Einen schönen guten Abend.
Ich hätte eine Frage, weil ich mir nicht sicher bin und es gerne genau wissen würde. Ich habe schon einiges zum dem Thema gelesen.
Es geht um Kosten die in unserer Nebenkostenabrechnung
stehen und unter "Hausmeister" aufgeführt werden.
Nun ist es so, dass unser Vermieter, der auch mit im Haus wohnt, selbst Tätigkeiten dieser Art, macht.
Allerdings sehe ich fast nichts, was er auf die Mieter umlegen kann. Z.B. keine Treppenhausreinigung, Winterdienst und einen Garten haben wir hier auch nicht.
Desweiteren habe ich gelesen, dass es für Kosten dieser Art, Belege geben muss. Sollte er diese nicht haben, bedeutet das, dass ich diese Kosten überhaupt nicht zahlen muss?
Ich hoffe, es ist soweit verständlich und bedanke mich schon jetzt für die Antworten und Hilfen.
Liebe Grüße
Nebenkostenabrechnung Hausmeister
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatDesweiteren habe ich gelesen, dass es für Kosten dieser Art, Belege geben muss. :
Genau.
Deshalb mal als erstes Belegeinsicht fordern, dann die Belege prüfen bzw. kopieren und schauen was sich ergibt.
Okay. Aber was ist, wenn er keine Belege hat, da er ja selbst diese Tätigkeit übernimmt bzw. eben niemanden angestellt hat. Sind dann die gesamten Kosten nicht zu zahlen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
nein, das ist unzutreffend
gemäß Betriebskostenverordnung § 1 (1) gilt:
Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BetrKV.pdf
"Belege" wären im Fall von Eigenleistungen z.B. eine Leistungs-/Stundenaufstellung (natürlich müssen die darin aufgeführten Leistungen auch tatsächlich erbracht worden sein)
Als umzulegende "Hausmeister-Leistungen" kommen auch nur die Leistungen in Betracht, die in eine der unter § 2 aufgeführten Kostengruppen fallen.
Wie viel legt er denn auf dich um? Und wonach? Nach WE, nach Personen, (nach Wetter oder Laune)?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten