Hallo!
Ich bekam zwischen Weihnachten und Neujahr meine Nebenkostenabrechnung für meinen Laden für 2013.Laut dieser Abrechnung müssste ich jetzt 300€ nachzahlen.Da ich in den letzten Jahren(Geschäft habe ich seit 2010)immer Geld zurück bekommen habe,wundert es mich ,das ich jetzt soviel Nachzahlen soll.Ich das alles teurer wird,aber direkt soviel?Kann es sich hierbeium einen Rechenfehler handeln?Muß ich auch als Mieter Grundsteuer bezahlen?Schon im voraus danke für evtl Antworten.
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Nebenkostenabrechnung Gewerbe 2013
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Im Gegensatz zu Wohnraum können bei Gewerberaum auch Kosten umgelegt werden, die bei Wohnraum unzulässig sind. Die Grundsteuer kann aber sowohl bei Wohnraum als auch bei Gewerberaum umgelegt werden, wenn ....
diese Umlage im Mietvertrag aufgeführt ist.
Also, es kann nur umgelegt werden, was im Mietvertrag auch als umlegbar vereinbart wurde.
Wegen der Kostensteigerung kann man nur die Jahresausgaben der verschiedenen Posten vergleichen und notfalls die Belege einsehen.
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
1. Lass dir die Belege zeigen, dann kannst du sehen, wie die Nachzahlung zustande kommt.
Vielleicht wurden ja bei Gas, Wasser und Strom in den Vorjahren von den Stadtwerken nur Schätzwerte abgerechnet, und die Uhren erst im letzten Jahr wieder abgelesen. Das führt häufig zu Nachzahlungen.
2. Die Grundsteuer kann anteilig auf Mieter umgelegt werden.
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quote:<hr size=1 noshade>das alles teurer wird,aber direkt soviel? <hr size=1 noshade>
Das könnte man durch Belegeinsicht heraus finden
quote:<hr size=1 noshade>Kann es sich hierbeium einen Rechenfehler handeln? <hr size=1 noshade>
Das sollte jemand mit kaufmänischem Hintergrund schon herausgefunden haben ... ;-)
quote:<hr size=1 noshade>Muß ich auch als Mieter Grundsteuer bezahlen? <hr size=1 noshade>
Zaheln muss man, was in den vertraglichen Vereinbarungen rechtswirksam vereinbart ist.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Grundsteuer: wurde ja schon beantwortet
quote:
Laut dieser Abrechnung müssste ich jetzt 300€ nachzahlen
Eine solche Aussage wird zwar gern genommen, ist aber völlig nichtssagend, denn ob bzw in welcher Höhe sich eine Nachzahlung ergibt hängt sowohl von der Höhe der Kosten als auch von der Höhe der Vorauszahlungen ab.
Also:
Hattest Du schlicht weniger vorausgezahlt oder sind Deine anteiligen Betriebskosten höher als in den Vorjahren (Summe vor Abzug der Vorauszahlungen)?
Dann gilt es ggf. die Fragestellung einzukreisen, dafür muss man halt auch sein Köpfchen in Gang bringen und nicht nur Fragen in die Tastatur hauen - auch dafür braucht es zunächst keine Belegeinsicht.
1. Schritt: anhand seiner aktuellen und der vorherigen Abrechnungen vergleichen und bestimmen
a) welche Kostenarten sind inwiefern teurer geworden? nur hinsichtlich Deiner Abrechnung und/oder hinsichtlich der Gesamtkosten?
b) wie haben sich die eigenen Verbrauchswerte und die Gesamt-Verbrauchswerte verändert?
Dann kann man ggf. dort weiter ansetzen ...
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
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