Nebenkostenabrechnung / Heizung

18. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
SAV87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung / Heizung

Moin zusammen,

ich habe meine Nebenkostenabrechnung erhalten. Mein Heizungsablesegerät wurde im Mai getauscht und der Faktor der Berechnung ist statt 3,84 nun 9,84. Bedeutet meine Heizkosten haben sich von jetzt auf gleich verdreifacht. Ohne Absprache o.ä. Eine Mieterhöhung gab es unabhängig davon, dieses Jahr auch noch. Darf mein Vermieter das? Kann ich gegen die Abrechnung vorgehen?

LG SAV

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von SAV87):
Mein Heizungsablesegerät wurde im Mai getauscht und der Faktor der Berechnung ist statt 3,84 nun 9,84. Bedeutet meine Heizkosten haben sich von jetzt auf gleich verdreifacht.
Eine signifikante Veränderung der Heizkosten durch den Tausch von Ablesegeräten darf nicht sein. Ausnahme, vorher war der Verbrauch viel zu gering - u.U. wegen defekter oder falsch montierter Geräte.

Wer macht die Abrechnung, der Vermieter oder einer den einschlägigen Dienste. Hast Du den Stand des alten Zählers bei Ausbau? Hast Du den Ablesestand des neuen Zählers notiert? Prüfe, ob es hier zu Ablese-, Übertragungs-, oder sonstigen Fehler gekommen sein kann.
Kläre, wie es zu der Änderung im Faktor gekommen ist. Möglich, dass die alten Geräte mit dem Faktor 3,84 und die neuen mit 9,84 verrechnet werden, oder hier der Fehler liegt. Die Änderung um das Dreifache vor dem Komma und danach gleich, finde ich prüfenswert.
Wie sähe die Abrechnung aus, wenn bis zum Tausch mit 3,84 und ab dem Tausch 9,84 zu Ansatz gekommen wäre? Oder durchgängig mit 3,84? Sind noch andere Hausbewohner von dieser Umstellung und damit verbundenen Verdreifachung der Heizkosten betroffen?

Das alles kannst und solltest Du klären. Nicht immer ist der Vermieter der Schuldige.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31969 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von SAV87):
Mein Heizungsablesegerät wurde im Mai getauscht
Für welchen Zeitraum hast du die NK-Abrechnung erhalten?

Hast du nur 1 Heizkörper mit dem HKV?

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#3
 Von 
SAV87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Roland & Anami,

vielen Dank für eure Antoworten.

Alle Heizungen (auch die der anderen Hausbewohner) haben Mitte letzten Jahres den Verteiler ausgetauscht bekommen. Die Faktoren der anderen Heizungen haben sich lediglich verdoppelt. Bsp.: Küche - 1,12 zu 2,10 Bad: 0,48 zu 1,02. Die Ablesewerte vor und nach Tausch sind korrekt.

Die Verrechnung geht über einen örtlichen Dienst (vom Vermieter in Auftrag gegeben)

@Roland: "Wie sähe die Abrechnung aus, wenn bis zum Tausch mit 3,84 und ab dem Tausch 9,84 zu Ansatz gekommen wäre?" - Das ist der Fall.

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#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von SAV87):
@Roland: "Wie sähe die Abrechnung aus, wenn bis zum Tausch mit 3,84 und ab dem Tausch 9,84 zu Ansatz gekommen wäre?" - Das ist der Fall.
Hm, Du kannst die ja mal hier einstellen (bitte persönliche Daten abdecken) oder mir per PM senden. Bitte auch die vom Vorjahr.

Jedoch hast Du geschrieben - "es war der Fall" - meintest Du damit die Abrechtung bis zum Tausch mit Faktur 3,84 und ab dem Tausch mit 9,84? Dann sollte zu sehen sein, wie das aussieht ;)

Du hast aber auch geschrieben, dass Dein Heizungsablesegerät getauscht wurde. Bei den anderen Bewohnern hast Du von verschiedenen "Heizungen" - ich denke Du meinst Heizkörper - geschrieben. Dass unterschiedliche Heizkörper unterschiedliche Faktoren haben können ist normal. Allerdings sollten IMO gleiche Heizkörper auch in unterschiedlichen Wohnungen gleiche Faktoren haben. Aber das sollten die Dienstleister korrekt machen. Leider bauen die auch viel Mist.

Vorerst kannst Du nur versuchen Dich zu informieren. Was konkret sich am Ende ändert kann man vielleicht schon bei der jetzigen Abrechung sehen. Gewissheit hat man bei der nächsten Abrechnung. Unter dem Strich dürfen sich keine Änderungen um Faktor 3 ergeben. Schon gar nicht bei allen Wohnungen nennenswerte Veränderungen in den Kosten. Im "Verbrauch" schon, aber letztlich kommt es neben diesem Faktor dann auch darauf an, wie der Preis der Einheiten sich verändert. Im Prinzip sind diese Abrechnungen sehr einfach, sehen aber oft richtig kompliziert aus - aber dafür zahlt man ja auch gar nicht so wenig.

VG
Roland



Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31969 Beiträge, 5629x hilfreich)

der Austausch war also im Mai 2018.

Zitat (von SAV87):
Bedeutet meine Heizkosten haben sich von jetzt auf gleich verdreifacht.
Ist das tatsächlich so? Hast du eine drastische Nachzahlung für Heizkosten zu leisten? Steht das so in der Abrechnung?

Dann hast du einen Reklamationsgrund.

Warum du unterschiedliche Faktoren hast, verstehe ich nicht.
Dieser Faktor bezeichnet: Umrechnungsfaktor bei gemeinschaftlicher Nutzung oder bei HKV zwischen Skala und Bewertung.

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