Nebenkostenabrechnung
Alle Jahre wieder kommt die wunderbare Nebenkostenabrechnung
Da habe ich mehrere Probleme.
Hatte bereits die Abrechnunug aus dem Jahr 2007 (erhalten Dez 2008) wiederrufen weil da eine Punkte nach meine Meinung nicht so recht sein kann
wie zb. Heizkosten. mir wurde in der Küche ein ziehmlich hoher verbrauch gemesen, wo es nicht möglich ist (Heizung ist abgeklemmt)
meine erste frage nun. Ich habe bis heute keine genauen Angaben darüber bekommen. Wie lange muss ich da hinaus eiegentlich warten? würden in dem fall auch die 3 Jahre Verjährung eintreffen?
Was mich auch dieser wieder an den Nerv ging. Hier im Haus steht in der Waschküche eine Waschmaschine sowie ein Trockner den man für Entgeld benutzen kann.
Ist es trotzdem erlaubt die die Stromkosten für die Geräten in der Jahrenabrechnung zu berechnen?
Nach meine Ansichten sollte es doch mit dem Entgelt angegolten sein. Oder liege ich da etwa falsch?
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Nebenkostenabrechnung - Ist erlaubt Stromkosten für Geräte in der Jahrenabrechnung zu berechnen?
4. Januar 2010
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Frage vom 4. Januar 2010 | 14:12
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 29x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Ist erlaubt Stromkosten für Geräte in der Jahrenabrechnung zu berechnen?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2010 | 06:25
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
quote:
würden in dem fall auch die 3 Jahre Verjährung eintreffen?
Ja
quote:
Wie lange muss ich da hinaus eiegentlich warten?
Warten?
Du musst aktiv werden.
Die Hausverwaltung freut sich das du wartest. Irgendwann sagen die dann 'verjährt' ...
Das Recht wird nicht per Boten geliefert, Recht muss man sich holen ...
Ich hoffe die Reklamation der Nebenkosten war schriftlich mit Zugangsbestätigung?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
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