Nebenkostenabrechnung - Fußbodenheizung

23. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
coffee2go
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Fußbodenheizung

Hallo liebe Community,
gestern bekam ich die Nebenkostenabrechnung für 2011. Nicht nur, dass sie viel zu spät kam, nein, sie kam auch noch mit einer !!saftigen!! Nachzahlung i. H. v. ca. 300,00 EUR!
Leider habe ich vor 2 Monaten meine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund gekündigt....

Ich bewohne eine 111 qm Wohnung und habe ca. 34 qm Fußbodenheizung. Alle Räume haben einen Heizkörper.

Problem 1:
Auf der NKA wurden 199,00 EUR für das verwenden der Fußbodenheizung berechnet, obwohl ich sie das ganze Jahr über nicht genutzt habe! Und damit meine ich, wirklich nicht genutzt! Bei mir befindet sie sich im Wohnzimmer und im Bad. Beide Zimmer sind separat mit einem Thermostat regulierbar.
Der Regler ist ganz links, auf 5°C, weiter kann man nicht zurückdrehen. Ich nahm an, dass 5°C "aus" ist, weil das keine "Wärme" ist, dass sie spürbar ist.
Die Heizungen kann man in allen Zimmern separat regulieren, direkt am Heizkörper.

Frage: Darf mir der Vermieter 199 EUR berechnen? Kann ich fordern, dass er diese Fußbodenheizung komplett ausschaltet? Wie wird die Fußbodenheizung berechnet?


Problem 2:
Mein Wasserverbrauch beträgt für das ganze Jahr 16 cbm. Im Vergleich zu letztem Jahr (März bis Dezember), habe ich nur 3,50 cbm gebraucht. Was ist da los?
Erwähnenswert wäre, ich war seit Februar 2012 Single und selten daheim. Sprich ich hab fast kein Wasser verbraucht und geheizt hab ich auch nie?

Frage: Wie kommt man auf solch einen Betrag?


Bei der Aufstellung der Kosten hab ich die meisten Wärmeeinheiten im Haus verbraucht. Die Familie unter mir (Ehepaar + kleines Kind) haben die Hälfte verbraucht?!

Bitte helft mir.

Danke im Voraus!!

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20 Antworten
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#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Das sind doch alles haustechnische Fragen,die man zunächst nur an Ort und Stelle klären kann. Daraus ergiebt sich dann vielleicht eine Rechtsfrage.

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Bei den Heizkosten ist es in der Regel so, dass in die Gesamtsumme prozentual die Grundkosten der Heizung und die Verbrauchskosten einfließen. Je nach Vereinbarung im Mietvertrag kann das zwischen 50/50 und 30/70 variieren.

Grundkosten der Heizung fallen also immer an, auch wenn Du gar nichts verbrauchst.
Um Dich in dieses Thema einzulesen findest Du online die Heizkostenverordnung.
Wasserverbrauch: Hast Du einen separaten Zähler für Deine Entnahmestellen? Oder hat das Haus lediglcih eine Wasseruhr, deren Verbrauch dann über qm oder Personen abgerechnet wird? Dabei wird der einzelne "Verbrauch" auch dann höher, wenn alle mehr verbrauchen.

Warum steht in der Abrechnung der Wärmeeinheitenverbrauch der anderen Bewohner?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
ich war seit Februar 2012 Single und selten daheim. Sprich ich hab fast kein Wasser verbraucht und geheizt hab ich auch nie?


Gar nicht heizen wenn man nicht da ist, ist übrigens kontraproduktiv. Die Wohnung kühlt komplett aus, ist schwer wieder aufzuheizen, die Schimmelbildung wird gefördert. Möglicherweise besteht sogar die Gefahr des Einfrierens von Heizungsrohren mit den entsprechenden Kosten.

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#4
 Von 
coffee2go
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Je nach Vereinbarung im Mietvertrag kann das zwischen 50/50 und 30/70 variieren.

Im Mietvertrag steht gar nichts darüber.

quote:
Wasserverbrauch: Hast Du einen separaten Zähler für Deine Entnahmestellen? Oder hat das Haus lediglcih eine Wasseruhr, deren Verbrauch dann über qm oder Personen abgerechnet wird? Dabei wird der einzelne "Verbrauch" auch dann höher, wenn alle mehr verbrauchen.

Das weiß ich leider selber nicht, wie das abgerechnet wird.

quote:
Warum steht in der Abrechnung der Wärmeeinheitenverbrauch der anderen Bewohner?

