Hallo,
Ich habe eine Frage vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Thema aus. Wenn ein Mieter auszieht und sich nicht gleich ummeldet muss er dann noch Abwasserkosten trotz Auszug tragen?
Nebenkostenabrechnung Abwasser
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



ZitatWenn ein Mieter auszieht und sich nicht gleich ummeldet muss er dann noch Abwasserkosten trotz Auszug tragen? :
Klar. Und alle anderen Kosten.
Die Kostentragungspflicht endet erst mit dem Ende des Mietvertrages, nicht mit dem Auszug und nicht mit dem Ummelden.
Aber wenn das Mietverhältnis zu Ende ist, man ordnungsgemäß gekündigt hat und auch ein neuer Mieter eingezogen ist. Ist es dann noch rechtens für 2 Monate das einzufordern?
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Nein, dann wäre in der Regel der neue Mieter zuständig.
Falls der Vermieter anderer Meinung ist, möge er doch eine Rechtsgrundlage benennen.
Der Vermieter sagt weil die Abmeldung nicht sofort erfolgte und von der Abwasserstelle 3 Personen dann abgerechnet werden anstatt 2 die die Wohnung übernommen haben. Ich habe das auch noch nie gehört und finde auch keine Rechtsgrundlage dazu im Internet. Vielen Dank für die schnelle Hilfe .
ZitatDer Vermieter sagt weil die Abmeldung nicht sofort erfolgte und von der Abwasserstelle 3 Personen dann abgerechnet werden anstatt 2 die die Wohnung übernommen haben. Ich habe das auch noch nie gehört und finde auch keine Rechtsgrundlage dazu im Internet. :
Das Wasser selber wird mit dem Versorger nach Verbrauch und nicht nach Personen abgerechnet (also mit dem Eigentümer), danach rechnet der VM den Verbrauch je nach Vertragswerk ab, hier nach Personen. Da hat wohl der VM gepennt und nicht vermerkt, dass Sie ordnungsgemäß gekündigt haben und ausgegezogen sind.
Zitat:und von der Abwasserstelle 3 Personen dann abgerechnet werden anstatt 2 die die Wohnung übernommen haben.
Wo wird denn Abwasser nach Personen umgelegt? D.h. um welchen genauen Ort handelt es sich?
Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass die örtliche Abwassergebührensatzung eine Abrechnung nach Personen vorsieht, dann wäre so eine Nachforderung denkbar.
Ich habe aber noch nie gehört, dass das irgendwo so gemacht wird, will jedoch nicht völlig ausschließen, dass es irgendwo eine Gemeinde gibt, die so ein Abrechnungsverfahren hat.
Hab mit dem Abwasser Verband gesprochen und es stimmt so. Auch wenn man nur für 2 Monate bei Bekannten wohnt bis das Eigenheim fertig ist muss man sich abmelden. Hatte ich so auch noch nie. Aber gut. Danke für eure Hilfe
ZitatHab mit dem Abwasser Verband gesprochen und es stimmt so :
Jetzt haben Sie mich neugierig gemacht, da auch ich eine solche Verfahrensweise nicht kenne und auch hier erstmals von derartigem Vorgehen Kenntnis erlangt habe .... in welcher Region wird so verfahren? Da müsste ja auch der Zufluss des Wassers derart abgerechnet werden.
-- Editiert von AltesHaus am 18.04.2018 08:45
Das ist Nienburg an der Weser. Die beziehen von den Gemeinden die An- und Abmeldungen und so wird dann abgerechnet mit einem Grundpreis pro Person.
Das gilt dann aber auch für das Wasser- und das Abwasser oder? Wobei die Wasserwerke auf Ihrer Homepage eine Abrechnung nach m³ suggerieren. Sehr eigenwillig.
-- Editiert von AltesHaus am 18.04.2018 09:06
Es bezieht sich nur auf die Grundgebühr.. diese wird pro Person erhoben. Ich habe inzwischen auch schon mit der Gemeinde gesprochen die sagen das ist Vermietersache etwas zu melden wenn mit der Abrechnung etwas nicht stimmt.
ZitatEs bezieht sich nur auf die Grundgebühr.. diese wird pro Person erhoben. Ich habe inzwischen auch schon mit der Gemeinde gesprochen die sagen das ist Vermietersache etwas zu melden wenn mit der Abrechnung etwas nicht stimmt. :
Also ist es nicht Ihr Verschulden gewesen, sonder doch die des VM der verpeilt hat mitzuteilen, dass Sie ausgezogen sind? Was meinen Sie mit Grundgebühr, das dürfte ja dann die Zählergebühr sein oder?
