusammen 341m² (546-205) und 1 Person ?!?!
Da wäre zu vermuten, dass der Vermieter die im Abrechnungszeitraum nicht vermieteten Wohneiheiten mit jeweils 0 Personen angesetzt hat (das wäre nicht zulässig) und vielleicht noch weitere Personen "unterschlagen" wurden.

Kann jemand was mit den "WT/Pers.ges. 1627" anfangen?
8 Personen á 365 Wohntage = 2.920 Wohntage <> in der Abrechnung stehen aber 1.627 Wohntage ?!?!

Hat schonmal jemand versucht die Berechnung nachzuvollziehen?
z.B. Grundsteuer 994,27€ gerechnet wurde einfach nur : 546m² Wfl ges * 205 Wfl = 373,306 €
mit welcher Berechnung ermittelt der Vermieter den Berechnungsfktor 0,0049890612€ ?
m.E. lautet die Berechnung 994,27/546/(8*365)/8 = 0,00498906
aber das erscheint mir reichlich irre ...

Kurzum:
Ich würde die Abrechnung freundlich zurückweisen, da ja ein Einzelmietvertrag besteht - die vorliegende Abrechnung jedoch für die Gesamtheit aller WG-Mieter erstellt wurde. Bei Einzelmietverträgen ist es nicht Sache der Gruppe von WG-Mietern ihren jeweiligen Anteil aus einer Gesamt-Abrechnung herauszuklabustern.

Dabei kann man ja schon gleich um Erläuterung und Korrektur bitten:
- wie kommt der Vermieter auf 8 Personen im ganzen Haus, wo doch schon alleine in der WG 7 Personen wohnen und sich zusätzlich noch 4 weitere Wohnungen im Haus befinden?
- was sind "WT/Pers.ges. 1627" und wie werden die ermittelt?
- er möge bitte am Beispiel Grundsteuer 994,27 € / Berechnungsfaktor 0,0049890612€ / Umlage nach Wohnfläche & WT = Ihr Anteil 373,31 € den Rechenweg vorrechnen und erläutern, da die Berechnung nicht nachvollziehbar ist
- Hausreinigung hat in der Abrechnung 2018 nichts verloren, da erst ab ??/2019 ausgeführt
usw. ....
Außerdem um Belegeinsicht bitten - in Form von Kopien*) der der Abrechnung zugrunde liegenden Kostenbelege/Rechnungen, damit man versuchen kann die Abrechnung nachzuvollziehen und zu verstehen.

*) Auf Kopien besteht kein Anspruch nur auf Einsicht - wird nur Einsicht gewährt, dann muss man sich halt die Belege abfotografieren.

Nebenbei wäre jeder andere Umlageschlüssel als "Wohnfläche" ein Beanstandungspunkt, soweit im Mietvertrag kein anderer Umlageschlüssel vereinbart ist.
Außerdem sind m.E. nicht nur die Kosten für Kabel-/Sat-Anschluss und auch für Strom-WG als "sonstige Betriebskosten" gemäß § 18 Betriebskostenverordnung nur dann umlegbar, wenn sie auch namentlich im Mietvertrag aufgeführt sind.
Aber das kann man ja zu einem späteren Zeitpunkt nochmal genauer unter die Lupe nehmen - in der Zwischenzeit schonmal den gesamten Mietvertrag entsprechend durchforsten ....

Über den Punkt "Winterdienst 250,00 Euro für das ganze Objekt" würde ich mich nicht streiten. Auch unter dem Aspekt "es wurde gar kein Winterdienst ausgeführt". Bei solch niedrigen Kosten dürfte es sich lediglich um eine Bereitstellungspauschale bei einem bestehenden Winterdienstvertrag und Null Ausführungs-Anforderungen handeln.

Wenn Kabel-/Sat-Anschluss vorhanden sind bzw. Verträge laufen und die betreffende Leistung nicht funktioniert, dann sollte man zeitnah den Mangel dem Vermieter auch melden bzw. längst gemeldet haben - und zwar nachweisbar! Wann und in welcher Forum ist das geschehen?


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#18
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn die Pauschale die tatsächlichen Kosten nicht deckt, ist es das Pech des Vermieters.


Es sei denn im MV ist eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden, dass die Pauschalkosten bei Erhöhung berechnet werden können.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#19
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Allerdings meine ich auch, dass jeder WG-Bewohner wegen der Einzelmietverträge ggf. auch ein Anrecht auf seine ganz persönliche Abrechnung hat (in der Vorauszahlungen aber auch Kosten anderer Mieter rein gar nichts verloren haben).

