Nebenkostenabrechnung - Gartenpflege zu hoher Betrag

15. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Gartenpflege zu hoher Betrag

Hallo zusammen,

es geht bei meiner Frage um das Thema Nebenkostenabrechnung. Darin werden Kosten für die Gartenpflege auf die Mieter des Hauses umgelegt.

Im Mietvertrag steht dazu, dass der Mieter sämtliche in § 2 Betriebskostenverordnung genannten Betriebskosten schuldet (darin ist auch die Gartenpflege aufgeführt). Im gleichen Absatz ist dann noch eine Tabelle, die mit "insbesondere folgende Betriebskosten", wo dann aufgeführt wird "Betriebskosten xxx - anteilig pro Mieter". Da gibt es dann eine Spalte auch für die Gartenpflege, aber die ist leer, also nichts ausgefüllt.

Dass die Gartenpflege auf die Mieter aufgeteilt wird, ist ja in Ordnung irgendwie, aber es ist halt so, dass die Stunden, die angegeben werden (wie lange und wie oft der "Gärtner" da war) hinten und vorne nicht stimmen. Der Mieter hat über ein Jahr die Zeiten, wann der "Gärtner" da war aufgeschrieben und bei seiner Abrechnung gegenüber dem Vermieter werden fast bei allen Terminen die doppelte, teilweise noch höhere Zeitdauer angegeben, wie er vor Ort war. Also z.B. 11.05. Rasen mähen 2,5 Stunden, dabei war er nur 1 Stunde vor Ort und 1 Stunde wäre so die Zeit die man höchstens auch fürs Mähen braucht. (An- und Abfahrt wären auch keine weitere 1 - 1,5 Stunden).

Die vom "Gärtner" vorgelegte "Rechnung" ist ein normales Blatt handschriftlich mit Datum und Zeitangaben. Mwst. wird nicht ausgewiesen darauf.

Der "Gärtner" kommt für 2020 auf 50 Stunden zu 20,00 Euro = 1000,00 Euro und das wird auf 3 Mietparteien aufgeteilt.
Tatsächlich war er aber vielleicht die Hälfte der Zeit vor Ort, wenn überhaupt.

Wie wäre da als Mieter jetzt die richtige Vorgehensweise gegenüber dem Vermieter?

Kann man gegen diese "Falschabrechnung" des Gärtners gegenüber dem Vermieter überhaupt "vorgehen" oder hat man als Mieter das zu akzeptieren, was der Vermieter in Bezug auf den Gärtner akzeptiert?

Was so in den Sinn kommt... Den Gartenpflegekosten schriftlich widersprechen? Zahlung unter Vorbehalt?

vielen Dank schonmal für Hilfe und Tipps...

-- Editiert von Dirrly am 15.09.2021 12:57

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54 Antworten
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#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2113 Beiträge, 734x hilfreich)

Ich sehe da wenig Chancen.
Auftraggeber ist der Vermieter, der hat die Rechnung akzeptiert.

Man darf IMO auch nicht nur die reine Zeit vor Ort rechnen.
Mir würden da noch Zeiten für die An- und Abfahrt, Abtransport und Entsorgung der Gartenabfälle, usw. einfallen.

Zweites Problem dürfte die Beweisbarkeit sein. Wie will der Mieter nachweisen, dass der Gärtner weniger Zeit da war als angegeben?

Und letzter Punkt: 20 € die Stunde ist ein lächerlich niedriger Betrag. USt muss nicht ausgewiesen sein, kann ja sein, dass der Gärtner die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

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Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Auftraggeber ist der Vermieter, der hat die Rechnung akzeptiert.


Das hatte ich schon befürchtet, fragen wollte ich natürlich trotzdem...
Beweisbar sind die Zeiten nicht wirklich, nur halt durch die Aufschriebe des Mieters...

Zitat:
Mir würden da noch Zeiten für die An- und Abfahrt, Abtransport und Entsorgung der Gartenabfälle, usw. einfallen.


Die Gartenabfälle werden auf dem Grundstück selbst entsorgt und müssen nicht abtransportiert werden. Und der "Gärtner" (in Anführungszeichen, weil es halt eine Privatperson ist, die das macht) wohnt nur 2 Straßen weiter. An- und Abfahrt sind da ca. 3 Min.

Aber sei's drum...

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Der Mieter hat über ein Jahr die Zeiten, wann der "Gärtner" da war aufgeschrieben und bei seiner Abrechnung gegenüber dem Vermieter werden fast bei allen Terminen die doppelte, teilweise noch höhere Zeitdauer angegeben,
Darüber gäbe es vermutlich Streit.
Zitat (von Dirrly):
Tatsächlich war er aber vielleicht die Hälfte der Zeit vor Ort, wenn überhaupt.
Was da ein Mieter hinter der Gardine 1 Jahr aufgelistet hat, wird nicht als Beweis dienen können. Jeder Dienstleister, auch ein Gärtner, kann Zeiten geltend machen, die zur Vor-und Nachbereitung ihrer eigentlich *sichtbaren* Leistung gehören und vermutlich auch abgerechnet werden dürfen. Die Irritation entsteht beim Mieter evtl. durch die *lässige/nachlässige* Gärtner-Dokumentation.
Zitat (von Dirrly):
Den Gartenpflegekosten schriftlich widersprechen?
Möglich ist das. Ob die Begründung standhält, wird sich herausstellen.

Ergebnis könnte sein, dass der Vermieter einen anderen Dienstleister beauftragt, der zum Pauschalpreis anbietet...und abrechnet.
Oder mit diesem Gärtner einen anderen Vertrag vereinbart, zum Pauschalpreis X.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Man darf IMO auch nicht nur die reine Zeit vor Ort rechnen.
Mir würden da noch Zeiten für die An- und Abfahrt, Abtransport und Entsorgung der Gartenabfälle, usw. einfallen.


Das hat sich ja nun insofern erledigt, da der Abfall auf dem Grunstück bleibt und es weder Anfahrt noch Abfahrt gibt, da im Ort wohnend.

Zitat (von Garfield73):
Und letzter Punkt: 20 € die Stunde ist ein lächerlich niedriger Betrag.


Kommt ganz drauf an. Wenn die Arbeiten ein Nicht-Fachmann erledigt, scheint der Preis garnicht mehr so lächerlich.

Zitat (von Dirrly):
Also z.B. 11.05. Rasen mähen 2,5 Stunden, dabei war er nur 1 Stunde vor Ort und 1 Stunde wäre so die Zeit die man höchstens auch fürs Mähen braucht. (An- und Abfahrt wären auch keine weitere 1 - 1,5 Stunden).


Kommt halt drauf an wie groß die Rasenfläche ist und wie hoch das Gras ist.
Für An- und Abfahrt darf er keine Kosten berechnen, da ortsansässig.

Wie groß ist die Fläche des zu mähenden Rasens? Und ist die Fläche eben oder buckelig, so dass da zusätzlich Zeit anfällt?

Zitat (von Dirrly):
Der "Gärtner" kommt für 2020 auf 50 Stunden zu 20,00 Euro = 1000,00 Euro und das wird auf 3 Mietparteien aufgeteilt.
Tatsächlich war er aber vielleicht die Hälfte der Zeit vor Ort, wenn überhaupt.


Somit zahlen die 3 Mieter im Jahr je € 330,00 für Rasenmähen, ohne Entsorgung von Schnittgras. Ich würde sagen: teuer genug.
Dem VM kann es letztlich egal sein wie hoch die Rechnung ausfällt, er legt diese ja um mit den Betr.K.

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Also zu An - und Abfahrt. Kann denn bewiesen werden, dass der "Gärtner" immer von zu Hause kommt und dorthin zurück kehrt ?
Nimmt er Geräte zur Reinigung mit, oder reinigt er diese vor Ort ?

Zitat:
und das wird auf 3 Mietparteien aufgeteilt.

Also jeder Mieter zahlt 1/3 davon ? Steht diese Aufteilung auch im Mietvertrag ?Oder gilt sie nur für die Gartenpflege und die anderen Betriebskosten werden nach m2 Wohnfläche.
Wenn es keinen vereinbarten Verteilerschlüssel gibt, ist nach der Größe m2 Wohnfläche zu verteilen.

