Hey ihr Lieben. Mich beschäftigt aktuell eine Frage. Ich habe aus der alten Wohnung die Nebenkostenabrechnung bekommen, welche sehr erheblich ist. Ich war als Mieter eingetragen und das ich dies zahlen muss ist mir bewusst. Wie sieht es jedoch mit meinem Ex Partner aus? Kann ich privatrechtlich gegen ihn Ansprüche stellen für den Zeitraum in dem er bei mir gemeldet war? Das er sich an nen Kosten beteiligen muss? Oder würde ich damit nichts erreichen ? Danke schonmal für die Antworten ....
Nebenkostenabrechnung Ex privatrecht
8. November 2022
Thema abonnieren
Frage vom 8. November 2022 | 15:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Ex privatrecht
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 8. November 2022 | 15:52
Von
Status: Unbeschreiblich (26578 Beiträge, 4935x hilfreich)
Ja, versuchen kannst du das. Ich sehe aber keinen Erfolg.ZitatWie sieht es jedoch mit meinem Ex Partner aus? Kann ich privatrechtlich gegen ihn Ansprüche stellen für den Zeitraum in dem er bei mir gemeldet war? :
Vielleicht oder doch. Ich kenne deinen Expartner nicht und weiß nicht, wie ihr was während des Zusammenwohnens vereinbart habt und auch nicht, wie ihr jetzt als Exen zueinander steht.ZitatOder würde ich damit nichts erreichen ? :
Ich würde zunächst mal höflich schriftlich anfragen, ob er sich an den Kosten prozentual beteiligen würde.
Vielleicht geht ja was...
#2
Antwort vom 8. November 2022 | 17:18
Von
Status: Richter (8995 Beiträge, 4232x hilfreich)
Wo er gemeldet war, dürfte ziemlich egal sein. Interessanter wäre, welche Abmachungen ihr bezüglich der Miete untereinander getroffen habt. Wenn vereinbart wurde, dass der Ex sich an der Miete inklusive der Nebenkosten beteiligt, dann wäre damit auch die Nachzahlung zu teilen. Wenn der Ex sich nicht über den ganzen Abrechnungszeitraum an der Miete beteiligen sollte, dann wäre die Abrechnung entsprechend auf die Zeiträume aufzuteilen.ZitatKann ich privatrechtlich gegen ihn Ansprüche stellen für den Zeitraum in dem er bei mir gemeldet war? :
Im übrigen wirst du in der Regel beweispflichtig für solche Absprachen sein.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
240.797
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten