Nebenkostenabrechnung Hausmeister

27. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nymphadora
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Hausmeister

Einen schönen guten Abend. :)

Ich hätte eine Frage, weil ich mir nicht sicher bin und es gerne genau wissen würde. Ich habe schon einiges zum dem Thema gelesen.

Es geht um Kosten die in unserer Nebenkostenabrechnung stehen und unter "Hausmeister" aufgeführt werden.

Nun ist es so, dass unser Vermieter, der auch mit im Haus wohnt, selbst Tätigkeiten dieser Art, macht.

Allerdings sehe ich fast nichts, was er auf die Mieter umlegen kann. Z.B. keine Treppenhausreinigung, Winterdienst und einen Garten haben wir hier auch nicht.

Desweiteren habe ich gelesen, dass es für Kosten dieser Art, Belege geben muss. Sollte er diese nicht haben, bedeutet das, dass ich diese Kosten überhaupt nicht zahlen muss?



Ich hoffe, es ist soweit verständlich und bedanke mich schon jetzt für die Antworten und Hilfen.



Liebe Grüße :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120261 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Nymphadora):
Desweiteren habe ich gelesen, dass es für Kosten dieser Art, Belege geben muss.

Genau.

Deshalb mal als erstes Belegeinsicht fordern, dann die Belege prüfen bzw. kopieren und schauen was sich ergibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nymphadora
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay. Aber was ist, wenn er keine Belege hat, da er ja selbst diese Tätigkeit übernimmt bzw. eben niemanden angestellt hat. Sind dann die gesamten Kosten nicht zu zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

nein, das ist unzutreffend

gemäß Betriebskostenverordnung § 1 (1) gilt:
Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BetrKV.pdf

"Belege" wären im Fall von Eigenleistungen z.B. eine Leistungs-/Stundenaufstellung (natürlich müssen die darin aufgeführten Leistungen auch tatsächlich erbracht worden sein)

Als umzulegende "Hausmeister-Leistungen" kommen auch nur die Leistungen in Betracht, die in eine der unter § 2 aufgeführten Kostengruppen fallen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Wie viel legt er denn auf dich um? Und wonach? Nach WE, nach Personen, (nach Wetter oder Laune)?

0x Hilfreiche Antwort

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