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Der Mieter hat über ein Jahr die Zeiten, wann der "Gärtner" da war aufgeschrieben

Wie hat er dann das hinbekommen?
Und wie genau könnte er beweisen, das er über das ganze Jahr hinweg niemals die Wohnung verlassen hat?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Wie sehen die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Gärtner so aus? Sind die 50 STd. vereinbart? Schwer vorstellbar, aber gut, wenn die Stundenabrechnung vereinbart ist, dann nimm Einsicht in die Belege, da müssen dann auch zwangsläufig Stundenzettel dabei sein und die kannst du dann mit deinen Aufzeichnungen vergleichen.

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#8
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2113 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Kommt ganz drauf an. Wenn die Arbeiten ein Nicht-Fachmann erledigt, scheint der Preis garnicht mehr so lächerlich.


Wenn das Gewerbe korrekt angemeldet wurde und versteuert wird, dann ist der Betrag lächerlich niedrig!
Und auch ein Nicht-Fachmann muss ja wohl einige Geräte anschaffen ...

Das wäre übrigens auch eine Möglichkeit, wenn man dem Vermieter unbedingt eins auswischen möchte.
Mal einen dezenten Hinweis an das Finanzamt, dass da jemand die Gartenarbeiten übernommen hat.
Die überprüfen dann auf jeden Fall, ob der Gärtner auch ein Gewerbe angemeldet hat.

Falls nicht könnte der Schuss allerdings nach hinten losgehen, wenn der Vermieter dann eine "richtige" Fachfirma beauftragt.
Da dürfte der Stundenlohn bei Minimum 40 € liegen.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Die überprüfen dann auf jeden Fall, ob der Gärtner auch ein Gewerbe angemeldet hat.

Nen, die prüfen nur ob er entsprechend Steuern gezahlt hat.
Eventuell folgt noch ein Hinweis ans Gewerbeamt, zur Sicherheit sollte man das auch informieren.


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#10
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Falls nicht könnte der Schuss allerdings nach hinten losgehen, wenn der Vermieter dann eine "richtige" Fachfirma beauftragt.
Da dürfte der Stundenlohn bei Minimum 40 € liegen.


Und diese Fachfirma verrichtet das Mähen des Rasens in der Hälfte der Zeit. :grins:

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Da dürfte der Stundenlohn bei Minimum 40 € liegen.
Oder eben als pauschal-BK-Umlage.
Dann ist es vollkommen egal, ob ein Mieter hinter der Gardine sitzt und Buch führt... ;)


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#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Die Gartenabfälle werden auf dem Grundstück selbst entsorgt und müssen nicht abtransportiert werden. Und der "Gärtner" (in Anführungszeichen, weil es halt eine Privatperson ist, die das macht) wohnt nur 2 Straßen weiter. An- und Abfahrt sind da ca. 3 Min.


Zitat (von Spezi-2):
Also zu An - und Abfahrt. Kann denn bewiesen werden, dass der "Gärtner" immer von zu Hause kommt und dorthin zurück kehrt ?
Nimmt er Geräte zur Reinigung mit, oder reinigt er diese vor Ort ?


Das müsste der Gärtner beweisen.
Zitat (von Harry van Sell):
Wie hat er dann das hinbekommen?
Und wie genau könnte er beweisen, das er über das ganze Jahr hinweg niemals die Wohnung verlassen hat?


Nun ja, ich nehme mal an, dass in den Wintermonaten kein Rasen zu mähen ist, und in dieser Zeit kann der Mieter die Wohnung verlassen. :banana:

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#13
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie hat er dann das hinbekommen?


Mit den Augen. :D

Ich habe nicht gesagt, dass sie immer alle Termine aufgeschrieben hat, sondern dann wenn sie eben zuhause war (was sehr viel ist, geht auch nicht um mich, sondern um eine ältere alleinlebende Dame, die sehr viel Zeit hat ^^). Immerhin decken sich die Aufzeichnungen vom Datum her zu ca. 75% mit denen vom Gärtner. Die Tage, die sich decken, hat eben der Gärtner halt immer sehr viel mehr abgerechnet.


Zitat (von Solan196):
aber gut, wenn die Stundenabrechnung vereinbart ist, dann nimm Einsicht in die Belege, da müssen dann auch zwangsläufig Stundenzettel dabei sein und die kannst du dann mit deinen Aufzeichnungen vergleichen.


Daraus resultiert ja, dass man die Unterschiede bemerkt hat. Die Stundenauflistung vom Gärtner liegt ja vor.
Wenn du was anderes meinst, mehr gibt es nicht. Der Gärtner ist der Ex-Ehemann einer der Bewohner des Hauses, der zwar ausgezogen / umgezogen ist, aber nach Absprache mit dem Vermieter weiterhin diese Tätigkeit ausführt.


Zitat (von Leo4):
Wie groß ist die Fläche des zu mähenden Rasens? Und ist die Fläche eben oder buckelig, so dass da zusätzlich Zeit anfällt?


Die Fläche ist eben und nicht so groß, qm-Zahl kann ich nicht angeben, das müsste ich nochmal nachfragen / anschauen :)

-- Editiert von Dirrly am 16.09.2021 20:38

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Ich habe nicht gesagt, dass sie immer alle Termine aufgeschrieben hat, sondern dann wenn sie eben zuhause war

Also komplett wertlos diese Aufzeichnungen ...
Naja, nicht komplett wertlos, mit dem Papier kann man immerhin noch den Grill / Kamin anzünden.


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#15
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Also komplett wertlos diese Aufzeichnungen ...


Ach Harry... auch wenn ich dein Wissen um Dinge durchaus respektiere, ist deine Art um so nerviger.

Es wurden Aufzeichnungen gefertigt, da man irgendwie den Verdacht oder die Vermutung hatte, dass die abgerechneten Stunden nicht mit der tatsächlichen Zeit übereinstimmen. Also hat man es für sich selbst aufgeschrieben. Und - oh Wunder - durch die Aufzeichnung konnte man dann das Ziel erreichen. Für sich selbst konnten die aufgeschriebenen Zeiten mit den abgerechneten Zeiten (an den jeweiligen Tagen) abgeglichen werden und man konnte eine Differenz feststellen. Und dafür waren die Aufzeichnungen. Von daher nicht wertlos. Ich meine man hätte es sich auch versuchen können im Kopf zu merken, aber so war es einfach irgendwie komfortabler schätze ich. :-)

Die Frage war auch nicht, ob diese Aufzeichnungen einen "wert" haben, sondern erst einmal ob man überhaupt als Mieter gegen die Abrechnung Gärtner gegenüber Vermieter irgendwie "eingreifen" kann, oder ob man als Mieter an die "abgenommene" Rechnung des Vermieters gebunden ist.


Und Aufzeichnungen haben immer einen Wert, selbst wenn nur als Gedächtnisstütze. Denn sowohl die Partei-Vernehmung / der Partei-Vortrag, als auch die Vorlage einer "Teilaufzeichnung", kann entsprechend berücksichtigt werden, auch vor Gericht. Wobei wir ja soweit überhaupt nicht sind, weil ein Gerichtsverfahren eigentlich gar nicht das Ziel ist.

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#16
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Dem VM kann es letztlich egal sein wie hoch die Rechnung ausfällt, er legt diese ja um mit den Betr.K.


Und das ist das eigentliche Grundübel. Der VM hat überhaupt keine wirkliche Motivation hier wirklich preisbewusst zu agieren. In Einzelfall werden sogar Gefälligkeitsaufträge zu überhöhten Kosten an Freunde, Bekannte und Familienangehörige vergeben.

Ist wird Zeit der der Gesetzgeber diese Art der Kosten aus den erlaubten abrechnungsfähigen Umlagen entfernt und diese dann über über die Grundmiete (die dann natürlich etwas höher ist) bezahlt werden. Dann würde der VM auch Rechnungen überprüfen und bei Auftragsvergaben auch Preisvergleiche anstellen.

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Ist wird Zeit der der Gesetzgeber diese Art der Kosten aus den erlaubten abrechnungsfähigen Umlagen entfernt und diese dann über über die Grundmiete (die dann natürlich etwas höher ist) bezahlt werden.

