Nebenkostenabrechnung - Allgemein Strom und Mietpartein

3. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Joersch90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Allgemein Strom und Mietpartein

Guten Tag zusammen,

ich habe eine Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung von über 600€ erhalten. Nun bin ich diese auf dem Grund gegangen und mir sind Unstimmigkeiten aufgefallen. Ich wohnte (bin ausgezogen) offiziell in einem 2 Familienhaus. Der Vermieter wohnte unten (EG & 1Etage) mit seiner Freundin plus Kind und ich in der Dachgeschosswohnung. Alle Etagen besaßen eine abschließbare Tür und an der Türklingel waren 3 Namen. Seiner (EG), der Freundin (1 Etage) und meiner (DG). Ein gemeinsames Treppenhaus Platz die Wohnungen miteinander verbunden.
Ich habe bereits einen Widerspruch eingelegt.

1) Wir sollen über 460€ Allgemeinstrom verbraucht haben. Nach einer Recherche ist mir nun bekannt das die Waschmaschinen en (seine und meine) plus sein Wäschetrockner, seine Garage mit Toröffner usw. angeschlossen ist. Auch ist seine Elektrik tim Keller fehlerhaft (Spannung auf Erpotential, ich bin Elektriker und habe den Fehler bei Einzug festgestellt) aber er hat es trotz mehrfachen anmahnen nicht repariert. Ich weiß daher auch nicht ob Strom einfach zu geflossen ist wegen seiner defekten Elektrik. Er hat auch selbst irgendwelche Sachen installiert die alles andere als fachmännisch sind, eher lebensgefährlich. Ich habe davon auch Fotos.
Ich habe einen Widerspruch gegen diesen Punkt eingelegt. Aber ich bin mir noch unsicher wie das geklärt werden soll. Schließlich sehe ich nicht ein seine Sachen mitzubezahlen. Er hat einfach die Stromrechnung des vermeidlichen Allgemeinstroms durch 2 geteilt. Ich wohnte alleine und habe viel weniger gewaschen und keinen Trockner benutzt. Des weiteren war ich vielleicht auch nur 2-3 Tage in der Woche in der Wohnung.

2) Offiziell ist das Haus ein 2 Familienhaus, aber da der Vermieter eher unmoralisch ist und kein Gewissen besitzt, bin ich skeptisch ob es wirklich so ist. Er hat so ziemlich alle Kosten durch 2 geteilt. Ich habe aber die Vermutung das seine Freundin plus Kind als Mieter eingetragen sind, um so die steuerliche Vorteile nutzen zu können beim Reparaturen usw. Aber im Mietvertrag wird alles durch 2 Mietparteien geteilt.
Skeptisch bin ich wegen den getrennten Wohnungen plus Name am Klingelschild.
Muss er wenn ich Nachfrage eine Auskunft erteilen?

Leider habe ich meinen Widerspruch schon per Post losgeschickt und den zweiten Punkt nicht erwähnt. Ist es möglich einen Nachtrag zu diesem Punkt nachzusenden um diese Frage zu klären oder ist es nun zu spät?

Vielen Dank voraus für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)



Hatten Sie schon Einsicht in die Belege?

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#2
 Von 
Joersch90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Belege genau?
Ich habe eine Kopie der Stromrechnung bekommen, ja.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Joersch90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Belege genau?
Ich habe eine Kopie der Stromrechnung bekommen, ja.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Joersch90):
um diese Frage zu klären oder ist es nun zu spät?


Du kannst noch binnen 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Einwände dagegen erheben. So viele Du willst.

Zitat (von Joersch90):
Er hat so ziemlich alle Kosten durch 2 geteilt.


Die Umlage nach Wohneinheiten ist nur zulässig wenn explizit vertraglich vereinbart. Also noch mal in den Vertrag schauen. Ansonsten muß der VM nach der Wohnfläche abrechnen wenn nach Verbrauch nicht möglich.

Zitat (von Joersch90):
Wir sollen über 460€ Allgemeinstrom verbraucht haben.


Das ist natürlich exorbitant. Als sog. Allgemeinstrom zählt eigentlich nur der Strom für die Hausbeleuchtung.

Lief auch die Heizungsanlage darüber? Selbst wenn dürfte das nicht zu so einem Betrag führen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Und vor Allem : Was steht im Mietvertrag zu Nebenkosten und deren Aufteilung? Soweit nicht geregelt, müssten Nebenkosten nach Wohnfläche aufgeteilt werden. Und da Sie ja nicht 50% der Wohnfläche des Hauses gemietet haben, werden Sie auch nicht 50% zahlen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Joersch90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

leider war ich bei Vertragsabschluss Naiv und habe mir nichts schlimmes dabei gedacht, aber leider ist es im Mietvertrag geregelt das die Kosten durch 2 Mietparteien geteilt werden, außer natürlich Heizung ect.
Daher Frage ich ja ob ich heraus bekomme wieviele Mietparteien wirklich in der Wohnung eingetragen sind? Bzw da ich schon den Widerspruch losgeschickt habe, ob ich das noch nachträglich anfordern kann.

Zum Strom: Wie im Thread geschrieben, alles was dort zu lesen ist, ist auch angeschlossen. Auch die defekte Elektrik. Ich weiß jetzt nicht wie ich das weiter vorgehen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Joersch90):
Nach einer Recherche ist mir nun bekannt das die Waschmaschinen en (seine und meine) plus sein Wäschetrockner, seine Garage mit Toröffner usw. angeschlossen ist. Auch ist seine Elektrik tim Keller fehlerhaft

Und beweisen könnt eman das jetzt wie genau?



Zitat (von Joersch90):
2) Offiziell ist das Haus ein 2 Familienhaus,

Beweise für was anderes?



Zitat (von Joersch90):
Muss er wenn ich Nachfrage eine Auskunft erteilen?

Nein.



Zitat (von Joersch90):
Ist es möglich einen Nachtrag zu diesem Punkt nachzusenden um diese Frage zu klären

Ja



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Joersch90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Genau das ist die Frage. Ich selber bin Elektroingenieur und weiß das es nicht in .O. Ist und was dort angeschlossen ist. Was wären die nächsten Schritte für mich?

Kann ich ggf. Über einen Anwalt die Auskunft heraus bekommen?

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Joersch90):
Kann ich ggf. Über einen Anwalt die Auskunft heraus bekommen?


Was denn für eine Auskunft?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Joersch90):
Genau das ist die Frage. Ich selber bin Elektroingenieur und weiß das es nicht in .O

Echt und warum darf man dann selbst nach NAV keine Veränderungen an einer elektrischen Anlage vornehmen?
Hatte man denn einen Installationstester gemäß VDE 0413?
Für eine Fehlerfeststellung hätte es doch gereicht, eine im Intallateursverzeichnis des NB eingetragene Fachfirma ins Boot zu holen.
Zitat (von Joersch90):
Auch ist seine Elektrik tim Keller fehlerhaft (Spannung auf Erpotential, ich bin Elektriker und habe den Fehler bei Einzug festgestellt) aber er hat es trotz mehrfachen anmahnen nicht repariert.

Mit der Ausbildung Elektriker sollte einem bewusst sein, ein nicht sichere Anlage muss man den NB melden. Je nach Netzform kann so was lebensgefährlich sein, und da zieht man ohne Bedenken ein?

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#11
 Von 
Joersch90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube Ihre Antwort ist wenig hilfreich! Ich habe eindeutig gefragt was ich nun für Schritte einleiten kann, um zu bestätigen das die Elektrik fehlerhaft ist und zu viele Verbraucher angeschlossen sind.
Und ich möchte Sie gerne mal erleben, wenn Sie frisch in ein 2-Familien-Haus gezogen sind und dann direkt die Elektrik des Vermieters lahm legen. Ich wünsche Ihnen dann ein schönes zusammenleben!
Ich habe dem Vermieter mehrmals drauf hingewiesen das seine Elektrik im Keller nicht OK ist und lebensgefährlich ist.

Also welche sind meine nächsten Schritte um offiziell nachzuweisen zu können das unzulässige Verbraucher angeschlossen waren?
Kann ich über einen Anwalt herausfinden, wenn sich der Vermieter verweigert, ob das Haus als 2 Mietparteien oder als MFH eingetragen ist?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Joersch90):
Ich habe eine Kopie der Stromrechnung bekommen, ja.


Zitat (von Joersch90):
Er hat einfach die Stromrechnung des vermeidlichen Allgemeinstroms


Gibt es denn überhaupt 3-4 Stromzähler?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Joersch90):
Ich habe eindeutig gefragt was ich nun für Schritte einleiten kann, um zu bestätigen das die Elektrik fehlerhaft ist und zu viele Verbraucher angeschlossen sind.

Jeder Meisterbetrieb mit Eintrag im Installateursverzeichnis darf das bestätigen, wurde schon in der nicht hilfreichen Antwort geschrieben. Die Prüfung ist eben nach VDE 0100-600.
Zitat (von Joersch90):
Ich habe dem Vermieter mehrmals drauf hingewiesen das seine Elektrik im Keller nicht OK ist und lebensgefährlich ist.

Schriftlich nachweisbar mit Fristsetzung?

Zitat (von Joersch90):
Und ich möchte Sie gerne mal erleben, wenn Sie frisch in ein 2-Familien-Haus gezogen sind und dann direkt die Elektrik des Vermieters lahm legen.

Als Mieter hätte man mangels Qualifikation hierzu keine Berechtigung, jedoch hätte man ein E Check verlangen können, schließlich könnte die ganze Familie daran Schaden an Leib Leben und Gesundheit nehmen. Wohnung hin oder her, der Vermieter wäre damals Schadenersatzpflichtig gewesen sein, jetzt muss man sich die Frage stellen lassen, wie konnte man dies hinnehmen.
Um es mal durch die Blume zu schreiben, man lässt die Anlage von einer dritten Person mit Berechtigung stilllegen welche auch gleich Meldung an den NB macht.
Allerdings eben nur, sofern die Mängel tatsächlich vorhanden sind, denn eben zur Feststellung ist die Netzform TNC, TNS oder TT doch sehr entscheidend, was man misst und was erlaubt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Joersch90):
Ich habe eindeutig gefragt was ich nun für Schritte einleiten kann, um zu bestätigen das die Elektrik fehlerhaft ist und zu viele Verbraucher angeschlossen sind.


Falls die Elektrik tatsächlich fehlerhaft war und es sich nicht nur um einen messbaren Wert möglicherweise verursacht durch Nullung handelt, hattest Du einen Beseitigungsanspruch, der mit Rückgabe der Wohnung untergegangen ist. In der Richtung sehe ich keine Ansprüche mehr, die Du in die Wagschale werfen könntest.

Dass zu viele Verbraucher angeschlossen sind, ist dem Post nicht zu entnehmen, zumal für diese Behauptung jede Grundlage fehlt.

Der Vermieter und Du haben ihre Waschmaschine über den Allgemeinstrom betrieben. Insoweit ist insbesondere bei der vertraglich vereinbarten Kostenteilung von Einigkeit auszugehen. Wie willst Du jetzt glaubhaft erklären, dass die Nutzung von Wäschetrocknern nicht von dieser Einigkeit miterfasst wird? Nur weil Du selbst keinen Trockner benutzt? das wird wohl eher nichts. Zumal ich annehme, dass es nicht die erste Abrechnung ist. Falls doch, würden die Chancen geringfügig steigen.

Kurzum: ein Obsiegen in einem Rechtstreit ist sicher nicht gänzlich unmöglich, aber vermutlich sehr schwer.

Für den Garangentorantrieb kann man sicher zu einer anderen Bewertung kommen, wenn nur der Vermieter eine Garage hat. Dann sollte der verbrauchte Strom rausgerechnet werden.

Bei mir fallen für Licht und elekt. Toröffner noch nicht einmal 2 KW/std im Kalenderjahr an. Hab noch einen nicht geeichten Zwischenzähler aus Zeiten, als die Garage mal vermietet war.

Die Abrechnung an sich scheint ja korrekt zu sein. Nachgewiesene Kosten geteilt durch den im Mietvertrag vereinbarten Teilungsschlüssel.

Für salopp gesagt Stromklau gibt es keinen Anhaltspunkt - dabei die Garage mal außen vor.

Einen rechtsstreit würde ich bei diesen Voraussetzungen nicht riskieren.

Berry

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