Nebenkostenabrechnung. Kann das sein?

4. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
lipton1975
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung. Kann das sein?

Also mir ist das alles irgendwie nicht schlüssig und kann mir auch kaum vorstellen, dass das so richtig ist. Ich habe auch schon einen Termin beim Anwalt für Mietrecht gemacht. Ich wohne in einen Altbau und habe heute eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Ich wohne seit dem 01.07.2010 in diesem Haus. Die Abrechnung betrifft das Jahr 2010 und auch der Zeitraum geht vom 01.07.2010 bis 31.12.2010. Im Haus selber wohnen vier Parteien und ich soll 113 € nachzahlen. Meine Nebenkosten haben sich gleichzeitig um 40 € im Monat also um 480 € im Jahr erhöht. Meine Wohnung hat eine Größe von 50 qm und ich soll ab dem 01.01.2012 insgesamt 410 € für die Wohnung bezahlen.

Ich bezahle jedoch schon seit dem 01.07.2010 einen Nebenkostenabschlag in Höhe von 145 € im Monat. Habe also im Jahr 2010 vom 01.07.2010 bis zum 31.12.2010 insgesamt 870 € an Nebenkosten bezahlt. Selbst diesen Betrag empfinde ich schon als sehr fragwürdig. Ich habe insgesamt 2331 Verbrauchseinheiten laut
Heizkostenabrechnung verbraucht und habe dafür einen Gesamtpreis von 473,21 € in Rechnung gestellt bekommen. Dazu kommen dann noch Kosten wie Garten, Winterdienst etc.

Was ich sehr fragwürdig finde, ist, dass mein Haus mit vier weiteren Häusern in einen sogenannten Heizkostenverbund abgerechnet wird. Dass Ganze geht nach 50 % Fläche und 50 % Verbrauch. Ist so etwas über rechtens? Warum muss ich denn die Heizkosten der anderen Mieter mittragen?

Des Weiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Single Haushalt Nebenkosten in Höhe von 2148 € laut neuer Abrechnung im Jahr haben soll bei 50 qm.

Kann dass den so richtig sein?


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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
und habe heute eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Ich wohne seit dem 01.07.2010 in diesem Haus. Die Abrechnung betrifft das Jahr 2010 und auch der Zeitraum geht vom 01.07.2010 bis 31.12.2010.


Heute schon mal auf den Kalender geschaut? Diese Abrechnung hätte dir vor einem Jahr zugehen müssen. Jetzt ist sie verwirkt und dein Vermieter muss in die Röhre gucken.

Oder hast du dich im Jahr geirrt?

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#3
 Von 
lipton1975
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es ist defintiv das Jahr angegeben. Wie gesagt, ich empfinde die ganze Abbrechnung als sehr Fragwürdig

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Das ist auch von Einzelfall zu Einzelfall verschieden. Bei den kalten BK kommt es oft darauf an, wie groß die Gesamtwohnfläche ist und was sich die Mieter so leisten oder eher selbst machen. (Winterdienst und Treppenhaus können entweder fremdvergeben werden oder von den Mietern gemacht werden) Bei den warmen BK kommt es darauf an, ob es eine Öl oder Gasheizung ist etc.
Habe ich richtig verstanden, dass Du inzwischen einen Abschlag von 185.-/Monat zahlst? Das finde ich allerdings auch happig. Allerdings musst Du eine Nachforderung aus 2010 nicht mehr begleichen, die hätte Dich bis 31.12.2011 erreichen müssen.
Viel interessanter wird die Abrechnung 2011. Allerdings ist eine 50/50 Rechnung nach Heizkostenverordnung in Ordnung.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Nein es ist defintiv das Jahr angegeben.


Da die Abrechnungsfrist erheblich überschritten ist, kannst du diese Abrechnung zum Anzünden der Kerzen am Baum verwenden:

http://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/fristen-bei-nebenkostenabrechnungen.html

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Die Nachzahlung muss zwar nicht mehr geleistet werden, da die Nebenkostenabrechnung spätestans am 31.12.2011 hätte vorleigen müssen. Allerdings ist die Forderung nach der Erhöhung der nebenkostenvorauszahlung berechtigt.

quote:
Kann dass den so richtig sein?


Das kann man anhand der Angaben nicht beurteilen. Alleine die Höhe der abgerechneten Nebenkosten führt noch nicht dazu, dass die Abrechnung unwirksam ist. Dabei sind Heizkosten in Höhe von 473,21€ für ein halbes Jahr für eine 50qm auch nicht so hoch, dass sie offensichtlich nicht stimmen können.

quote:
Dass Ganze geht nach 50 % Fläche und 50 % Verbrauch. Ist so etwas über rechtens? Warum muss ich denn die Heizkosten der anderen Mieter mittragen?


Bei einem hohen Verbrauch, wie er bei Dir scheinbar vorliegt, ist es übrigens umgekehrt. Dann beteiligen sich die übrigen Mieter an Deinen Heizkosten.



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