Nebenkostenabrechnung Auszug

11. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
zolex
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Auszug

Hallo,

ich bin am 1.5.2022 umgezogen. Mein altes Mietverhältnis endete zum 31.5.2022. Ein Übergabeprotokoll ohne festgestellte Mängel liegt vor. Ich habe immer noch keine Nebenkostenabrechnung für 2021 erhalten und meine Kaution habe ich auch noch nicht.

Laut BGH Urteil kann ich wenn die Abrechnungsfrist abgelaufen ist meine gesamten Vorauszahlungen für das entsprechende Jahr zurückfordern.

Tritt diese Frist für 2021 nun am 31.12.2022 ein und für die Endabrechnung am 31.5.2023 oder beide zum letzteren Datum? Vielleicht sogar erst zum 31.12.2023?

1. Wann kann ich meine Kaution endlich zurückverlangen?


2. In jedem Fall muss ich ja keine Nachzahlung mehr leisten wenn die Fristen abgelaufen sind, kann aber weiterhin auf eine Abrechnung bestehen und ggf . Zu viel bezahltes zurück verlangen?

3. Und wie sieht es mit der Rückforferung der kompletten Vorrsuszahlungen aus? Ist es wirklich so einfach, nur den Termin abzuwarten und dann ein Schreiben aufzusetzen bezüglich Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Vorauszahlungen, da eine Einbehaltung wegen beendetem Mietverhältnis nicht mehr möglich ist?

Ich habe hier eine Info gefunden, die ziemlich schwammig bzw. für Laien unverständlich scheint: "Unterlässt der Vermieter eine ordnungsgemäße Abrechnung über angefallene Nebenkosten und holt diese auch nicht nach, dann steht dem Mieter ein Recht auf Rückforderung der nicht abgerechneten Nebenkostenvorauszahlungen zu, soweit sie nicht durch unstreitig entstandene Nebenkosten verbraucht sind.

Der Mieter ist hier bei der Geltendmachung seiner Ansprüche gehalten, anhand der tatsächlichen Anhaltspunkte die ungefähre Höhe der entstandenen Nebenkosten zu schätzen und annäherungsweise vorzutragen. Sollte eine Schätzung nicht möglich oder unzumutbar sein, ist der Mieter berechtigt, die Vorauszahlungen insgesamt zurückzufordern."

4. Inwiefern kann der Vermieter die Abrechnung trotz abgelaufener Frist nachholen? Wofür dann überhaupt die Frist? Was heißt "nicht durch unstreitig entstandene Nebenkosten verbraucht"?Wann genau ist eine solche Schätzung meinerseits nicht möglich oder unzumutbar?


Danke schon mal im Vorraus.


-- Editiert von User am 11. Dezember 2022 10:16

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

31.12.2023 ist der Stichtag für die Abrechnung 2022
31.12.2022 ist der Stichtag für die Abrechnung 2021

Kaution kannst du sechs Monate nach Auszug einfordern.

-- Editiert von User am 11. Dezember 2022 12:26

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von zolex):
Tritt diese Frist für 2021 nun am 31.12.2022 ein
Ja. Bis zum 31.12.22 sollte der ehemalige Vermieter auch dir die BK-Abrechnung vorlegen. Hat dein alter Vermieter deine Kontodaten und deine Adresse?

zu1: Warte bitte die paar Tage bis 31.12. 22 ab. Viele Vermieter berücksichtigen bei der Abrechnung die Kaution...
zu 2: Noch sind keine Fristen abgelaufen.
zu 3: Nö, einfach ist es nicht. Warte doch bitte den 31.12.22 auf jeden Fall ab.
zu 4: Das und alles weitere Vorgehen kann ab 1.1.23 beantwortet werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von zolex):
1. Wann kann ich meine Kaution endlich zurückverlangen?

Kann man jederzeit, denn verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.



Zitat (von zolex):
In jedem Fall muss ich ja keine Nachzahlung mehr leisten wenn die Fristen abgelaufen sind

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von zolex):
kann aber weiterhin auf eine Abrechnung bestehen und ggf . Zu viel bezahltes zurück verlangen?

Richtig.



Zitat (von zolex):
3. Und wie sieht es mit der Rückforferung der kompletten Vorrsuszahlungen aus? Ist es wirklich so einfach, nur den Termin abzuwarten und dann ein Schreiben aufzusetzen bezüglich Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Vorauszahlungen, da eine Einbehaltung wegen beendetem Mietverhältnis nicht mehr möglich ist?

Ja.
Wesentlich schwieriger ist es hingegen das Geld dann zu bekommen.



Zitat (von zolex):
4. Inwiefern kann der Vermieter die Abrechnung trotz abgelaufener Frist nachholen?

In dem er sie macht und zustellt.



Zitat (von zolex):
Wofür dann überhaupt die Frist?

Damit man nicht ewig in der Warteschleife hängt



Zitat (von zolex):
Was heißt "nicht durch unstreitig entstandene Nebenkosten verbraucht"?

unstreitig = sicher und gewiss



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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