Super Idee, das man variable Kosten über eine Pauschale Einrechnung in der Grundmiete einrechnet ...


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#18
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Super Idee, das man variable Kosten über eine Pauschale Einrechnung in der Grundmiete einrechnet ...


Gartenarbeiten sind (genauso wie Wartungsverträge) keine variablen Kosten im eigentlichen Sinne, die unterliegen wie die Grundmiete einer marktüblichen Inflationsrate.

Verbrauchsabhängige Kosten wie Heizung, Wasser, etc. hatte ich offenkundig nicht gemeint.

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#19
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Daraus resultiert ja, dass man die Unterschiede bemerkt hat. Die Stundenauflistung vom Gärtner liegt ja vor.


Und wer hat diese Stundenauflistung bestätigt? Es wäre doch ehr einfach, wenn man sich einen sog.Rapportzettel unterschreiben ließe. Ankunft des Gärtners sowie Fertigstellung der Arbeiten. Und zwischendurch auch die "Pausen" vermerkt, die sich bei sog.Stundenschindern als erheblich erweisen.

Es gibt hier durchaus Möglichkeiten die Rasenmäherei etwas zu kürzen.

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#20
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Und wer hat diese Stundenauflistung bestätigt? Es wäre doch ehr einfach, wenn man sich einen sog.Rapportzettel unterschreiben ließe. Ankunft des Gärtners sowie Fertigstellung der Arbeiten. Und zwischendurch auch die "Pausen" vermerkt, die sich bei sog.Stundenschindern als erheblich erweisen.


Nur hat der Mieter hierauf keinerlei Anrecht, die Gartenpflege ist ein Vertrag zwischen VM und Gärtner, der Mieter darf/muss die aus diesem Vertrag resultierenden Kosten (anteilig) nur bezahlen und hat ansonsten gar nichts mitzureden. Ein Eldorado für VM überteuerte Verträge zugunsten Dritter (und sich selbst) abzuschließen.

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#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Und wer hat diese Stundenauflistung bestätigt?
Vermutlich der Vermieter. Und der legt eben um. Der Fragesteller hier hat ja die Auflistung des Gärtners gesehen, evtl. ist sie Anhang der BK-Jahresabrechnung.
Zitat (von Leo4):
Es wäre doch ehr einfach,
Hier fragt aber nicht der Vermieter.

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#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Ein Eldorado für VM überteuerte Verträge zugunsten Dritter (und sich selbst) abzuschließen.

Nö - der Mieter hat ja entsprechende Rechte dem entgegen zu wirken.


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#23
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö - der Mieter hat ja entsprechende Rechte dem entgegen zu wirken.


Die da wären, wäre nett, wenn du sie dann auch nennen würdest und nicht nur andeuten. Weil wenn ich sie wüsste, müsste ich hier nicht fragen :-)


Zitat (von Anami):
evtl. ist sie Anhang der BK-Jahresabrechnung.


Richtig, die ist als Kopie beigefügt.


Zitat (von Leo4):
Es wäre doch ehr einfach, wenn man sich einen sog.Rapportzettel unterschreiben ließe.


Anami hat es ja gesagt. Es ist ja ein Vertrag Vermieter Gärtner, da ist ja der Mieter nicht involviert.




Ich hab mir heute das Rasenstück mal angeschaut. Es ist leicht abschüssig (aber wirklich nur leicht) und es handelt sich um ca. 30 qm Rasenfläche und ein paar Büsche am Rand, die geschnitten werden.

Ich will jetzt nicht übertreiben, aber ich würde den Rasen in geschätzten 15 Min. mähen, dann vielleicht noch Ränder schneiden, aber naja...

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#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Weil wenn ich sie wüsste, müsste ich hier nicht fragen :-)

Die sind bei Dir nicht relevant, da der Stundenlohn von 20 EUR geradezu lächerlich ist.

Aber im Prinzip sind es die gleichen wie bei "zu viel Stunden": man legt seine Zweifel nach Belegeinsicht substantiiert dar, verweigert die Zahlung des als unangemessen empfundenen Teils und klärt das ganze dann notfalls vor Gericht.


