Hallo zusammen,
Ich habe einige Fragen bezüglich der Nebenkostenabrechnung. Ich würde mich freuen, wenn Sie folgende Aussagen kurz bestätigen / falsifizieren.
1) Wenn Wohnungen leer stehen, können fixe Kosten nicht vollständig auf die vermieteten Wohnungen umgelegt werden. Wie ist das beim verbrauchsunabhängigen Teil der warmen Nebenkosten? M.M.n müssten sie voll umlagefähig sein.
2) Die Abwasserkosten KÖNNEN mit den Kaltwasserkosten zusammen verrechnet werden. Die Abwasserkosten müssen somit nach dem Schlüssel für Kaltwasser umgelegt werden.
3) Wenn ich Kaltwasserzähler habe, wird hier auch nur 50% - 70% verbrauchsabhängig berechnet?
4) Wenn ich Kaltwasserzähler habe und die Abwasserkosten getrennt berechne, müssen die Abwasserkosten auch nach dem Verbrauch berechnet werden?
5) Alle kalten Nebenkosten MÜSSEN verbrauchsunabhängig berechnet werden
Ich bin über jede Frage glücklich die geklärt werden kann
Danke im Voraus!
Nebenkostenabrechnung Abwasser Wasserzähler
1. Mai 2021
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Frage vom 1. Mai 2021 | 00:44
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Abwasser Wasserzähler
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 1. Mai 2021 | 10:09
Von
Status: Unbeschreiblich (44623 Beiträge, 15892x hilfreich)
Zitat:1) Wenn Wohnungen leer stehen, können fixe Kosten nicht vollständig auf die vermieteten Wohnungen umgelegt werden. Wie ist das beim verbrauchsunabhängigen Teil der warmen Nebenkosten? M.M.n müssten sie voll umlagefähig sein.
Nein, die warmen Betriebskosten (Heizung, Warmwassererwärmung) müssen zu mind. 30% und höchstens 50% nach Wohnfläche umgelegt werden.
Zitat:2) Die Abwasserkosten KÖNNEN mit den Kaltwasserkosten zusammen verrechnet werden. Die Abwasserkosten müssen somit nach dem Schlüssel für Kaltwasser umgelegt werden.
Ja, wenn das so im Mietvertrag vereinbart wurde.
Zitat:3) Wenn ich Kaltwasserzähler habe, wird hier auch nur 50% - 70% verbrauchsabhängig berechnet?
Kaltwasser kann zu 100% nach Verbrauch abgerechnet werden. Nur die Kosten der Erwärmung des Wasser dürfen zu Max. 70% nach Verbrauch abgerechnet werden.
Zitat:4) Wenn ich Kaltwasserzähler habe und die Abwasserkosten getrennt berechne, müssen die Abwasserkosten auch nach dem Verbrauch berechnet werden?
Die Abrechnung muss insgesamt, also nicht nur für Abwasser so erfolgen, wie im Mietvertrag vereinbart. Der Vermieter darf nicht aufgrund des Leerstandes die vereinbarten Umlageschlüssel zu seinen Gunsten ändern.
Zitat:5) Alle kalten Nebenkosten MÜSSEN verbrauchsunabhängig berechnet werden
Nein, es gilt das, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
#2
Antwort vom 1. Mai 2021 | 11:11
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat: :
4) Wenn ich Kaltwasserzähler habe und die Abwasserkosten getrennt berechne, müssen die Abwasserkosten auch nach dem Verbrauch berechnet werden?
Die Abrechnung muss insgesamt, also nicht nur für Abwasser so erfolgen, wie im Mietvertrag vereinbart. Der Vermieter darf nicht aufgrund des Leerstandes die vereinbarten Umlageschlüssel zu seinen Gunsten ändern.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, das meiste hat sich geklärt!
Ich muss aber bezüglich Punkt 4 noch einmal nachfragen.
Wenn in jeder Wohnung Kaltwasserzähler installiert sind, muss das Kaltwasser ja nach Verbrauch abgerechnet werden, unabhängig vom Mietvertrag.
Gilt das gleiche für Abwasser? Oder ist hier die Abrechnung nach Verbrauch optional/durch Mietvertrag geregelt?
Und macht es einen Unterschied, ob Niederschlagswasser in den Abwasserkosten enthalten ist?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Mai 2021 | 12:09
Von
Status: Lehrling (1619 Beiträge, 268x hilfreich)
ZitatWenn in jeder Wohnung Kaltwasserzähler installiert sind, muss das Kaltwasser ja nach Verbrauch abgerechnet werden, unabhängig vom Mietvertrag. :
Richtig.
ZitatGilt das gleiche für Abwasser? Oder ist hier die Abrechnung nach Verbrauch optional/durch Mietvertrag geregelt? :
Gelegentlich wird Abwasser auch Schmutzwasser bezeichnet. Hier kann der Mieter ja nicht mehr verbrauchen als er "Brauchwasser" entnommen hat. Also gleicher cbm-Stand.
ZitatUnd macht es einen Unterschied, ob Niederschlagswasser in den Abwasserkosten enthalten ist? :
Niederschlagswasser hat i.d.R. einen geringeren cbm-Preis wie Brauch- und
Schmutzwasser, weshalb es gesondert berechnet wird bzw. soll.
Ist sicher nicht in jedem Bundesland gleich. Es lohnt auch der Blick in den MV.
-- Editiert von Leo4 am 01.05.2021 12:10
#4
Antwort vom 1. Mai 2021 | 13:52
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGilt das gleiche für Abwasser? Oder ist hier die Abrechnung nach Verbrauch optional/durch Mietvertrag geregelt? :
Gelegentlich wird Abwasser auch Schmutzwasser bezeichnet. Hier kann der Mieter ja nicht mehr verbrauchen als er "Brauchwasser" entnommen hat. Also gleicher cbm-Stand.
Erstmal danke! Ich muss aber nochmal nachhaken.
MUSS Abwasser denn nach Verbrauch abgerechnet werden, wenn Kaltwasserzähler vorhanden sind?
Wenn ja, auch wenn Abwasser und Niederschlagswasser zusammengefasst werden?
#5
Antwort vom 1. Mai 2021 | 14:00
Von
Status: Unbeschreiblich (26652 Beiträge, 4953x hilfreich)
Nein. Es wird ja nicht der Verbrauch von Abwasser gezählt oder gemessen. Es sei denn, die Wohnung befindet sich nicht in D und hat ein anderes System...ZitatGilt das gleiche für Abwasser? :
In der BK-Jahresabrechnung findet sich die Kostenaufstellung für das gesamte Wohngebäude :
- Kosten der Heizanlage, dort enthalten die Warmwasserkosten
- Kaltwasserkosten, dort enthalten die Wasserversorgung/Entwässerung/Gerätemiete f. Kaltwasser /Abrechnungsdienst Zählerablesung
Für die jeweilige Wohnung wird dann aufgeschlüsselt in *Deine Anteile/Einheiten*:
Heizkosten--WW-kosten--Kaltwasserkosten
#6
Antwort vom 1. Mai 2021 | 14:02
Von
Status: Unbeschreiblich (44623 Beiträge, 15892x hilfreich)
Zitat:Wenn in jeder Wohnung Kaltwasserzähler installiert sind, muss das Kaltwasser ja nach Verbrauch abgerechnet werden, unabhängig vom Mietvertrag.
Ja, richtig.
Zitat:MUSS Abwasser denn nach Verbrauch abgerechnet werden, wenn Kaltwasserzähler vorhanden sind?
Ja
Zitat:Wenn ja, auch wenn Abwasser und Niederschlagswasser zusammengefasst werden?
Wie ist das gemeint?
#7
Antwort vom 1. Mai 2021 | 14:45
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie ist das gemeint? :
Es wird ja teilweise Abwasser und Niederschlagswasser als ein Posten abgerechnet. Dann macht es aber m. M. n. keinen Sinn nur nach Kaltwasserverbrauch abzurechnen, da Niederschlagswasser unabhängig vom Kaltwasserverbrauch ist.
#8
Antwort vom 1. Mai 2021 | 15:04
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNein. Es wird ja nicht der Verbrauch von Abwasser gezählt oder gemessen. Es sei denn, die Wohnung befindet sich nicht in D und hat ein anderes System... :
Nach meiner Kenntnis ist es möglich, Abwasser nach Kaltwasserverbrauch abzurechnen, da Abwasserkosten unmittelbar mit Wasserverbrauch zusammenhängen.
#9
Antwort vom 1. Mai 2021 | 16:08
Von
Status: Unbeschreiblich (26652 Beiträge, 4953x hilfreich)
Nach § 2 BetrKV, Nr. 3 als kalte BK zu berücksichtigen.
3. die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;
Wie sieht das in deiner Abrechnung aus? Gibt es einen Posten Niederschlagswasserkosten in der Jahresabrechnung über die BK?ZitatEs wird ja teilweise Abwasser und Niederschlagswasser als ein Posten abgerechnet. :
Bei uns (von B****ta) erscheint das als Posten in der Kostenaufstellung für das gesamte Gebäude. Nennt sich dort *Entwässerung*--- also Entsorgung.
Auch bei uns wird das Niederschlagswasser übers Dach abgeleitet und ins öfftl. Netz entwässert.
Die Kosten für Entwässerung sind dann die Summe aus häuslichem Schmutz-/Abwasser UND aus Niederschlagswasser.
Kaltwasserkosten sind Kosten für Versorgung mit Trinkwasser, die werden gemessen/gezählt und zu 100% als Verbrauchskosten berücksichtigt.
