Hallo,
wir haben die Nebenkostenabrechnung von 2008 nun erhalten.
Darin wird aufgeführt:
Wartung Tiefgarage Lüftung
Wartung Rolltor
Wartung Feuerlöscher
Wartung Dachbegrünung
Meine Frage nun, muss ich als Mieter für Wartung aufkommen, die an Objekten sind welche fest mit dem haus verbunden sind?
Gibt es da einen Gesetzestext den ich dem Vermieter vorlegen kann?
Wir wohnen in Hessen, vielleicht ist die Regelung von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Besten dank im voraus
Nebenkostenabrechnung - Gibt es da einen Gesetzestext den ich dem Vermieter vorlegen kann?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
Ich bin seit 30 Jahren Mieter einer Eigentumswohnung. Der Vermieter lebt in Australien.
Seit über 2 Jahren habe ich keine Nebenkostenabrechnung von der Hausverwaltung erhalten, weil angeblich der Beirat die Rechnungen noch nicht geprüft hat.
Fragen:
a) Gibt es eine gesetzliche Frist für die Nebenkostenabrechnung?
b) Habe ich als Mieter ein Recht auf Bekanntgabe des Namens des WEG-Beirates?
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> Gibt es eine gesetzliche Frist für die Nebenkostenabrechnung?
1 Jahr. NK-Abrechnungen aus 2007 und früher sind damit schon Geschichte (jedenfalls für Ansprüche des VM; Ansprüche des M auf Rückzahlung von Vorauszahlungen verjähren überhaupt nicht, solange der VM nicht ordnungsgemäß abgerechnet hat).
--- editiert vom Admin
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