Nebenkostenabrechnung - Mitgliedschaft Mieterverein beibehalten?

5. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.10.2010 10:44:55
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Mitgliedschaft Mieterverein beibehalten?

Hallo,
meine Freundin hat ihre Mitgliedschaft beim Mieterverein zum Ende des Jahres 2009 gekündigt, weil sie Ende Feburar 2009 zu ihrem Freund in gezogen ist und diese deshalb nun nicht mehr braucht.
Nachdem sie aber immer noch keine Nebenkostenabrechnung für 2008 von ihrem alten Vermieter erhalten hat, hat sie Bedenken, dass wenn sie diese erst in 2010 bekommen wird, keine Hilfe mehr vom Mieterbund erhalten wird. Die letzte Abrechnung von 2007 war nämlich falsch.
Ist es hier besser, wegen der Abrechnung 2008 noch für ein weiteres Jahr beim Mieterbund zu bleiben oder sollte sie sich an vorab ihren alten Vermieter wenden?
Gibt es eine Frist, bis wann die Nebenkostenabrechnung für 2008 erstellt werden muß?
Für alle hilfreichen Antworten besten Dank!


-- Editiert am 05.11.2009 16:10

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(759 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Bis 31.12.2009 18.00 Uhr muß sie bei ihr sein.


Das läßt sich bestimmt noch präzisieren.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(759 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

"Bei ihr" reicht auch noch 23:59 Uhr.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Wer steckt um 23:59 Uhr, also eine Minute vor Mitternacht, zum Jahreswechsel eine Betriebs- und Nebenkostenabrechnung in den Briefkasten seines Mieters?
Solange die Mitgliedschaft bei einem Verein (hier: Mieterverein) besteht und bezahlt ist, kann jedes Mitglied natürlich die Vereinsdienste in Anspruch nehmen. Nach fristgerechter Beendigung des Vertrages mit dem Verein besteht kein Anspruch mehr auf die Dienste gemäß Vereinssatzung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Von Briefkasten war doch gar keine Rede, sondern von "bei ihr" (also persönliche Übergabe).



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127612 Beiträge, 40844x hilfreich)

Die Nebenkostenabrechnug für 2008 muß bis 31.12.2009 23.59 Uhr dem Mieter zugegangen sein, wenn der Vermieter Nachzahlungen geltend machen will.

Geht sie nach diesem Zeitpunkt zu, kann der Mieter jedoch die Herausgaben eines eventuellen Guthaben verlangen, die Verjährungsfrist hierfür beträgt 3 Jahre.


Mitgliedern wird geholfen, Nicht-Mitgliedern nicht.
Geht die Nebenkostenabrechnug also nach dem Ende der Mitgliedschaft zu, gibt es keine Hilfe.


PS: die Mitgliedschaft hier ist kostenlos ...




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(759 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.747 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.860 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen