Nebenkostenabrechnung - Help!

15. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
PULARITHA
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Help!

Hallo,

habe gestern meine Nebenkostenabrechnung bekommen für das letztes Jahr. Wir sind aber erst am 15. Oktober 04 in die neue Wohnung eingezogen, daher sind das auch nur 2.5 Monate - für die wir aber stolze 142,42€ Nachzahlen sollen.
Ich wohne zu Zweit (Freundin) in einer 57 qm Wohnung und zahlen dafür 410€ Kaltmiete + 110€ Warm. Ich hab vorher schon alleine in einer Wohnung gewohnt und davor bei meinen Eltern und auch da bekamen wir immer Geld zurück - statt drauf zuzahlen.
Deshalb kann ich das nicht nachvollziehen, wobei wir ab nächsten Monat 20€ mehr Nebenkosten zahlen sollen (130€) mit dem ich erstens nicht einverstanden bin, da unser Geld so schon knapp ist und zumal zweitens die Erhöhnung gar nicht ausreichen würde.
Falls diese Kosten genauso weiterlaufen würden, dann hätten wir Nebenkosten von 167€ im Monat für einen Zweipersonenhaushalt in einer 57qm Wohnung.

So jetzt bin ich mal auf euch gespannt was ihr zusagen habt und welche Möglichkeiten ich habe, anbei noch das schreiben:


Blatt 1: http://www.pularitha.de/stuff/nebenkosten1op.jpg
Blatt 2: http://www.pularitha.de/stuff/nebenkosten2op.jpg
Blatt 3: http://www.pularitha.de/stuff/nebenkosten3op.jpg

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lukas0105
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 120x hilfreich)

Hallo,
mir ging es letztes Jahr auch so. Wir haben den Mietvertrag zum 01.12.2003 unterschrieben, sind aber erst 2 Tage vor Weihnachten eingezogen. Als wir dann die Abrechnung bekamen, sollten wir über 120,00 € nachzahlen. Ich habe dann Einspruch erhoben und bin zu einer Beratung gegangen. Aber es war schon richtig so. Es werden nicht nur die Kosten für die Monate Deines Mietverhältnisses umgelegt, sondern alle laufenden Kosten vom gesamten Jahr. Die aber wiederrum anteilig auf Deine Monate der Miete. So richtig hab ich das damals auch nicht verstanden, aber von 2 Stellen bestätigt bekommen, dass die Abrechnung richtig sei. Wir haben es dann wiederwillig bezahlt. Ich hatte mir dann ausgerechnet, wenn ich für 1 Monat 120 € zahle, was wird dann bei einem ganzen Jahr. Aber wir haben jetzt für 1 ganzes Jahr knapp 200 € zum Nachzahlen. Wenn Euch die Summe zu hoch ist, um in einem Betrag zu zahlen, frag Euren Vermieter wegen einer Ratenzahlung, dass haben wir auch gemacht. Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Kenne mich mit den Gesetzen auch nicht so aus. Ihr habt auch noch die Möglichkeit eines Mieterschutzbundes. Da könnt Ihr auch noch nachfragen, kosten aber auch Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Die Abrechnung ist völlig korrekt.

Die Gesamtkosten für die Wohnung im Jahr 2004 haben 1571,70€ + 135,72€ = 1.707,42€, also ca. 142,28€ pro Monat.

Du musst bedenken, dass die Zeit vom 15.10.-31.12. zur Heizperiode gehört und somit vergleichsweise hohe Heizkosten anfallen. Damit ist zu erklären, dass sich für die 2,5 Monate ein Durchschnitt von 167€ ergibt.

Die monatliche Nebenkostenpauschale müsste realistisch auf 140€ erhöht werden.

Die einzige Position, die zu hinterfragen wäre, ist die Position "Rechn. umlagefähig". Ich gehe zwar davon aus, dass die Bezeichnung korrekt ist. Dennoch ist nicht klar, was sich dahinter verbirgt. Nebnekosten dürfen nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn sie zum einen umlagefähig sind, zum andere die Umlage aber auch im Mietvertrag vereinbart wurde.

An letzterem könnte es hier fehlen, wenn der vermieter den Mietvertrag nicht sorfältig erstellt hat. Das könnte man noch überprüfen. Ansonsten ist dem Vermieter nur der Vorwurf zu machen, dass er die Umlage zu niedrig angesetzt hat. Rechtliche Konsequenzen hat er aber wahrscheinlich nicht zu befürchten, wenn man ihm keinen Vorsatz nachweisen kann.

Es kann nämlich einfach sein, dass im letzten Jahr deutlich höhere Nebenkosten angefallen sind als in den Vorjahren, z.B. aufgrund der höheren Energiepreise.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PULARITHA
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh

okay, das die wintermonate mehr kosten war mir zwar klar, aber hatte ich nicht so richtig realisiert.

wegen punkt "rech. umlagefähig" nehme ich kontakt mit der hausverwaltung auf und nicht mit dem vermieter, oder?

ansonsten finde ich die Hausmeisterkosten auch zu hoch, auf folgendem Link
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsthemen/betriebskostenab.htm
stehen die durchschnittlichen Kosten.
Das wären 0.30€ x 57,4 qm x 12 Monate

= 206, 64

wobei die aber auch Gartenarbeiten (Unkrautbefreiung von Parkplatz & ein wenig Wiese ausenrum mähen) & Hausreinigung machen. Kann sein das diese Kosten dann noch dazu addiert werden.

-- Editiert von PULARITHA am 15.06.2005 15:28:30

-- Editiert von PULARITHA am 15.06.2005 15:29:15

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Die Abrechnung ist völlig korrekt.

Da bin ich anderer Ansicht.

Die BK- Abrechnung muss gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sein; BGH- Urteil v. 23.11.1981 - VIII ZR 298/80 . Zu den inhaltlichen Mindestanforderungen zählt, dass die Gesamtkosten den einzelnen Betriebskostenpositionen (vgl. BetrKV) zugeordnet werden. Die Kostenposition "Rechn. umlagefähig" erfüllt diese Anforderungen nicht.

Der Verteilerschlüssel der BK ist das Verhältnis der Miteigentumsanteile. Eine Vereinbarung nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile setzt allerdings eine entsprechend klare Abrede zwischen den Vertragsparteien voraus. Sind, wie im Regelfall, die Flächenanteile und die Miteigentumsanteile identisch, wird es in der Rechtsprechung zwar nicht beanstandet, wenn der Vermieter trotz vereinbarten Flächenschlüssels nach Miteigentumsanteilen abrechnet, allerdings nur, sofern er den Mieter auf diesen Umstand hingewiesen hat.

Ein weiterer Stolperstein besteht in den unterschiedlichen Abrechnungsverfahren zwischen der Hausgeldabrechnung von WEG- Verwalter und Eigentümer sowie der BK-Abrechnung von Vermieter und Mieter. Während bei ersterem der Zeitpunkt der Zahlung ausschlaggebend ist (Ausgabenrechnung), sind bei der BK-Abrechnung die Kosten abrechenbar, die im Abrechnungszeitraum entstanden sind (Leistungsrechnung). Hier ist der Zeitpunkt der Rechnungsbegleichung unerheblich, sodass sich Abgrenzungsprobleme ergeben.

Ich rate Ihnen, die BK-Abrechnung nebst Mietvertrag von einem örtlichen Mieterverein prüfen zu lassen.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stoermer
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
ich habe ein Problem mit meiner Abrechnung:
In meinem Mietvertrag steht drin, dass die Klatmiete 380 € beträgt und die Nebenkosten 75 €. Ich leiste also 900€ an Nebenksoten vor.
jetzt habe ich aber nur für 390€ geheizt.
Die Vermieterin hat aber noch folgende Kosten aufgestellt:
Aufzugskosten, Wasser (es gibt noch eine gemeinsame Waschküche, die nur eine alte Dame benutzt), Telefonkosten für den Aufzug, lohnnebenkosten (für die Treppenhasureinigung),...
Das sind dann 1031,02 €.
Ich muss also noch knapp 400€ nachbezahlen, aber in meinem Mietvertrag sind diese zusätzlichen Kosten nicht aufgeführt.

Hat meine Vermieterin somit keine Ansprüche darauf???

HILFEEEE!!!!
Bitte schreibt mir!

-----------------
"stoermerde"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stoermer
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

hallo?

-----------------
"stoermerde"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Selber hallo! ;)

Zunächst einmal wäre es zwecks Übersichtlichkeit sinnvoll, für ein neues Problem einen neuen Beitrag zu eröffen, anstatt sich an einen uralten Thread ranzuhängen.

Zur Sache: Nebenkosten für Aufzug, Waschküche, Hausreinigung usw. sind im Prinzip zwar umlagefähig. Dies muß aber im jeweiligen Mietvertrag auch vereinbart sein, ansonsten besteht kein Anspruch des Vermieters.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stoermer
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Erst einmal Danke für die Antwort.
Neue Frage: Wie sollte diese Vereinbarung aussehen?
1. Verweis auf irgendwelche Betriebskosten etc. Verordnungen
2. IM Mietvertrag einzeln aufgelistete Posten,
wie zum Besipiel:

Der Mieter trägt die Kosten für folgende Posten:
Aufzug,
Wasser/Abwasser,
Strom,
Müll,
Treppenhausreinigung,...
????
Bei mir steht so etwas nicht drin, sondern nur:
350 €+ 75 € Nebenkosten.

Somit hat doch die Vermieterin ihre Ansprüche zur Zahlung dieser einzelnen Posten verwirkt oder???


-----------------
"stoermerde"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:
Somit hat doch die Vermieterin ihre Ansprüche zur Zahlung dieser einzelnen Posten verwirkt oder???


Das sehe ich genauso. Es muß aus der Vereinbarung klar werden, für was genau NK eigentlich erhoben werden. Wenn das nicht erwähnt wird, sind sie mit der Grundmiete abgedeckt.

Weiteres <a href="http://www.bmgev.de/betriebskosten/index.html">hier.</a>
(insbesondere Punkt 1.1)

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stoermer
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
ich war beim Anwalt, der sich den Mietvertrag heute angeschaut hat und gemeint hat, dass im Mietvertrag ein Nebenkostenvorschuss aufgesetzt ist und meine Vermieterin deshalb die Betriebskosten für Aufzug etc. verlangen darf. Hätte sie allerdings eine Nebenkostenpauschale festgesetzt, so hätte die Sache anders ausgesehen.
Also keine Verwirkung.
Muss es wohl zahlen!!!
Danke und ciao

-----------------
"stoermerde"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

ist der anwalt verwant mit dem vermieter?
sind die nebenkosten im mietrvertrag nicht expliziet aufgeführt müssen sie auch nicht bezahlt werden.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.938 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen