Nebenkostenabrechnung - Muss ich für diesen Zeitraum bezahlen?

29. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
RS2quattro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Muss ich für diesen Zeitraum bezahlen?

Hallo, ich hatte vom 01.02.2009 bis zum 31.05.2009 eine Wohnung gemietet, also über einen Zeitraum von 4 Monaten.
Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung erhalten, und zwar für den Zeitraum vom 01.12.2008 bis zum 30.11.2009. Ich soll 283,88 Euro nachzahlen. Muß ich für diesen Zeitraum bezahlen? Der Vermieter dürfte mir doch eigentlich nur die besagten 4 Monate in Rechnug stellen?

Gruß
Benjamin

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12312.07.2010 17:18:20
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
RS2quattro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, nein keine weitere Begründung.
Zitat " in der Anlage erhalten Sie die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.12.2008 bis 30.11.2009. Die Nebenkostenabrechnung 2008/2009 ergibt eine Nachzahlung von 283,88. Bitte überweisen Sie..... "

gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12312.07.2010 17:18:20
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

In der Nebenkostenabrechnung selbst wird Dein persönlicher Anteil doch wohl gedrittelt sein.



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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Dass ein Abrechnungszeitraum am 01.12. beginnt ist zwar denkbar, aber sehr ungewöhnlich.

Daneben dauert ein Abrechnungszeitraum (fast) immer 12 Monate und daher ist es richtig, dass der Zeitraum bis zum 30.11. betrachtet wird. Allerdings musst Du trotzdem nur den Anteil vom 01.02. bis 31.05. zahlen und das sollte auch irgendwie aus der Abrechnung hervorgehen.

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-- Editiert am 29.06.2010 11:17

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