#10
Antwort vom 1. Mai 2021 | 16:23
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie sieht das in deiner Abrechnung aus? Gibt es einen Posten Niederschlagswasserkosten in der Jahresabrechnung über die BK? :
Ich habe keine Abrechnung. Ich möchte eine Software zum Erstellen von Nebenkostenabrechnungen erstellen.
Es gibt aber Gerichtsurteile, laut denen Niederschlagswasser als Teil des Abwassers berechnet werden kann.
#11
Antwort vom 1. Mai 2021 | 17:25
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 1931x hilfreich)
ZitatEs gibt aber Gerichtsurteile, laut denen Niederschlagswasser als Teil des Abwassers berechnet werden kann. :
ja klar - es gibt zu diversesten Konstellationen Gerichtsurteile, oft auch sich widersprechende ...
aber ob jetzt irgendwas muss oder kann oder darf muss man eh für jeden Einzelfall (jedes Objekt) neu betrachten
na warum dann diese spezielle Frage?Zitatich möchte eine Software zum Erstellen von Nebenkostenabrechnungen erstellen. :
die Software muss ja eh diverse Wahl-Möglichkeiten bieten, je nachdem wie eben nicht nur Gesetze/Verordnungen und ständig sich ändernde Rechtsprechung sondern vor allem auch die Objektgegebenenheiten (sachlich und rechtlich=Mietverträge) die Kostenumlage für genau dieses Objekt erfordern
eine Software, bei denen die rechtliche Abklärung auf Meinungen eines Laienforums fusst - au Backe
#12
Antwort vom 1. Mai 2021 | 17:38
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatna warum dann diese spezielle Frage? :
die Software muss ja eh diverse Wahl-Möglichkeiten bieten, je nachdem wie eben nicht nur Gesetze/Verordnungen und ständig sich ändernde Rechtsprechung sondern vor allem auch die Objektgegebenenheiten (sachlich und rechtlich=Mietverträge) die Kostenumlage für genau dieses Objekt erfordern
Weil ich die Oberfläche möglichst intuitiv gestalten möchte und die Auswahlmöglichkeiten entsprechend reduzieren möchte.
Zitateine Software, bei denen die rechtliche Abklärung auf Meinungen eines Laienforums fusst - au Backe :
Alles zu seiner Zeit. Möchte erstmal den Grundstein legen, bevor ich mir rechtssichere Beratung einhole. Ist ja schließlich recht kapitalintensiv.
Vielen Dank für die Hilfe.
#13
Antwort vom 1. Mai 2021 | 17:53
Von
Status: Unbeschreiblich (26652 Beiträge, 4953x hilfreich)
Achso... und weil es sowas noch nicht gibt...ZitatIch möchte eine Software zum Erstellen von Nebenkostenabrechnungen erstellen...Ist ja schließlich recht kapitalintensiv. :
tja, dann ist evtl. *Mietrecht* nicht das passende Unterforum für dein Problem.
p.s.
ich liebe es, wenn ein TE nach x Wendungen und Windungen und Nachfragen sein eigentliches Anliegen *verrät*.
#14
Antwort vom 1. Mai 2021 | 18:04
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAchso... und weil es sowas noch nicht gibt... :
Lass das mal mein Problemsein.
Zitattja, dann ist evtl. *Mietrecht* nicht das passende Unterforum für dein Problem. :
Welches denn sonst?
Zitatich liebe es, wenn ein TE nach x Wendungen und Windungen und Nachfragen sein eigentliches Anliegen *verrät*. :
Das freut mich für dich. Habe doch niemandem etwas falsches erzählt, weshalb ich frage. Vielleicht ist auch einfach die Enttäuschung groß, dass ich nicht meinem Vermieter, dem alten Kapitalisten*******, eine Klage reinwürgen möchte.
#15
Antwort vom 1. Mai 2021 | 18:08
Von
Status: Unbeschreiblich (107755 Beiträge, 38062x hilfreich)
ZitatEs gibt aber Gerichtsurteile, laut denen Niederschlagswasser als Teil des Abwassers berechnet werden kann. :
Korrekt
ZitatWeil ich die Oberfläche möglichst intuitiv gestalten möchte :
Das ist sehr gut.
Zitatund die Auswahlmöglichkeiten entsprechend reduzieren möchte. :
Das ist Gesetzgeber und Rechtsprechung aber egal.
Da kann man dann ja mit dynamischer Abfrage fragen wie das beim Nutzer der Software bzw. bei dem abgerechneten Objekt gehandhabt wird.
#16
Antwort vom 1. Mai 2021 | 18:34
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas ist Gesetzgeber und Rechtsprechung aber egal. :
Da kann man dann ja mit dynamischer Abfrage fragen wie das beim Nutzer der Software bzw. bei dem abgerechneten Objekt gehandhabt wird.
Das stimmt natürlich alles, aber je weniger abfragen, desto besser :D
Und jetzt?
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