Nebenkostenabrechnung Frist ....

12. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Schattenkaempfer
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Frist ....

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Die Nebenkostenabrechnung für 2010, kann seitens des Vermieters ja nur bis zum 31.12.2011 geltend gemacht werden, sprich zugesandt.

Richtig?

Was ist denn, wenn die Nebenkostenabrechnung von 2010 erst in 2012 vorgelegt wird????




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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

quote:
Was ist denn, wenn die Nebenkostenabrechnung von 2010 erst in 2012 vorgelegt wird?


Dann kann der Mieter Nachforderungen aus der Abrechnung verweigern, ansonsten gilt sie. Ausnahme: Der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten, das müsste er nachvollziehbar darlegen.



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