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#25
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö - der Mieter hat ja entsprechende Rechte dem entgegen zu wirken


Natürlich nicht, denn das deutsche Gesetzeswerk ist dafür bekannt das es keinerlei Grauzonen und Schlupflöcher enthält die von "flexiblen" Leuten zu ihren Nutzen und zu Ungunsten Dritter ausgenutzt werden können. Solange es der VM hier nicht übertreibt und in die Nähe des Wuchers kommt hat der Mieter defakto kaum eine Chance dagegen erfolgreich vorzugehen.



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#26
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Nur hat der Mieter hierauf keinerlei Anrecht, die Gartenpflege ist ein Vertrag zwischen VM und Gärtner, der Mieter darf/muss die aus diesem Vertrag resultierenden Kosten (anteilig) nur bezahlen und hat ansonsten gar nichts mitzureden. Ein Eldorado für VM überteuerte Verträge zugunsten Dritter (und sich selbst) abzuschließen.


Das dürfte ein Irrtum sein, denn der Mieter hat sehr wohl ein Recht, die Rechnungen, die er mit den Betr.K. zu zahlen hat, auch auf seine Wirtschaftlichkeit bzw. erhöhter Beträge, zu prüfen. Und sollte der Rasenschnitt kostenmäßig tatsächlich weit überzogen sein, kann der Mieter durchaus einen Kostenvoranschlag bzw. Angebot eines Gärtners vorlegen, oder mal selbst Hand anlegen, denn einen Dr-Titel braucht man ja nicht für diese Kunst.

Zitat (von Dirrly):
Ich hab mir heute das Rasenstück mal angeschaut. Es ist leicht abschüssig (aber wirklich nur leicht) und es handelt sich um ca. 30 qm Rasenfläche und ein paar Büsche am Rand, die geschnitten werden.


Aha, doch mehr als nur Rasen schneiden. Und wo bleibt der Abfall der Büsche?

Mein Wohnzimmer hat 30 qm; wenn ich mir diese Fläche als Rasen vorstelle, möchte ich behaupten, die mähe ich mit dem Rasenmäher in 20 Min. (ohne Entsorgung des Schnittguts.

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#27
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Und sollte der Rasenschnitt kostenmäßig tatsächlich weit überzogen sein, kann der Mieter durchaus einen Kostenvoranschlag bzw. Angebot eines Gärtners vorlegen...


Eben das habe ich geschrieben, erst bei "weit überzogen" hat der Miete reine Handhabe.

Zitat (von Leo4):
... oder mal selbst Hand anlegen, denn einen Dr-Titel braucht man ja nicht für diese Kunst.


Das dürfte der Mieter eben nicht, hierzu bedürfte es der Zustimmung des VM.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
die mähe ich mit dem Rasenmäher in 20 Min.
Darum geht es gar nicht. Der Gärtner macht 50 Std/p.a. geltend.
Der Mieter hat die Belege dieses Gärtners gesehen.
Zitat (von Leo4):
Das dürfte ein Irrtum sein,
Nein, ist keiner. Der Vermieter legt die Kosten um. Das darf er und hat es getan.

Was der Mieter tun könnte, war die Frage. Die wurde längst beantwortet. Der Vermieter ist absolut nicht verpflichtet, irgendwelchen anderen billigeren Rentnern einen Vertrag anzubieten.

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#29
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Das dürfte der Mieter eben nicht, hierzu bedürfte es der Zustimmung des VM.


Wenn der M behauptet den Rasen in weniger als die Häflte der Zeit schneiden zu können, diesen halben Betrag der Rechnung auch begleicht, und abwartet, was passiert. Würde gerne wissen was dann passiert.

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#30
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Das dürfte ein Irrtum sein, denn der Mieter hat sehr wohl ein Recht, die Rechnungen, die er mit den Betr.K. zu zahlen hat, auch auf seine Wirtschaftlichkeit bzw. erhöhter Beträge, zu prüfen.


Zitat (von Anami):
Nein, ist keiner. Der Vermieter legt die Kosten um. Das darf er und hat es getan.


Was nun wirklich nicht zu meinem Post passt.

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