Nebenkostenabrechnung Rückzahlung

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Main1970
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Rückzahlung

Hallo, habe bis jetzt noch keine Nebenkostenabrechnung für 2013 bekommen, obwohl ich mit Sicherheit eine Rückzahlung erwarte. Was soll ich nun tun?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Uns erstmal darlegen, ob es denn sicher ist, dass du eine Abrechnung erhalten mußt, oder es sich evtl. um eine Pauschalmiete also Bruttomiete handelt.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Main1970
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja ist im Mietvertrag geregelt das ich nach Ablauf der Frist eine Abrechnung bekomme. Da ich eine Vorrauszahlung von 150,00 Euro monatlich geleistet habe
. Die Frist wäre der 31.12.2014 gewesen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129062 Beiträge, 41180x hilfreich)

Dann wäre mal eine Erinnerung an den vergesslichen Vermieter nötig ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1449x hilfreich)

Sind vertraglich monatliche Vorauszahlungen vereinbart und der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr, den Vermieter höflich aber bestimmt auffordern, schriftlich per Einwurfeinschreiben, bis zum, sagen wir mal 25.1.15, zuzstellen.

Gleichzeitig androhen das Du, falls die Frist nicht eingehalten wird, ab dem 1.2.15 die Vorauszahlungen vorläufig zurückbehältst.



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