Nebenkostenabrechnung (Misteriös)

14. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Fünfuhrtee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung (Misteriös)

Hallo,

wie ist mit folgendem Fall umzugehen:
Vermieter hat eine Wohnung von 2003-2005 gemietet und erhält Mitte 2007 eine Nebenkostenabrechnung. Diese braucht er ja nach § 556 BGB nicht zu bezahlten da die Frist abgelaufen ist.
Der Vermieter behauptet jetzt, dass er die Nebenkostenabrechnung bereits im Dezember 2006 verschickt hat. Diese ist nie angekommen. Wer hat hier welche Beweispflichten und worauf ist bei der Ablehnung der Nebenkostenzahlung durch den Mieter zu achten?

Vielen Dank!!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Der VM muss den Zugang beweisen.

-----------------
"MfG
Susanne"

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#2
 Von 
Fünfuhrtee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vermutlich stand die ganze Familie am Briefkasten oder er hat ihn sogar persönlich eingeworfen...
Aber selbst wenn er es beweisen könnte, kann er nur noch eine Rückzahlung für 2005 erreichen? 2003 und 2004 sind raus, oder?

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#3
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

2003 vermutlich ja, 2004 kommt darauf an.

Was trägt der Vermieter denn hierzu vor ?





-- Editiert von Mortinghale am 14.08.2007 21:35:36

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#5
 Von 
Fünfuhrtee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bisher nichts, ist nur eine Vermutung.
Er hat die Nebenkosten 2003-2005 in einem Brief komplett angekündigt und auf Nachfragen sagt er, dass er das Schreiben im Dezember 2006 übermittelt hat. Zeugen hat er bisher keine benannt.

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