Hallo zusammen,
folgender Fall:
Die Nebenkostenabrechnung für 2010, kann seitens des Vermieters ja nur bis zum 31.12.2011 geltend gemacht werden, sprich zugesandt.
Richtig?
Was ist denn, wenn die Nebenkostenabrechnung von 2010 erst in 2012 vorgelegt wird????
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Nebenkostenabrechnung Frist ....
12. September 2011
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Frage vom 12. September 2011 | 03:53
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 5x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Frist ....
#1
Antwort vom 12. September 2011 | 05:11
Von
Status: Schüler (499 Beiträge, 136x hilfreich)
quote:
Was ist denn, wenn die Nebenkostenabrechnung von 2010 erst in 2012 vorgelegt wird?
Dann kann der Mieter Nachforderungen aus der Abrechnung verweigern, ansonsten gilt sie. Ausnahme: Der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten, das müsste er nachvollziehbar darlegen.
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