Hallo,
ich habe folgende Frage:
Voraussetzung: VM stellt Mieter eine Nebenkostenabrechnung incl. Stromabrechnung.
1.) Wenn sich herausstellt, dass der Energiekonzern die Rechnung falsch gestellt hat bezüglich eines Ablesefehlers, dann wird ja Geld evt. zurückgezahlt.
Bis zur Klärung muss der Mieter doch erstmal zahlen, oder?
Zunächst ist die Rechnung ja OK und der Fehler wurde erst jetzt bemerkt.
Mieter befindet sich mittlerweile im Zahlungsverzug.
2.) Wenn die Rechnung des Engergiekonzerns seit 2 Jahren falsch ist, kann man dann die Nebenkostenabrechnung für die Vormieter auch noch mal ändern?
Die ist ja schon seit langem durch. Wäre ja kein Verschulden des VM.
THX
Nebenkostenabrechnung - Fehler Energie
3. Dezember 2008
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Frage vom 3. Dezember 2008 | 14:37
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Fehler Energie
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