Nebenkostenabrechnung - Bis wann muss eine Nebenkostenabrechnung bei mir sein?

25. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Franziskaner
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 28x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Bis wann muss eine Nebenkostenabrechnung bei mir sein?

Kurze Frage: Bis wann muss eine Nebenkostenabrechnung bei mir sein? Kann ich die vom Vermieter verlangen? Habe für 2001 immer noch nichts bekommen? Wie rechnet man übrigens diese Heizungskosten? Da wird doch immer mal wieder neu getankt...
Danke schön...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shinkai
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

soviel mir bekannt ist, muss die jährliche Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Berechnungszeitraumes zugestellt werden. Für 2001 wäre also üblicherweise die Deadline der 31.12.2002.

Best Regards

Kai Erbersdobler
http://www.theabc.de

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#2
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

hallo franziskaner,

alle bk- abrechnung, deren abrechnungszeiträume nach dem 01.september 2001 (inkrafttreten der mietrechtsreform) enden, müssen innerhalb von 12 monaten nach beendigung der abrechnungsperiode zugestellt werden, es sei denn, der vermieter kann gründe für die verspätung geltend machen, die er nicht zu vertreten hat (z.b. die heizkostenfirma stellt ihre abrechnung dem vermieter verspätet zu o.ä.). das ende der abrechnungsperiode muß nicht unbedingt der 31.12 eines Jahres sein, dass differiert von haus zu haus (einfach in der letzten abrechnung nachschauen). schickt der vermieter seine abrechnung zu spät, hat er seinen anspruch auf nachzahlung verwirkt.

hintergrund: der gesetzgeber will die mieter durch diese regelung davor schützen, wie in der vergangenheit üblich plötzlich vor einer abrechnung für mehere jahren zu stehen, die betragsmäßig leicht mehrere tausend euro ausmachen kann. der vermieter ist also durch die mietrechtsreform in der pflicht, die abrechnung zeitnah zu erstellen, um den mieter vor unliebsamen überraschungen zu schützen.

aber vorsicht: nicht immer endet eine bk- abrechnung mit einer nachzahlungsforderung, es könnte ja auch ein guthaben aufgelaufen sein! es sollte also von deiner seite eine abrechnung verlangt werden. folgt er dieser aufforderung nicht, ergibt sich für dich ein zurückbehaltungsrecht bei der nebenkostenvorauszahlung.

auch heizkosten müssen in der abrechnung periodengerecht abgegrenzt werden, d.h. es dürfen nur die tatsächlich verbrauchten brennstoffe einer abrechnungsperoide in rechnung gestellt werden. um die zugrundliegenden kosten zu ermitteln, bedient man sich der fifo- methode (first in, first out). das ganze ist nicht unkompliziert aber gerecht und wird in der regel von einer fremdfirma (brunata, viterra ö.ä.) berechnet.

mfg gruwo

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