Nebenkostenabrechnung - Gibt es da einen Gesetzestext den ich dem Vermieter vorlegen kann?

13. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
raca2001
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Gibt es da einen Gesetzestext den ich dem Vermieter vorlegen kann?


Hallo,

wir haben die Nebenkostenabrechnung von 2008 nun erhalten.

Darin wird aufgeführt:
Wartung Tiefgarage Lüftung
Wartung Rolltor
Wartung Feuerlöscher
Wartung Dachbegrünung

Meine Frage nun, muss ich als Mieter für Wartung aufkommen, die an Objekten sind welche fest mit dem haus verbunden sind?

Gibt es da einen Gesetzestext den ich dem Vermieter vorlegen kann?

Wir wohnen in Hessen, vielleicht ist die Regelung von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Besten dank im voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1410x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
bulde
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich bin seit 30 Jahren Mieter einer Eigentumswohnung. Der Vermieter lebt in Australien.
Seit über 2 Jahren habe ich keine Nebenkostenabrechnung von der Hausverwaltung erhalten, weil angeblich der Beirat die Rechnungen noch nicht geprüft hat.

Fragen:
a) Gibt es eine gesetzliche Frist für die Nebenkostenabrechnung?
b) Habe ich als Mieter ein Recht auf Bekanntgabe des Namens des WEG-Beirates?

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#3
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Gibt es eine gesetzliche Frist für die Nebenkostenabrechnung?

1 Jahr. NK-Abrechnungen aus 2007 und früher sind damit schon Geschichte (jedenfalls für Ansprüche des VM; Ansprüche des M auf Rückzahlung von Vorauszahlungen verjähren überhaupt nicht, solange der VM nicht ordnungsgemäß abgerechnet hat).

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#4
 Von 
guest123-2371
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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