Im Grundsatz ist dies richtig.
Nach der Schilderung in # 7 soll es 5 Wohnungen geben.
Die Gesamtkosten des Hauses sind daher zunächst auf die 5 Wohnungen (wenn nichts anderes vereinbart ist, nach der Größe ihrer jeweiligen Wohnfläche] zu verteilen. Damit entsteht die Abrechnung 1.
Der Eigentümer (Vermieter) der Wohnung mit den 7 Untermietern muß dann die Kosten dieser Abrechnung 1 für diese Wohnung auf die 7 Mieter verteilen und somit die Abrechnung 2 erstellen.
Wenn er dafür als Verteilerschlüssel nur die Wohnfläche der einzeln vermieteten Zimmer nimmt, entfällt auf jeden der 7 Mieter auch ein Anteil welcher in der Abrechnung 2 für die ganze Wohnung (also auch für die Gemeinschaftsräume) enthalten ist.
Natürlich könnte man diesen Anteil auch nach Kopfteilen berechnen, dies wird aber kaum vereinbart sein.

-- Editiert von Spezi-2 am 17.12.2019 14:23

Signatur:

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#20
 Von 
M0x
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Als erstes möchte ich mich für die ausführlichen Antworten bedanken. :)

In erster Linie hab ich diesen Thread auf gemacht um mal Meinungen einzuholen wie wirr und unsinnig diese Abrechnung ist.

2017 ist durch ein Anwaltsschreiben unter den Tisch gefallen. Das sagte im Grunde auch das einige Punkte nicht nachvollziehbar sind usw. Also einiges was euch hier auch schon aufgefallen ist. Der Vermieter hat sich dann diesbezüglich nicht weiter darum gekümmert. Vermutlich ist ihm klar das die Verträge Mist sind und kein Gericht ihm Recht geben würde. Anwälte sind aber auch teuer und keiner der WG hat eine Rechtsschutz, daher wollen wir das ohne mögliche Anwaltskosten abweisen.

Ich habe die Heizkostenabrechnung noch mit in den Link gepackt. Die Startwerte sind alle bei 0, da er neue Regler an die Heizungen bauen lassen hat, und eventuell auch die Messfirma gewechselt hat. Da auch das einer der Punkte war, warum er schon 2017 nichts bekommen hat.

Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist es wie ich vermutet habe und

1. Er muss für alle Personen in der WG individuelle NK-Rechnungen schicken. (Da alle einen Mietvertrag haben)
2. Antenne und so weiter kann er uns nicht Abrechnen. Das wird vom Gesetzgeber nicht erlaubt(?).
3. Mehrere grobe und kleine Fehler in der Abrechnung und nicht nachvollziehbar wo die Zahlen her kommen.
4. Der Mietvertrag im gesamten (Auch wenn ich nur den NK-Auszug hochgeladen habe) ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Mist und stark zu Gunsten des Vermieters.
... Übrigens sieht der Rest des Mietvertrags ähnlich komisch und wirr aus ...
5. Er wäre schon im Recht mir und den anderen die Gemeinschaftlich genutzten Nebenkosten abzurechnen, jedoch unter der Voraussetzung das es durch alle geteilt wird.
Dabei fällt mir aber auch noch auf, manche Bewohner wie ich sind jetzt tatsächlich das ganze Jahr 2018 in der Wohnung, aber andere waren z.B. Jan-Feb 2018 noch Vertraglich an die Wohnung gebunden sind aber jetzt weg... Theoretisch müssten die ja auch Jan-Feb 2018 NK übernehmen... So wie die 2 Neuen Okt-Dez übernehmen müssten. Richtig?

Wir werden gemeinschaftlich in Widerspruch gehen. Damit wird sich das dann auch erledigt haben... Scheint eine Masche zu sein.. da er bestimmt 1000 Wohnungen in ganz Deutschland besitzt und wenn da nur 20 von Bezahlen kann man sich auch einen schönen Urlaub machen, unterstelle ich Ihm an dieser Stelle einfach mal.
Er macht auf mich persönlich aber auch keinen Kompetenten eindruck. Er und seine Mutter schmeißen den Laden und haben wahrscheinlich auch nur geerbt und keine Fachmännische Ausbildung für Vermieter Sachen in dem Stil genossen. Kann also auch einfach Inkompetenz sein. Keiner weiß es, da er seinen Sitz in Bayern hat und die Wohnung sich in Sachsen befindet. Persönlich habe ich Ihn bis jetzt auch erst einmal gesehen.

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#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Der Vermieter wird im Zweifel die gleichen Fehler gemacht haben wie 2017, deswegen wäre es nicht schlecht sich das Anwaltsschreiben noch mal durchzulesen und zu vergleichen. Kosten für Kabel und Sat kann man umlegen, das muss aber vereinbart werden. Dies scheint ja hier nicht der Fall zu sein.



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