Hallo,
ich hab ein großes Problem mit meiner NK Abrechnung und hoffe das mir hier jemand helfen kann:
Bin im Mai d. J. mit meiner Freundin in die jetzige Wohnung eingezogen. Mit dem Vermieter wurde einen Nebenkostenvorauszahling (Wasser, Heizkosten....) in Höhe von 200 Euro vereinbart. Meine Freundin ist ende Juli ausgezogen und ich wohne jetzte alleine. Nun habe ich die NK-Abrechnung für Mai & Juni bekommen, dort habe ich ein Guthaben in Höhe von 168 Euro. Das sind 84 Euro pro Monat. Ich habe meinen Vermieter gefragt, ob man deswegen die NK-Vorauszahlung um 80 Euro kürzen kann, da ich jetzt alleine in der Wohnung lebe, der Wasserverbrauch anders ist und die Monate Juli, Ausgust und September mit 200 Euro abgerechnet wurden. Er hats verneint, da ich ja das zuviel gezahlte Geld sowieso nächstes Jahr zurück bekomme.
Nun meine Frage: Muss der Vermieter die NK-Vorauszahlung nicht reduzieren, wenn er anhand der NK-Abrechnung sieht, dass zuviel gezahlt wird?? Schliesslich werden ja NK-Vorauszahlungen ja auch erhöht wenn die Nebenkostenabrechnung die Zahlungen übersteigt. Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, Danke.
Nebenkostenabrechnung - NK-Vorauszahlung reduzieren wenn zu viel gezahlt wurde?
Fragen zur Miete?
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Hi
Wieso bekommst du denn eine Abrechnung für Mai + Juni und das Guthaben daraus, aber erst nächstes Jahr zurück, bzw. ausgezahlt??? Verstehe ich nicht.
Wie ist den der Abrechnungszeitraum angegeben: Datum vom ... bis ...?
feuerelfe
-- Editiert von feuerelfe am 25.09.2006 15:41:13
--- editiert vom Admin
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So einfach ist das aus meiner Sicht nicht.
Eine Abrechnung, die sich nur auf Mai/Juni bezieht, ist nicht repräsentativ für das ganze Jahr. Das, was sofort auffällt, ist, dass in dieser Zeit keine, bzw. kaum Heizkosten anfallen.
Daher wäre es sehr voreilig, die NK-Vorauszahlung gleich um 80€ kürzen zu wollen.
Da Heizkosten von ca. 80€ im Durchschnitt über das ganze Jahr gerechnet nicht ungewöhnlich sind, kannst Du aus der Rückzahlung für Mai/Juni noch nicht einmal schließen, dass bei einer Abrechnung über volle 12 Monate auch eine Rückzahlung entstehen wird.
Du hast zwar prinzipiell einen Anspruch darauf, dass die NK-Vorauszahlung gekürzt wird, wenn sich herausstellt, dass dieser zu hoch ist. Basis dafür muss aber ein 12-Monats-Zeitraum sein.
Eine Kürzung der NK-Vorauszahlung um 80€ in Deinem Fall ist jedenfalls völlig überzogen. Darauf muss sich der Vermieter nicht einlassen.
--- editiert vom Admin
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