Stand schon immer da, seit ich in dem Anwesen wohne.

quote:
Gar nicht heizen wenn man nicht da ist, ist übrigens kontraproduktiv. Die Wohnung kühlt komplett aus, ist schwer wieder aufzuheizen, die Schimmelbildung wird gefördert. Möglicherweise besteht sogar die Gefahr des Einfrierens von Heizungsrohren mit den entsprechenden Kosten.

Ich halte es eher für kontraproduktiv im Sommer zu heizen. Der Februar war mild im März hatte es dann ca. 21°C in der Wohnung. Wieso dann noch heizen? Ich bin im 1.Stock da bekomm ich von oben und von unten Wärme.
Und 2012 hab ich das erste mal die Heizung richtig Anfang Dezember eingeschaltet. Aber auch nicht durchgehend.

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#5
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)



quote:
Das weiß ich leider selber nicht, wie das abgerechnet wird.


Willst Du uns veräppeln? Du musst doch wissen, ob in Deiner Wohnung an den Entnahmestellen (=Wasserhähne in Bad und Küche) Wasserzähler vorhanden sind und dort ein mal jährlich abgelesen wird.

Ausserdem ist das aus der Abrechnung ersichtlich. Dort sollte der Gesamtverbrauch, der Umlageschlüssel und dann Dein Verbrauch stehen. Wenn das Haus nur eine Uhr hat und nach qm abgerechnet werden, sollten Deine 111qm da irgendwo auftauchen.
Vielleicht mal die Abrechnung scannen und hier einstellen.
Macht aber mehr Sinn, wenn Du Dir Deinen Mietvertrag und die Abrechnung nimmst und Dir das bei einer Verbraucherzentrale mal erklären lässt. So ganz Ahnungslos landet man üblicherweise immer in der Bezahlschiene...

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"MfG
Susanne

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"

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#6
 Von 
coffee2go
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Willst Du uns veräppeln?

Langsam reiten, okay?

quote:
Du musst doch wissen, ob in Deiner Wohnung an den Entnahmestellen (=Wasserhähne in Bad und Küche) Wasserzähler vorhanden sind und dort ein mal jährlich abgelesen wird.

Ich habe keine Wasserzähler an besagten Entnahmestellen. Wird wohl nach qm abgerechnet.



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#7
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


:dance: na, geht doch....

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"MfG
Susanne

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn der Abrechnungszeitraum das Jahr 2011 war besteht ja nun kein Grund, sich überhaupt mit der Nebenkostenabrechnung zu beschäftigen.
Diese ist ganz einfach unwirksam.
Siehe dazu:
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-fristen/

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#9
 Von 
coffee2go
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

Abrechnungszeitraum war 01/01/12 - 31/12/12

Naja und das Schreiben ist rückdatiert auf den 31.12.2012. Poststempel gibts keins, da er es direkt in den Briefkasten geworfen hat.

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#10
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Der Februar war mild i


Im Februar 2012 hatten wir teilweise bis Minus 20 Grad.

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#11
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

@hamburgerin
Grundsätzlich würde ich jedem Mieter raten, sich mit der Nebenkostenabrechnung und dem Mietvertrag auseinanderzusetzen und seine Rechte und Pflichten zu kennen.
Dazu sollte man auch im Ansatz eine Nebenkostenabrechnung verstehen können und ggf. Fehler erkennen.

OffTopic: Ein großer Prozentsatz der Bevölkerung wird mit Brot und Spiele (HIV) verdummt und Akademiker mit Praktikastellen verblödet und ge-bore-out-et.
Was uns wirklich blüht wird in dem Spielfilm "Idiocracy" sehr schön dargestellt- aber ich muss ja nicht mehr lange.


Ob die Abrechnung nun wirklich fristgerecht eingegangen ist oder nicht, kann man nur mit Nachfragen rausbekommen. Der Rat, sich keine Gedanken zu machen, da nicht fristgerecht, halte ich nicht für zielführend.

quote:
Abrechnungszeitraum war 01/01/12 - 31/12/12

Sicher?

quote:

Frage: Darf mir der Vermieter 199 EUR berechnen?


Das kann man nur mit Prüfung der Heizkostenabrechnung sagen. Hat die eine Firma vorgenommen?

quote:
Kann ich fordern, dass er diese Fußbodenheizung komplett ausschaltet?

Wenn diese lediglich als Zusatzheizung oder Luxus im Mietvertrag angegeben ist.

quote:
Wie wird die Fußbodenheizung berechnet?

