Hallo,
Mieter A hat bis heute die Nebenkostenabrechnung
von 2014 nicht von Vermieter B bekommen. Normalerweise sollte diese ja immer ca. in der letzten Dezemberwoche kommen. Wie verhält sich das denn nun mit den Fristen? Muss Mieter A die Abrechnung noch begleichen, wenn sie in 2016 kommt?
Edit: Der Abrechnungszeitraum entspricht einem Kalenderjahr.
-- Editier von matrix91 am 31.12.2015 12:29
-- Editier von matrix91 am 31.12.2015 12:29
Nebenkostenabrechnung / Frist
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Muss Mieter A die Abrechnung noch begleichen, wenn sie in 2016 kommt? Grundsätzlich nicht - allerdings muß der Vermieter die Nichteinhaltung der Frist verschulden. Beispiel: Ihr Vermieter hatte am 15.12. einen schweren Unfall und liegt seitdem im Koma - das kann man ihm nicht vorwerfen. By the way kommt es an Silvester darauf an, WANN die Abrechnung im Briefkasten landet - zwischen 12 und 13 Uhr ist okay (Amtsgericht Hamburg-St.-Georg), 18.30 Uhr ist zu spät (Amtsgericht Ribnitz-Damgarten): http://www.refrago.de/Nebenkostenabrechnung_Fristen_Bis_wann_muss_ein_Vermieter_eine_Betriebskostenabrechnung_erstellt_haben_und_welche_Fristen_gelten.frage418.html
-- Editiert von muemmel am 31.12.2015 13:23
Ist der Abrechnungszeitraum tatsächlich das Kalenderjahr ist der Anspruch des Vermieters auf eine Nachzahlung mit dem heutigen Tage verfristet.
Ein evtl. Guthaben steht dem Mieter jedoch noch zu.
Darum solltest Du den Vermieter nachweisbar auffordern die Abrechnung, sagen wir mal, bis zum 15.01.2016 zu erstellen und dir zu zuschicken.
Kommt er dem nicht nach darfst Du die monatlichen Vorauszahlungen vorerst einstellen. Aber nicht ausgeben. Denn kommt irgend wann die Abrechnung sind sie nach zu zahlen.
So die Rechtslage wenn vertraglich monatliche Vorauszahlungen und nicht etwa eine Pauschale vereinbart ist.
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