In der Abrechnung des Abwasser Verbandes steht Grundgebühr pro Person x5... für was weiß ich nicht genau
Zitat:Das ist Nienburg an der Weser.
Aber nicht die Stadt, sondern der Landkreis und dort auch nur eine Samtgemeinde vollständig und eine weitere Samtgemeide teilweise.
https://www.kvwasser-nienburg.de/verbaende-gebiete/wv-an-der-fuehrse-/schmutzwasser/preise-agb/
dort § 30 B (1) a) 1. (Seite 22)
Und in Teil II § 5 (Seite 30) kann man dann nachlesen, dass pro gemeldetem Bewohner je nach Gemeinde 102-132€ pro Jahr fällig werden.
EGW = Einwohnergleichwert
Zitat:Also ist es nicht Ihr Verschulden gewesen, sondern doch die des VM der verpeilt hat mitzuteilen, dass Sie ausgezogen sind?
Nach den AGB des Wasserverbandes fallen die Gebühren pro gemeldeten Bewohner an. Das Verschulden liegt daher auf der Seite des Mieters.
Unter diesen Umständen würde ich sagen, dass der Mieter die 18€ oder 22€ bezahlen muss, es sei denn er kann den Wasserverband davon überzeugen, die Rechnung nachträglich zu ändern.
-- Editiert von hh am 18.04.2018 10:59
Ok danke
Ich habe jetzt übersehen, dass die einzelnen Wasserversorger auch noch unterschiedliche Regelungen haben. Der Link führt auf die AGB des "WV An der Führse". Habe ich zufällig den richtigen getroffen, oder welcher ist für Dich zuständig?
Am Sandkamp ist das
Dann gelten folgende AGB
https://www.kvwasser-nienburg.de/verbaende-gebiete/wv-am-sandkamp-/abwasser/preise-agb/
Dort § 30 (1) a) 1. (Seite 19)
und es sind dann 120€/Jahr und Einwohner, also 20€ für die 2 Monate (Teil II § 4, Seite 27)
ZitatNach den AGB des Wasserverbandes fallen die Gebühren pro gemeldeten Bewohner an. Das Verschulden liegt daher auf der Seite des Mieters. :
... ja ... aber

#11
ZitatIch habe inzwischen auch schon mit der Gemeinde gesprochen die sagen das ist Vermietersache etwas zu melden wenn mit der Abrechnung etwas nicht stimmt. :
Hieraus schließe ich, dass der Eigentümer die Bewohner melden muss, wenn die Gemeinde das schon sagt.
So hat die Dame von der Gemeinde das gesagt. Natürlich war es nicht in Ordnung das ich mich nicht abgemeldet habe aber wenn die Wohnung dann direkt von jemand anderem bewohnt wird und das auch per Übergabe Protokoll so einsehbar ist hätte der Vermieter reagieren müssen und das korrigieren lassen müssen.
Zitat:Ich habe inzwischen auch schon mit der Gemeinde gesprochen die sagen das ist Vermietersache etwas zu melden wenn mit der Abrechnung etwas nicht stimmt.
Bei der Gemeinde oder beim Wasserverband?
Das ist aber auch egal, denn die Abrechnung stimmt schließlich, da Du in dem fraglichen Zeitraum dort gemeldet warst.
Irgendwoher weiß der Vermieter ja bereits, dass Du Dich verspätet abgemeldet hast. Wahrscheinlich hat er die Sache bereits gemeldet. Es kann aber auch nicht schaden, ihn danach zu fragen.
Das ist schwierig da ich den Fall eh zum Anwalt wohl übergeben muss da er mir nur selbst geschriebene Strom Abrechnungen übergeben hat und keine vollständigen von der Eon. Es sind noch so andere Dinge wie nur ein Zwischenzähler in der Wohnung der weder geeicht ich noch ein Jahr des Einbaus drauf steht was wohl auch nicht so richtig ist, dementsprechend taucht der Zähler in keiner Abrechnung auf. Ich soll für ein halbes Jahr 350 Euro Strom nach zahlen. Obwohl nach einem Wasserschaden er nur ganz normale Haushalts Heizstrahler für 2 Wochen hin gestellt hat was auch nicht so rechtens ist wohl.
nun ja wegen 22 € würde ich jetzt keinen Anwalt beauftragen, allerdings wenn er eh wegen anderer Dinge bemüht wird, dann kann er das gleich mitmachen
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