Das muss sich aus dem Mietvertrag ergeben.


quote:
Problem 2:
Mein Wasserverbrauch beträgt für das ganze Jahr 16 cbm. Im Vergleich zu letztem Jahr (März bis Dezember), habe ich nur 3,50 cbm gebraucht. Was ist da los?
Erwähnenswert wäre, ich war seit Februar 2012 Single und selten daheim. Sprich ich hab fast kein Wasser verbraucht und geheizt hab ich auch nie?

Das entspricht nicht Deinem Verbrauch, sondern Deinem anteiligen Verbrauch, da Dein Verbrauch nicht separat erfasst wird.
Wenn ein anderer Mieter häufig Besuch hat, oder grundsätzlich mehr Wasser verbraucht, erhöht sich der Gesamtverbrauch, der nach qm umgelegt wird. Wenn eine Wohnung in der Größe z.B. 5 Personen einziehen, verbrauchen die mehr Wasser.

quote:
Bei der Aufstellung der Kosten hab ich die meisten Wärmeeinheiten im Haus verbraucht. Die Familie unter mir (Ehepaar + kleines Kind) haben die Hälfte verbraucht?!


Die Wärmeeinheiten errechnen sich aus den Einheiten der Erfassungsgeräte multipliziert mit einem Faktor, der sich nach der Größe der Heizkörper richtet. Wenn Deine Nachbarn unter Dir nicht die gleiche Wohnung mit gleicher Aufteilung und Heizkörpern haben, kannst Du das nicht vergleichen.



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"MfG
Susanne

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#12
 Von 
coffee2go
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Wenn Deine Nachbarn unter Dir nicht die gleiche Wohnung mit gleicher Aufteilung und Heizkörpern haben, kannst Du das nicht vergleichen.


Mein Nachbar unter mir hat genau die gleiche Wohnung, genau so viele qm und die gleiche Fläche der Fußbodenheizung.
In meinem Fall steht jetzt nichts im Mietvertrag zur Fußbodenheizung.

quote:
Wenn ein anderer Mieter häufig Besuch hat, oder grundsätzlich mehr Wasser verbraucht, erhöht sich der Gesamtverbrauch, der nach qm umgelegt wird.

Ja, das ist klar, aber das er 4,57x so hoch ist wie im Vorjahr?
Kann ich mir das vom Vermieter nachweisen lassen, welcher Haushalt wie viel verbraucht hat?


Die Abrechnung macht der Vermieter selbst - keine Firma. Der Abrechnungsservice ist als eigenständige Firma angemeldet und läuft auf den Vermieter.

Zusatzkosten die mir Spanisch vorkommen:
- 100,00 EUR für Abrechnungsgebühr
- 100,00 EUR Reparaturkosten
- 100,00 EUR für Kaminkehrer
Diese Kosten muss man doch nicht tragen?

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#13
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


quote:
Ja, das ist klar, aber das er 4,57x so hoch ist wie im Vorjahr?
Kann ich mir das vom Vermieter nachweisen lassen, welcher Haushalt wie viel verbraucht hat?

Es ist auch möglich, dass im Vorjahr geschätzt wurde und dann wieder abgelesen. Du kannst halt nur in den Belegen des Vermieters nachschauen, wie die jährlichen Rechnungen Frischwasser ausgefallen sind. Der Gesamtverbrauch wird auf die Gesamtwohnfläche umgelegt und dann auf die einzelnen Wohnungen nach qm runtergebrochen.

quote:
Zusatzkosten die mir Spanisch vorkommen:
- 100,00 EUR für Abrechnungsgebühr
- 100,00 EUR Reparaturkosten
- 100,00 EUR für Kaminkehrer
Diese Kosten muss man doch nicht tragen?


Also Gebühren sind für mich Verwaltungskosten, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können. Die Rechnungen für Reparaturkosten und Kaminkehrer kannst Du beim VM einsehen. Die runden Summen finde ich allerdings auch komisch, unser Kaminkehrer bekommt immer krumme Beträge.

Zum allgemeinen Verständnis solltest Du wirklich mit allen Unterlagen den Verbraucherschutz mal aufsuchen, dort bekommst Du auch Rechtsberatung!

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@SueCologne:
"@hamburgerin
Grundsätzlich würde ich jedem Mieter raten, sich mit der Nebenkostenabrechnung und dem Mietvertrag auseinanderzusetzen und seine Rechte und Pflichten zu kennen.
Dazu sollte man auch im Ansatz eine Nebenkostenabrechnung verstehen können und ggf. Fehler erkennen."

Volle Zustimmung! :rock:
Aber das ist kein Grund, sich ernsthaft mit dieser Abrechnung zu beschäftigen, die mutmaßlich unwirksam ist und dann noch unnötige Aktivitäten zu entwickeln.
Je nachdem, wann die Abrechnung zugegangen ist, ist die doch gar kein Thema. Den verspäteten Zugang, wenn es denn einer war, dürften ja die anderen Mieter bestätigen können.
Die Beratung durch den Verbraucherschutzbund kostet Geld, das wäre hier doch im Hinblick auch auf zukünftige Abrechnungen wohl am besten in die Mitgliedschaft bei einem Mieterschutzbund investiert.

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#15
 Von 
coffee2go
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

Liebe Community, ich hab mir euren Rat zu Herzen genommen und mich näher damit befasst. Hab ca. 3 Stunden rumgerechnet und verglichen und dabei sind mir einige Dinge aufgefallen.

a) Kanalgebühren:
Ist es denn möglich, dass mir ca. 10 qm mehr für die Kanal- und Abwassergebühren berechnet wurden?
Ich habe meinen Kaltwasser + Warmwasserverbrauch zusammengerechnet und komme auf Wert X. Berechnet wurde aber Wert X + ca. 10 qm zusätzlich?
Ich kann doch nicht mehr Wasser wegschütten, wie ich von der Leitung entnehme? (Macht ca. 50,00 EUR aus)

b) Aufwärmung von Wasser:
Für die Aufwärmung von 1l Wasser auf 60°C werden 12,5l Heizöl (+Strom, etc.) benötigt - ist das realistisch? So ergibt sich ein Preis pro Liter von 0,946 €

c) Mein Wasserverbrauch ist 3x so hoch wie vorletztes Jahr:
Habe vorletztes Jahr ca. 5 qm Wasser verbraucht (Wohngemeinschaft mit Freundin, normaler Gebrauch von Wasser), letztes Jahr 16 qm (dabei von Januar bis September alleine gewohnt und ab da auch normaler Gebrauch)
Irgendwelche Neugeräte habe ich nicht angeschafft.
Wie ist das möglich?

d) Das Thema Fußbodenheizung:
Im Gesamten Haus sind insg. 148 m² FuBo-Heizung verlegt, davon muss jeder der eine hat, die Fläche bezahlen, die er hat. Ich z. B. habe 36 m² und muss dafür 199,73 € bezahlen, obwohl sie nicht gelaufen ist.
Er errechnet da in seiner Abrechnung einen ganz komischen wert, der besagt, wie viel € ein m² kostet.
Im Mietvertrag steht jedoch nix von FuBo-Heizung, es ist einfach so ein vorgedrucktes Formular und alle Betriebskosten entsprechen der Betriebskostenverordnung.

Ich zahle 60% nach Verbrauch und 40% nach Wohnfläche.


Sehr sehr komisch:
Wenn ich das ganze Jahr über nicht heize, hab ich wohl die Kosten von 40% nach Fläche (Wozu zahl ich Miete?) + 200 EUR FuBo-Heizung. So jetzt ist aber bei diesen Kosten noch gar nicht eingeheizt und das warme Duschwasser eingerechnet.


Vielleicht wisst ihr was und könnt mir helfen.

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#16
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

zu a)ich kenne das andersrum: vom Frischwasser werden 10 m³ für Giesswasser abgezogen.

zu b) ist richtig. Rund 10 Euro / m³ kommt für die Erwärmung hin.

zu d)muss dafür 199,73 € bezahlen, obwohl sie nicht gelaufen ist.
normalerweise sind im November, Dezember, Januar und Februar Temperaturen unter 0 Grad, manchmal sogar bis minus 20 Grad. Eigentlich müsstest du schon erfroren sein.

Ich zahle 60% nach Verbrauch und 40% nach Wohnfläche.
Das ist vom Baujahr und Wärmestandard abhängig und steht so in der Heizkostenverordnung.

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#17
 Von 
coffee2go
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
zu d)muss dafür 199,73 € bezahlen, obwohl sie nicht gelaufen ist.
normalerweise sind im November, Dezember, Januar und Februar Temperaturen unter 0 Grad, manchmal sogar bis minus 20 Grad. Eigentlich müsstest du schon erfroren sein.

Naja wir haben FuBo Heizung in Bad und Wohnzimmer und separat in jedem Raum n Heizkörper. Wenn ich mal Heiz dann mit Heizkörper weil ich dachte, dass ist billiger.. Demnach war die FuBo immer aus.

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#18
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

quote:
c) Mein Wasserverbrauch ist 3x so hoch wie vorletztes Jahr:
Habe vorletztes Jahr ca. 5 qm Wasser verbraucht (Wohngemeinschaft mit Freundin, normaler Gebrauch von Wasser), letztes Jahr 16 qm (dabei von Januar bis September alleine gewohnt und ab da auch normaler Gebrauch)
Irgendwelche Neugeräte habe ich nicht angeschafft.
Wie ist das möglich?

Nochmal: es handelt sich hierbei nicht um DEINEN gemessenen Wasserverbrauch, sondern den Gesamtverbrauch des Hauses (da offensichtlich nur eine Wasseruhr und auf qm umgelegt). Daher ist es Dein Verbrauchsanteil! Wenn also der Gesamtverbrauch steigt, weil vielleicht mehr Leute in dem Jahr zu Besuch waren oder eingezogen sind, mehr Pflanzen gegossen haben oder einfach mehr geduscht haben, steigt damit auch Dein Verbrauchsanteil. Auch, wenn Du gar nicht da warst. Deinen eigenen Verbrauch kannst Du nur messen, wenn an allen Deinen Wasserentnahmestellen Messgeräte, also Wassruhren angebracht wären.

quote:

d) Das Thema Fußbodenheizung:
Im Gesamten Haus sind insg. 148 m² FuBo-Heizung verlegt, davon muss jeder der eine hat, die Fläche bezahlen, die er hat. Ich z. B. habe 36 m² und muss dafür 199,73 € bezahlen, obwohl sie nicht gelaufen ist.
Er errechnet da in seiner Abrechnung einen ganz komischen wert, der besagt, wie viel € ein m² kostet.
Im Mietvertrag steht jedoch nix von FuBo-Heizung, es ist einfach so ein vorgedrucktes Formular und alle Betriebskosten entsprechen der Betriebskostenverordnung.
Ich zahle 60% nach Verbrauch und 40% nach Wohnfläche.
Sehr sehr komisch:
Wenn ich das ganze Jahr über nicht heize, hab ich wohl die Kosten von 40% nach Fläche (Wozu zahl ich Miete?) + 200 EUR FuBo-Heizung. So jetzt ist aber bei diesen Kosten noch gar nicht eingeheizt und das warme Duschwasser eingerechnet.

Bei der Abrechnung von Heizkosten muss der VM sich an die Heizkostenverordnung halten. Und ja, es ist richtig, auch wenn man gar nicht heizt hat man hier die Kosten der Vorhaltung der Heizung, also dafür, dass die Heizung "einfach da" ist.
Allerdings ist mir nur bekannt, dass die Verbrauchswerte erfasst werden müssen. Wie die Ausnahme bei Fußbodenheizungen ist, sollte mal ein Fachmann erläutern, das scheinen die meisten hier nicht zu wissen. Eine Abrechnung nach qm Fußbodenheizung scheint mir aber auch nicht richtig.

Und jetzt bitte noch mal nachschauen:
Wann ist die Nebenkostenabrechnung bei Dir eingetroffen?
Für welchen Abrechnungszeitraum ???
Kann es sein, dass die Abrechnung noch in 2012 bei Dir im Briefkasten war und Du durch Urlaub nicht früher geleert hast?

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Susanne

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#19
 Von 
coffee2go
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe heute mit dem VM telefoniert. Er meinte, die FuBo-Heizung läuft auf einen gemeinsamen Zähler. Dann meinte ich, ich hab gar nicht geheizt und wieso ich denn dafür zahlen soll. Er hat gesagt, dass er sich die Abrechnung nochmal angesehen hat und das klingt bei mir plausibel, dass ich mehr mit Heizkörpern geheizt hab. Jetzt hab ich ihm gesagt er soll die FuBo komplett abstellen. Er sagte, ich soll dann einfach 150 € abziehen (obwohl ich 199 hätte für die FuBo zahlen müssen).

Dann zum Thema Wasserverbrauch (wieso ich 10 qm mehr Kanalgebühren zahlen muss, obwohl ich eig. Wasser runtergelassen hab):
Er hatte "da wohl einen Übertragungsfehler"... Ist klar. Jetzt darf ich von der 300 EUR Nachzahlung 200 EUR abziehen.... Bin mir sicher wenn ich mir die Belge vorzeigen lassen würde, würd ich sogar noch Geld raus bekommen.

Habs aber dabei belassen.

Was sagt ihr dazu?

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#20
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
In meinem Fall steht jetzt nichts im Mietvertrag zur Fußbodenheizung.


Ich hab nicht alles gelesen, was hier gepostet wurde, aber wenn nichts darüber im Vertrag steht und - so glaub ich mich erinnern zu können - ihr noch im selben Raum Heizkörper habt, frag ihn doch mal, wo das steht, dass du noch extra für die Fußbodenfläche bezahlen mußt.

:neck: :banana:

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