Nebenkostenabrechnung - Mietkaution

26. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
sisiba
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Mietkaution

hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir helfen...
wir haben heute von der alten wohnung meines Freundes die Nebenkostenabrechnung erhalten.
die Vermieter haben zur Deckung der Abrechnung ohne Rücksprache die Mietkaution einbehalten.
dürfen die das?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat:
die Vermieter haben zur Deckung der Abrechnung ohne Rücksprache die Mietkaution einbehalten.
dürfen die das?


Ja.

Das ist u. a. Sinn und Zweck der Kaution.

Allerdings darf für evtl. Nachzahlungen nur ein angemessener Betrag der Kaution einbehalten werden. Die Rechtsprecher sehen einen Betrag in Höhe von 2 - 4 monatlichen Vorauszahlungen als angemessen an.

Was u. U. natürlich auch die gesamte Kaution sein kann.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sisiba
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen dank für die schnelle Antwort

1x Hilfreiche Antwort

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