Nebenkostenabrechnung EW

22. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Carla7
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung EW

Guten Abend,

wir haben zum 01.05.2006 eine Eigentumswohnung gekauft und vermietet.
Jetzt haben wir die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2006 von der Hausverwaltung bekommen.

1. Muss dem Mieter die Pos. der " Nicht umlagefähigen Kosten"
mitgeteilt werden?

2. die BK "Strom allgemein", "Wohngebäudeversicherung" und " Haftpflichtversicherung" richten sich nach der qm Gesamtwohnfläche. Hierbei ist auch der Balkon zu 100 % angesetzt worden . Ist das richtig ?

3. Wo kann man solche Regelungen nachlesen? Fachliteratur?

Danke schon mal


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Die Regelung sind in der Betriebskostenverordnung. Du kannst nur umlegen, was auch im Mietvertrag vereinbart ist, bzw. neue Mietverträge sollten sich in Bezug auf die NK-Abrechnung auf die BtrkVo beziehen.

-----------------
"MfG
Susanne"

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#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Dass der Balkon zu 100 % angesetzt wurde ist m.E. nicht richtig. Es kommt immer auf die Lage des Balkons an, wieviel Prozent angesetzt werden können. Du kannst hier im Forum suchen, das war vor einigen Wochen schon mal Gegenstand eines Threads.

-----------------
"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

zu 1.: Nein

zu 2.: Ja, wenn das so vereinbart wurde. Da bleibt nur zu hoffen, dass Ihr mit dem Mieter keine abweichenden Vereinbarungen getroffen habt.

zu 3.: Fachliteratur, in der exakt diese Fragen beantwortet werden, ist mir nicht bekannt. Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, kann die Fachliteratur auch nicht jede ausgefallene Idee für eine Vertragsgestaltung abdecken.

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