Nebenkostenabrechnung - Falsche Wohnfläche?

9. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.05.2012 12:17:26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Falsche Wohnfläche?

Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung der Wohnfläche für die Abrechnung der Nebenkosten.
Seit 1.10.09 wohne ich in einer Mietwohnung im Elternhaus meiner Vermieterin.
Vor zwei Wochen kam die Nebenkostenabrechung einer bekannten Abrechnungsfirma.
Nach kurzem überfliegen der Abrechung kamen Zweifel an deren Richtigkeit auf.
Das Haus besteht aus Keller (EG), Wohnung 1 (1.OG / Eltern Vermieterin),
Wohnung 2 (DG / Ich), Dachboden.
Die Wohnfläche ist in der Abrechnung mit 225m² angegeben. Die von mir gemietete Wohnung umfasst 135m². Folglich ist die Wohnung 1 90m² groß. Diese Zahlen sind auch nachvollziehbar, da sich an Wohnung 2 ein Anbau befindet.
Das eigentliche Problem ist der „Keller" im EG. Dort gibt es eine Garage, einen Heizraum, ein Bad, eine Waschküche und einen Büro/Partyraum.
Die Kellerräume werden nur von den Bewohnern der Wohnung 1 benutzt. Im dortigen Bad und Büro/Partyraum sind Heizkörper mit Heizkostenverteilern montiert. Die Fläche der beiden Räume beläuft sich auf etwa 30m². Allerdings tauchen diese 30m² nicht in der Nebenkostenabrechung auf, obwohl es sich um beheizte und nur von Bewohnern der Wohnung 1 benutzten Räume handelt.
Durch meine Suche in Google fand ich heraus das Kellerräume nicht zur Wohnfläche gehören. Wie verhält sich das aber in meinem Fall, da die Kellerräume ja nicht als solche genutzt werden?

Danke für Ihre Hilfe.


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13 Antworten
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#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Im dortigen Bad und Büro/Partyraum sind Heizkörper mit Heizkostenverteilern montiert.


Woher weißt Du das ?



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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.05.2012 12:17:26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Weil ich nachgeschaut hab.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12310.05.2010 14:56:15
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

ein Bad, eine Waschküche und einen Büro/Partyraum.

Wenn darin Heizkörper sind, dann ist das auch Wohnfläche.
30 % nach Wohnfläche, 70 % nach Verbrauch.

wenn der Keller nicht so hoch ist wie die Wohnräume, ist auch eine Verteilung nach m³ möglich.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Wenn darin Heizkörper sind, dann ist das auch Wohnfläche.


Heizfläche und Wohnfläche müssen nicht unbedingt identisch sein.
Es bliebe dann auch immer noch die Frage, wem sie zuzurechnen ist.



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Heizfläche und Wohnfläche müssen nicht unbedingt identisch sein

Das betrifft aber nur Balkone und Terassen.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12310.05.2010 10:01:46
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

OK, also Treppenhaus mit Heizkörpern wird zur Wohnfläche ?



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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Nur weil in einem Kellerraum ein Heizkörper installiert wird, wird dieser Raum noch nicht zu einer Wohnfläche. Es bleibt ein Kellerraum. Nach § 7 Abs. 1 HeizkostenV hat der Vermieter 6 verschiedene Möglichkeiten, welchen Maßstab er zugrunde legt.
1. Wohnfläche
2. Nutzfläche
3. umbauter Raum
4. beheizte Wohnfläche
5. beheizte Nutzfläche
6. beheizter umbauter Raum

Der Vermieter hat sich für 1. entschieden.

Die Definition, was zur Wohnfläche gehört, findet man in der Wohnflächenverordnung. Nach § 2 Abs. 3 WoFlV gehört neben Garage und Heizraum auch die Waschküche entgegen der Aussage von Provokateur eindeutig nicht zur Wohnfläche. Aber auch für das Bad im Keller und den Büro-/Partyraum ist nicht eindeutig, ob es sich dabei um Wohnfläche handelt. Diese Räume können auch unter § 2 Abs. 3 Nr. 2 und 3 WoFlV fallen.

Ob Du als Mieter in so einem Fall einen Anspruch darauf hast, dass die Heizkosten nicht nach Wohnfläche, sondern nach beheizter Nutzfläche aufgeteilt werden, mag ich nicht abschließend beurteilen.

Ergebnis eines Rechtsstreites könnte es auch sein, dass das Beheizen dieser Räume gegen die EnEV verstößt und die Heizkörper dann demontiert werden müssen.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12310.05.2010 11:50:19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Durchaus weltoffen, daß der TE freien Zutritt zur Wohnung des VM hat.



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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12329.05.2012 12:17:26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal danke für die vielen Antworten. Insbesondere an hh für die Auszüge aus dem entsprechenden Gesetz.

Um das jetzt mal aufzuklären warum ich in diese Räume komme:
Wir wohnen in einem Dorf, jeder kennt hier jeden. Die Türen zu besagten Räumen sind nicht verschlossen. Das Büro kann man wenn man will als Durchgang zu den Autos nehmen wenn es z.B. regnet. Dies wurde uns auch so angeboten.
Im übrigen ist der Grund meiner Frage hier nicht das ich mich mit dem Vermieter rum streiten will, sondern einfach nur um mich zu Informieren wie das gehandhabt wird, da ich davon keine Ahnung hab.


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