Nebenkostenabrechnung Auszug Mitte des Jahres

30. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
Anka125
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Auszug Mitte des Jahres

Hallo,

ich habe folgendes Anliegen:

Ich bin am 15.06.2023 aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Bekommen habe ich meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.12.2022 - 15.06.2023 am 27.11.2024.

Der Abrechnungszeitraum steht so im Anschreiben.

Laut meinen Recherchen ist die Vermieterin damit ein halbes Jahr zu spät, da es eine Frist von 12 Monaten gibt und diese würde am 15.06.2024 enden.

Im Mietvertrag steht:
Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet.

Somit sehe ich es so, dass ich nun nicht mehr verpflichtet bin die Nachzahlung der Nebenkosten zu bezahlen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von Anka125):
Somit sehe ich es so, dass ich nun nicht mehr verpflichtet bin die Nachzahlung der Nebenkosten zu bezahlen.

Gesetzgeber und Rechtsprechung sehen das dummerweise ganz anders.



Zitat (von Anka125):
Der Abrechnungszeitraum steht so im Anschreiben.

Das glaube ich nicht, denn der Abrechnungszeitraum beträgt grundsätzlich 12 Monate (§ 556 Abs. 3 BGB).



Zitat (von Anka125):
Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.12.2022 - 15.06.202

Hier dürfte der Abrechnungszeitraum dann immer vom 01.12. bis 30.11 gehen, falls man nicht zufällig am 01.12.2022 eingezogen ist.
Der 27.11.2024 war also noch rechtzeitig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1857 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Anka125):
Ich bin am 15.06.2023 aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Bekommen habe ich meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.12.2022 - 15.06.2023 am 27.11.2024.

Du bist unterjährig ausgezogen, d.h. es steht auch eine Nutzerwechselgebühr an, die Du evtl. auch zu berappen hast, sofern rechtskräftig vereinbart. IdR zahlt diese Gebühr der VM.
Sonst ist Dein Verbrauch für den Nutzungszeitraum zu berechnen, also in diesem Fall vom 1.12.22 - 15.6.23. Dies, sofern Deine Angaben hier richtig sind.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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