Hallo,
ich wohne in einem Haus mit 8 Wohnparteien und einem Ladenlokal, dass bis Januar 2010 durchgehend vermietet wurde. Seit Januar steht das Ladenlokal jedoch leer. Mit der diesjährigen Nebenkostenabrechung haben wir trotz fast gleichbleibender Gesamtkosten für das ganze Haus (ohne Gasrechnung) eine Nachzahlung für unsere Wohnung (2 Personen, 75 km²) von 400€ zu leisten. Es wurde vorher weder eine Änderung des Verteilungsschlüssels angekündigt, noch sonstige Änderugen bekannt gegeben. Die Vermutung liegt nahe, dass die Kosten wie Müllabfuhr, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung etc. nicht mehr durch 9 Parteien incl. Ladenlokal geteilt werden, sondern nur durch die 8 Wohnparteien. Die eigentlichen Kosten sind laut der Nebenkostenabrechnung kaum gestiegen. Es hat sich lediglkich der eigene Anteil geändert, er beträgt teilweise das doppelte.
Ist es Rechtens, dass der Vermieter eine Änderung der Kostenumlegung beim Leerstand von gewerblich genutzten Räumen ohne Vorankündigung vornimmt? Schließlich können alle anderen Mieter nichts dafür, dass das Ladenlokal nicht vermietet werden konnte.
Bin auf Antworten sehr gespannt, weil ich nicht weiß, ob ich tatsächlich im Recht bin, die neue Kostenumlegung nicht zu akzeptieren.
Sjaschin
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Nebenkostenabrechnung - Änderung der Kostenumlegung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
quote:
dass bis Januar 2010 durchgehend vermietet wurde. Seit Januar steht das Ladenlokal jedoch leer. Mit der diesjährigen Nebenkostenabrechung
Die allerdings das Jahr 2009 betrifft.
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--- editiert vom Admin
Der Abrechnungszeitraum ist immer von Mitte eines bis Mitte des nächsten Jahres.
Durch wieviele Parteien darf der Vermieter die Kosten teilen? Muss er sie auch weiterhin durch 9 teilen auch wenn die gewerbliche Nutzung seit Januar weggefallen ist? Das hätte zur Folge, dass er die Nebenkosten für den Leerstand selber tragen muss.
Gibt es ein Gesetz oder Urteil, welches eine Regelung in so einem Fall vorsieht?
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
einzig die Nebenkosten dieses Ladenlokals müssen vom Vermieter getragen werden.
Die aber bei einem leeren Laden niedriger als bei einem aktiven Laden ausfallen können.
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--- editiert vom Admin
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!!!
Ich fühle mich bestärkt in mienem rechtsempfinden.
Kennt denn jemand vielelicht eine juristische Quelle, Gesetz, Urteil, dass ich dem Vermieter zeigen könnte?
Vielen Dank!
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Schau Dir doch erst einmal an, wie er es überhaupt abgerechnet hat.
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quote:Antwort:DEIN Mietvertrag! Da sollte drinstehen, wie die Betriebskosten geschlüsselt werden. Und nach dem Schlüssel ist abzurechnen. Also wird aktuell niemand außer dir die genaue Grundlage kennen.
Kennt denn jemand vielelicht eine juristische Quelle, Gesetz, Urteil, dass ich dem Vermieter zeigen könnte?
Wenn da drinsteht "Nach Anteil an VERMIETETEN Quadratmetern", dann wäre also der Laden nicht zu berücksichtigen, allerdings wäre dann dieser Schlüssel sowieso anfechtbar, dann könnte man allmählich mit Gesetzen und Urteilen kommen.
Aber so solltest du erst mal deinen Mietvertrag zu Rate ziehen, die Nebenkostenabrechnungen vom letzten Mal und von diesem Mal vergleichen und anchsehen, ob sich irgendwelche Schlüssel geändert haben.
Meiner Erinnerung nach war der Winter 08/09 relativ milde, der letzte Winter ist mir als außergewöhnlich streng in Erinnerung. Da haben zurzeit viele Leute eine Nachzahlung zu leisten.
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