Hallo, ich hatte vom 01.02.2009 bis zum 31.05.2009 eine Wohnung gemietet, also über einen Zeitraum von 4 Monaten.
Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung erhalten, und zwar für den Zeitraum vom 01.12.2008 bis zum 30.11.2009. Ich soll 283,88 Euro nachzahlen. Muß ich für diesen Zeitraum bezahlen? Der Vermieter dürfte mir doch eigentlich nur die besagten 4 Monate in Rechnug stellen?
Gruß
Benjamin
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Nebenkostenabrechnung - Muss ich für diesen Zeitraum bezahlen?
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
Hi, nein keine weitere Begründung.
Zitat " in der Anlage erhalten Sie die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.12.2008 bis 30.11.2009. Die Nebenkostenabrechnung 2008/2009 ergibt eine Nachzahlung von 283,88. Bitte überweisen Sie..... "
gruß
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--- editiert vom Admin
In der Nebenkostenabrechnung selbst wird Dein persönlicher Anteil doch wohl gedrittelt sein.
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Dass ein Abrechnungszeitraum am 01.12. beginnt ist zwar denkbar, aber sehr ungewöhnlich.
Daneben dauert ein Abrechnungszeitraum (fast) immer 12 Monate und daher ist es richtig, dass der Zeitraum bis zum 30.11. betrachtet wird. Allerdings musst Du trotzdem nur den Anteil vom 01.02. bis 31.05. zahlen und das sollte auch irgendwie aus der Abrechnung hervorgehen.
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-- Editiert am 29.06.2010 11:17
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