Nebenkostenabrechnung / Mietminderung

13. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Garfield007
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung / Mietminderung

Hallo

es handelt sich natürlich um die Nebenkostenabrechnung!!!

1.ehemaliger Mieter, 80 qm, hat 11000 HeizEinheiten verbraucht
2. Vermieter, 3 Personen, 210qm, im selben Haus wohnend, hat NUR
5000 Einheiten verbraucht.

Mieter soll 740 Euro nachzahlen. Mieter trägt scheinbar Warmwasserkosten mit 249 Euro alleine, die vom Vermieter sind nicht angegeben.
Mieter hat gegen die Abrechnung Einspruch eingelegt und als Antwort eine anwaltliches Schreiben mit Klageandrohung bekommen.
Frist zur Zahlung sind 2 Wochen und es wird nicht auf den Einspruch weiter eingegangen.
Was macht man da am besten?????

Mieter hat schimmelige Wand in 05 mit Bekannten zusammen beim Vermieter angezeigt, der wollte sich drum kümmern, es kam aber nichts. Minutenlanges Warten auf Warmwasser wurde schriftlich in 06 angezeigt.

Ist Mietminderung berechtigt? ?
Darf ich Mietminderung gegen die Nebenkostenabrechnung gegenrechnen????

Mieterverein meint, man könne es probieren, der Streit geht dann aber wahrscheinlich gerichtlich weiter.

Wie kann man sich wehren??? Die Wohnung war feucht, schimmelig, zügig, einfach die reinste Bruchbude...
Vermutlich wäre nen Iglo noch wärmer gewesen als diese Wohnung.


Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harteknut
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, Du schreibst ehemaliger Mieter, also wohnst Du nicht mehr da.
Ich glaube nicht, dass Du nachträglich kürzen kannst, wenn Du das nie angekündigt hast und Deine Miete auch nicht unter Vorbehalt gezahlt hast.

Aber Du hast ein Recht auf eine orentliche Nebenkostenabrechnung. Wenn das Exemplar, welches Du erhalten hast, nicht in Ordnung ist, kannst Du die Korrektur verlangen. Und vorher musst Du gar nix zahlen, denke ich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Garfield007
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Na, ja , die Nebenkostenabrechnung wurde von techem erstellt. Der Vermieter hat aber meine Warmwasserkostenaufstellung 05 z.B. per Hand ergänzt und der techem diese Rechnung für 06 scheinbar nahegelegt.

Dass Warmwasser erst nach langer Wartezeit bei mir ankommt, hatte ich schon schriftlich fixiert und für die schimmelige Wand hatte ich ja mit Zeugen bei ihm mündlich angezeigt.

Wie sehen die Chancen denn nun aus????
Ob der Schimmel pathogen ist kann ich nicht sagen, aber Kopfschmerzen hatte ich da immer.

Würde denn das Gericht die merkwürdige Einheitenverteilung ( ich, alleine, berufstätig, 11000)/ (Vermieter, 3, 1 davon immer zuhause, da Rentner, NUR 5000 Einheiten) nicht in Frage stellen??
Dazu kommt noch, dass die Vermieter im Herbst 2 riesige Heizkörper abmontiert hatten.

Ja ich wohne da zum Glück nicht mehr....
aber ich sehe auch nicht ein für diese Schimmelbude 740 Euro nachzuzahlen...

Welche Chancen hätte ich vor Gericht????


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 271x hilfreich)

0-5%

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Garfield007
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum keine Chancen??

Verstehe ich nicht. Mietminderung darf/ kann ich auch nicht vornehmen???

Wann müßte ich denn Nachzahlung vornehmen, ich habe Einspruch erhoben, bekam dann gleich ein Anwaltsschreiben mit Klageandrohung?

Ich hätte aber schon das Recht darauf, alle Unterlagen einsehen zu können, und bis dahin bräuchte ich doch auch nicht zahlen, oder??

Mir wurde eine Frist von 2 Wochen gesetzt, ich brauche aber etwas länger Zeit, um mir Rat dazu einzuholen, was macht man da??
Bitten um Fristverlängerung?



-- Editiert von crumble am 13.06.2007 09:15:17

-- Editiert von crumble am 13.06.2007 09:17:35

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 465x hilfreich)

Ich hätte aber schon das Recht darauf, alle Unterlagen einsehen zu können

Dann mach das doch erstmal.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2027x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.846 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.287 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen