Nebenkostenabrechnung (Fahrstuhl)

28. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
emc2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung (Fahrstuhl)

Hallo und guten Tag.
Wie jedes Jahr erhielt ich die Nebenkostenabrechnung, die bisher immer eine Nachzahlung von knapp 100€ ausmachte. In diesem Jahr waren es aber mit einem Male fast 500! Bei der Durchsicht der Anlagen stellte ich fest, das die Kosten für den Fahrstuhl sich fast verdoppelt hatten. Daraufhin verlangte ich von der Hausverwaltung eine detaillierte Aufschlüsselung über die angefallenen Kosten. Man übersandte mir eine schlecht erstellte Kontoauszugsübersicht, wo bei 7 Mal das Wort "Wartung" vorkam. Da ich mir ganz sicher bin, das unser Fahrstuhl zwar mehr als 10 Störungen 2006 hatte und die Fehlerbehebung keine Wartung ist, hatte ich mich dann den Fahrstuhlbetreiber angerufen und wollte von diesem die Auskunft haben. Diese habe ich nicht bekommen.
Was kann ich jetzt tun?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ganz einfache Lösung:

Einfach die Fahrstuhlkosten nicht zahlen. Schreiben Sie dem Hausverwalter, dass bei 7 Wartungen in einem jahr offenkundig ist, dass es sich hierbei um Instandsetzungen gehandelt hat.

Wenn der Vermieter auf sein Gled besteht, dann müßte er schon klagen, und damit wird er sicher nicht durchkommen. Also wird er es auf sich beruhen lassen müssen.

Die Titulierung von Instandsetzungskosten als 'Wartung', mit dem Zweck, die Mieter abzuzocken ist übrigens ein strafbarer Betrug. Das sollte man im Himterkopf behalten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.515 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.117 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen