Hallo,
folgendes Problem:
es gibt ja die 12 monatige Abrechnungsfrist, d.H. für die Abrechnungsperiode 01.01.2010 bis 31.12.2010 muss die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsfrist eintreffen, in diesem Beispiel also bis zum 31.12.2011. Nun wurde die Wohnung aber zum 31.07.2010 verkauft und es gab jetzt 2 Abrechnungen von 2 Vermietern, eine Abrechnung bis zum 31.07. und eine danach. Die Abrechnung die den Zeitraum bis zum 31.07.2010 betrifft wurde erst im August zugestellt, also nach der 12 Monatsfrist.
Ist eine Betriebskosten-Nachzahlung hier zu leisten oder mit dem Hinweis auf die verstrichene Frist abzulehnen?
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Nebenkostenabrechnung Frist bei Wohnungsverkauf
20. September 2011
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Frage vom 20. September 2011 | 14:01
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Frist bei Wohnungsverkauf
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 20. September 2011 | 18:22
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
@ Sonne, gilt da die 12 Monatsfrist nicht?
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#4
Antwort vom 21. September 2011 | 10:09
Von
Status: Lehrling (1323 Beiträge, 202x hilfreich)
quote:
Die Abrechnung die den Zeitraum bis zum 31.07.2010 betrifft wurde erst im August zugestellt, also nach der 12 Monatsfrist.
der abrechnungszeitraum ist meisstens 01.01. - 31.12. eines jahres. evtl .mal den abrechnungszeitraum der vorangegangenen abrechnungen anschauen. falls ein auszug oder verkauf während des jahres erfolgt, ändert dies am abrechnungszeitraum nichts.
von daher wäre die 12 monats frist eingehalten.
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