Nebenkostenabrechnung - Nebenkosten vor Einzug

25. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Roadrunner65
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Nebenkosten vor Einzug

Habe Nebenkosten - (Betriebs-)kostenabrechnung erhalten. Abrechnungszeitraum 01.07.04-30.06.05; wir sind am 16.02.2005 eingezogen. Die Abrechnung enthält eindeutig Rechnungen / Zahlungen, die zwar im Abrechnungszeitraum, aber eindeutig vor unserem Mietverhältnis verursacht wurden; zB Grundsteuer für die Zeit vom 01.07.2004 - bis zum 31.12.2004; muss ich solche Posten (anteilig) zahlen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Mietkosten, die vor Ihrem Einzug entstanden sind, müssen Sie überhaupt nicht tragen. Die anderen, wie schon vermutet, anteilig.

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