Habe Nebenkosten - (Betriebs-)kostenabrechnung erhalten. Abrechnungszeitraum 01.07.04-30.06.05; wir sind am 16.02.2005 eingezogen. Die Abrechnung enthält eindeutig Rechnungen / Zahlungen, die zwar im Abrechnungszeitraum, aber eindeutig vor unserem Mietverhältnis verursacht wurden; zB Grundsteuer für die Zeit vom 01.07.2004 - bis zum 31.12.2004; muss ich solche Posten (anteilig) zahlen?
Nebenkostenabrechnung - Nebenkosten vor Einzug
25. Juli 2006
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Frage vom 25. Juli 2006 | 18:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Nebenkosten vor Einzug
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#1
Antwort vom 25. Juli 2006 | 23:12
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Mietkosten, die vor Ihrem Einzug entstanden sind, müssen Sie überhaupt nicht tragen. Die anderen, wie schon vermutet, anteilig.
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