Hallo,
wie ist mit folgendem Fall umzugehen:
Vermieter hat eine Wohnung von 2003-2005 gemietet und erhält Mitte 2007 eine Nebenkostenabrechnung. Diese braucht er ja nach § 556 BGB
nicht zu bezahlten da die Frist abgelaufen ist.
Der Vermieter behauptet jetzt, dass er die Nebenkostenabrechnung bereits im Dezember 2006 verschickt hat. Diese ist nie angekommen. Wer hat hier welche Beweispflichten und worauf ist bei der Ablehnung der Nebenkostenzahlung durch den Mieter zu achten?
Vielen Dank!!!
Nebenkostenabrechnung (Misteriös)
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Der VM muss den Zugang beweisen.
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"MfG
Susanne"
Vermutlich stand die ganze Familie am Briefkasten oder er hat ihn sogar persönlich eingeworfen...
Aber selbst wenn er es beweisen könnte, kann er nur noch eine Rückzahlung für 2005 erreichen? 2003 und 2004 sind raus, oder?
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--- editiert vom Admin
2003 vermutlich ja, 2004 kommt darauf an.
Was trägt der Vermieter denn hierzu vor ?
-- Editiert von Mortinghale am 14.08.2007 21:35:36
Bisher nichts, ist nur eine Vermutung.
Er hat die Nebenkosten 2003-2005 in einem Brief komplett angekündigt und auf Nachfragen sagt er, dass er das Schreiben im Dezember 2006 übermittelt hat. Zeugen hat er bisher keine benannt.
Und jetzt?
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