Nebenkostenabrechnung - Ist dieses rechtlich überhaupt erlaubt ??

10. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
irsadi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Ist dieses rechtlich überhaupt erlaubt ??

Hallo,

wir haben gestern unsere Abrechnung bekommen und nun möchte unser Vermieter ab sofort anteilig Grundsteuer und Gebäudebversicherung erheben obwohl diese nicht in unserem Mietvertrag vereinbart wurden.

Ist dieses rechtlich überhaupt erlaubt ??
Das ich die Steuer und die Versicherung eigentlich tragen müsste ist mir bekannt aber darf der Vermieter das auch nachträglich fordern ?

Hier mal der Auszug aus dem Mietvertrag:

Neben der Miete gemäß Ziff.1 werden anteilig sämtliche nachstehende Betriebskosten i.S.v. §2 Betriebskostenverordnung umgelegt, auch wenn eine besondere Kennzeichnung der Umlage nicht erfolgt.

Zwischen den Vertragsparteien gilt der folgende Verteilungsschlüssel als vereinbart :

2.6 - 2.9 anteilig nach m² Wohn- oder Nutzfläche

2.6.3 Grundsteuer,Siel und Deichabgabe, dort ist aber keine Summe eingetragen.

2.8.2 Sach- und Haftpflichtversicherung , dort ist auch keine Summe eingetragen

2.9 Sonstige Betriebskosten, auch keine Summe eingetragen

Mir wurde in der Abrechnug nur mitgeteilt wie hoch mein Anteil ist aber es wurde keine Aufschlüsselung erbracht wie sich die Steuern und die Versicherung ergeben.
Zudem sind in dem Haus 2 weitere Mieter (die auch ab sofort zahlen sollen) und eine Tischlerei (vom Vermieter) untergebracht.

Es kommt uns halt recht komisch vor das der Vermieter jetzt erst damit kommt, da unser Guthaben von der Nebenkostenabrechnung fast genau der Betrag ist, den wir eigentlich hätten zahlen müssen wenn die Steuer und die Versicherung von vornherein im Vertrag gestanden hätte.



Gruß
irsadi



Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
irsadi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Aufschlüsselung stehen unter 2.6.3 die Grundsteuern und unter 2.8.2 die Versicherung, aber dahinter keine Summe.

Unter 2.1 steht Wasserversorgung
und unter 2.11 die Müllabfuhr und dahinter die Summen die wir Monatlich zahlen müssen.

Gewissermaßen stehen sie im Vertrag aber halt ohne Monatliche zahlung.



-- Editiert von irsadi am 10.06.2008 22:04:21

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Grundsätzlich ist hier soweit zu zahlen. Allerdings kannst du eine verständliche Nebenkostenabrechnung verlangen. Auch kannst du Einsicht in die Unterlagen nehmen, wenn du der Meinung bist, dass da was nicht stimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
irsadi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

das mit
"auch wenn eine besondere Kennzeichnung der Umlage nicht erfolgt. "
hab ich mir schon fast gedacht. :augenroll:

Es steht nur die monatl / anteilige Vorauszahlung im Schreiben.

-- Editiert von irsadi am 10.06.2008 22:26:45

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
irsadi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Abrechnung war OK.

Uns stört nur der Satz:

Außerdem möchte ich ab sofort anteilige Grundsteuer in Höhe von mtl. X € und Gebäudeversicherung in Höhe von mtl. X € erheben.

:kotz:

Die Nebenkosten wurden nicht erhöht, da wir ja Guthaben hatten und da stellen wir uns jetzt die Frage ob der Vermieter das so ohne weiters erheben darf. :???:


-- Editiert von irsadi am 10.06.2008 22:33:07

-- Editiert von irsadi am 10.06.2008 22:34:24

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
irsadi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehe ich das richtig ?

Also:
Der Eigentümer einer Immobilie darf grundsätzlich die Grundsteuer vollständig als Betriebskosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Miete umlegen, wenn im Mietvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wurde.

und das wurde mit dem Satz

..auch wenn eine besondere Kennzeichnung der Umlage nicht erfolgt.

getroffen ??

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
irsadi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Er kann also auch die Punkte nachträglich erheben die bei Vertragsabschlus zwar im Vertrag standen aber ohne Berechnung waren ?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
irsadi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vertragsabschluß war vor 9 Monaten

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
123 und spaß dabei
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

...Ja, neue Betriebskostenarten können hinzukommen...

Das stimmt zwar prinzipiell, trifft hier aber gar nicht zu.

...Aus einer einzigen verkürzten Abrechnung ...

auch eine solche liegt nicht vor. Der VM nimmt lediglich zukünftig AUCH auf Grundsteuer u.a. monatliche Vorauszahlungen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Frank William Abagnale
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 14x hilfreich)

Eine sicher, aber auch eine VERKÜRZTE in dem Sinne, dass nicht alle Kosten umgelegt worden seien?

-- Editiert von Frank William Abagnale am 11.06.2008 10:04:41

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Frank William Abagnale
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 14x hilfreich)

Grundsteuer und Versicherung waren in der Abrechnung doch enthalten, lediglich wurden hierauf bisher keine monatlichen Vorauszahlungen verlangt. DIES wurde nun geändert.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Frank William Abagnale
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 14x hilfreich)

...Mir wurde in der Abrechnug nur mitgeteilt wie hoch mein Anteil ist aber es wurde keine Aufschlüsselung erbracht wie sich die Steuern und die Versicherung ergeben...

Hieraus entnehme ich, dass Grundsteuer und Versicherungsprämien schon mit aufgeführt und abgerechnet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Frank William Abagnale
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 14x hilfreich)

Das verstehe ich so, dass letztlich aufgrund der Abrechnung unter Einbeziehung dieser Positionen kein Guthaben mehr vorhanden war.

Einige Darstellungsschwierigkeiten hat der TE aber schon.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
irsadi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mietvertrag sind die Betriebskosten und weitere Nebenkosten wie folgt aufgelistet:

Wasserversorgung: 50,-
Entwässerung:
Niederschalgwasser:
Beleuchtung:
Grundsteuer,Siel,und Deichabgaben:
Straßenreinigung: 19,-
Müllabfuhr: 11,25,-
Gartenpflege:
Sach- und Haftplichtversicherung:
Sonstige Betriebskosten:
usw.

Wir haben in unsere Nebenkostenabrechnung also bis jetzt nur für Wasser,Straßenreinigung und Müllabfuhr gezahlt.

Da wir bei Vertragsabschlus lieber ein paar Euro mehr für die Nebenkosten angesetzt haben, haben wir nun auch einiges über.
Dieser Betrag ist ca. so hoch wie die Steuer und die Versicherung zusammengenommen
auf die bisherige Laufzeit.
Das kommt uns halt komisch vor.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Frank William Abagnale
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 14x hilfreich)

...Wir haben in unsere Nebenkostenabrechnung also bis jetzt nur für Wasser,Straßenreinigung und Müllabfuhr gezahlt...

Oder eher nur dahingehend monatliche Vorauszahlungen geleistet?

Der Unterschied zwischen Vorauszahlung und Abrechnung scheint euch schwer vermittelbar zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.661 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen