Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem zum Thema Betriebskosten.
Mietobjekt: Doppelhaushälfte mit Garten.
Im Jahr 2016 hätte eine Heizungswartung stattfinden sollen. Der Mitarbeiter der Heizungsfirma hat uns erst im Dezember 2016 angerufen und gesagt, dass die Vermieterin ihn beauftragt hat unsere Heizung zu warten. Da es kurz vor Weihnachten war, hat es uns nicht mehr gepasst und wir haben den Termin verschieben wollen. Der Wartungsmann sagte in 2016 ginge es nicht mehr bei ihm und er meldet sich in 2017 wieder. Das war für uns ok, denn Ende Januar 2017 würden wir eh ausziehen. (Kündigung war schon fristgerecht eingereicht). Bis zu unserem Auszug hat er sich nicht mehr gemeldet. Also wurde im Jahr 2016 keine Heizung gewartet.
Nach dem wir ausgezogen sind, stellt uns die Vermieterin Heizungswartung in Rechnung und zwar den Betrag aus dem Vorjahr, mit der Begründung, dass wir doch die Heizung das ganze Jahr genutzt haben und wir sind selber schuld, dass wir den Termin abgesagt haben. Und laut unserem Vertrag müssen wir jährlich die Kosten der Heizungswartung tragen.
Das gleiche Thema mit der Gartenarbeit. In 2016 im November/Dezember war kein Gärtner da, weil es nach der Aussage der Vermieterin zu warm war. Diese Kosten stellt sie uns aber trotzdem in Rechnung (woher der Betrag kommt wissen wir nicht, evtl. wurden Gartenarbeiten in 2017 durchgeführt nach dem wir ausgezogen waren).
Wie ist es denn jetzt richtig? Müssen wir die Kosten für 2016 trotzdem tragen obwohl diese in 2016 nicht angefallen sind, sondern erst in 2017, wo wir nur 1 Monat im Haus gewohnt haben? Und dann noch mal anteilig für einen Monat in 2017?
Vielen Dank!
Nebenkostenabrechnung-Heizungswartung
17. Mai 2017
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Frage vom 17. Mai 2017 | 14:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung-Heizungswartung
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#1
Antwort vom 17. Mai 2017 | 15:24
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:Und laut unserem Vertrag müssen wir jährlich die Kosten der Heizungswartung tragen.
Völlig korrekt und die betragen in 2016 genau 0€
Zitat:In 2016 im November/Dezember war kein Gärtner da, weil es nach der Aussage der Vermieterin zu warm war. Diese Kosten stellt sie uns aber trotzdem in Rechnung (woher der Betrag kommt wissen wir nicht, evtl. wurden Gartenarbeiten in 2017 durchgeführt nach dem wir ausgezogen waren).
Die Vermieterin darf nur tatsächlich angefallene Kosten in Rechnung stellen. Hier sollte also Belegeinsicht genommen werden und geprüft werden, ob für die abgerechneten Kosten tatsächlich Rechnungen vorliegen.
Zitat:Müssen wir die Kosten für 2016 trotzdem tragen obwohl diese in 2016 nicht angefallen sind,
Nein
Zitat:sondern erst in 2017, wo wir nur 1 Monat im Haus gewohnt haben? Und dann noch mal anteilig für einen Monat in 2017?
In 2017 müsst Ihr 1/12 der im Gesamtjahr angefallenen Kosten tragen, also nicht die kompletten Kosten der nachgeholten Heizungswartung.
#2
Antwort vom 17. Mai 2017 | 15:34
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatIm Jahr 2016 hätte eine Heizungswartung stattfinden sollen. :
Also war die Wartung für das Jahr 2016 oder musste man bei Einzug für das Folgejahr zu Anfang zahlen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Mai 2017 | 16:04
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatWie ist es denn jetzt richtig? :
Richtig ist das sie nur Kosten abrechnen darf die tatsächlich im Abrechnungszeitraum entstanden sind.
Zitatwoher der Betrag kommt wissen wir nicht, :
Dann laßt Euch die Originalrechnung vorlegen.
Und jetzt?
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