Nebenkostenabrechnung - Belegeinsicht verlangen?

7. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Wetterhexe0815
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Belegeinsicht verlangen?

Habe letzte Woche meine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter bekommen, und soll für eine 97 qm² Wohnung 327 Euro Grundsteuer bezahlen (Wohnort Nähe Stuttgart). Kann das sein??? Ich habe lediglich eine Auflistung, was was kostet: z.B. Hausmeister 517 Euro, Versicherung 171 Euro, Wartung Aufzug 150 Euro etc. Keine Aufstellung der Hausverwaltung wie sie die anderen Eigentümer bekommen und einfach an die Mieter weitergeben können, da auf der ersten Seite genau steht, was an den Mieter für Umlagen in Rechnung gestellt werden können. Auf die Frage per Mail an meinen Vermieter, mir doch bitte eine Kopie der Abrechnung durch die Hausverwaltung zukommen zu lassen, bekomme ich prompt Beschimpfungen zu hören "ich sei der Mieter und hätte mich gefälligst unterzuordnen" (ist ehrlich so, der Mann ist völlig cholerisch). Es war mir letztes Jahr schon nicht möglich eine korrekte Abrechnung zu erhalten, doch wenn ich damit jetzt zum Anwalt gehe, bekomme ich wahrscheinlich eine Mieterhöhung aufgebrummt. Auszug ist nicht drin, da ich es mir finanziell nicht leisten kann.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Die Rechnung für die Grundsteuer bekommt immer der Eigentümer, nicht die Hausverwaltung.

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#2
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Der VM ist nicht gezwungen ihnen Kopien zur Verfügung zu stellen. Sie können Einsicht in die Unterlagen verlangen - oder sich gegen Gebühr Kopien anfertigen zu lassen.



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#3
 Von 
kaffeetante
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 15x hilfreich)

Steht die Grundsteuer im Mietvertrag drin?

Erst mal kannst Du der Forderung widersprechen.

Du hast ein Recht auf Einsichtnahme und Erläuterung. Nimm Dir dazu einen Bekannten mit, der sich mit Zahlen auskennt.

Wenn Fehler gefunden werden, korrigieren lassen und erst dann bezahlen.

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Steht die Grundsteuer im Mietvertrag drin?


Die muss namentlich nicht im Mietvertrag genannt werden. Es reicht, wenn Bezug hierauf genommen wird: http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

Der Rest ist selbsterklärend.

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#5
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Steht die Grundsteuer im Mietvertrag drin?
Erst mal kannst Du der Forderung widersprechen.
Du hast ein Recht auf Einsichtnahme und Erläuterung. Nimm Dir dazu einen Bekannten mit, der sich mit Zahlen auskennt.
Wenn Fehler gefunden werden, korrigieren lassen und erst dann bezahlen.

von kaffeetante am 07.05.2012 09:58


Herr, lass es Hirn regnen... Wer grundlos widersprechen will hat es dringend nötig.

Es kann nur mit der Belegeinsicht beginnen. Danach können - begründete - Einwendungen vorgetragen werden. Eine Begründung der Einwendungen wird in den allermeisten Fällen mit einem Betrag zu enden haben, um die die Abrechnung nach Ansicht des Mieters fehlerhaft ist. Einen Anspruch auf eine Abrechnung nach den Wünschen des Mieters gibt es allerdings nicht. Der unstreitige Abrechnungssaldo ist nach wie vor fällig. Nichtzahlung führt zu Zahlungsverzug mit den üblichen Folgen.


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