Hallo
Ich bin seit 3 Jahren Mieter in einem 3 Parteienhaus. Im Erdgeschoss wohnt der Besitzer wird allerdings von einer Immobilienverwaltung vermietet.
Habe Anfang Mai meine Nebenkostenabrechnung
vom Vorjahr bekommen und war im ersten Augenblick Happy weil es eine Rückzahlung gibt. Bei genauer Betrachtung viel mit ein neuer Posten auf "SAT-Anlage" jährliche Kosten 120€ aufgeteilt auf 2 Parteien (Mein Nachbar und Ich). Das heißt ich zahle 5€ im Monat für die Benutzung und mir war klar das es irgendwie nicht richtig ist. Nach 10 min Recherche habe ich auch schnell ein Aktenzeichen gefunden (37 C 378/12
Saarbrücken).
Dachte mir das ich sie anschreibe das es nicht Ok ist.
Nach vier Wochen habe ich dann auch ne Antwort bekommen. Und damit ich nicht falsch wiedergebe
Zitat:
Die Rechtssprechung im Zusammenhang mit den Kosten für die SAT-Anlage ist uns bekannt.
Selbstverständlich würden wir die Kosten in einem gerichtlichen Verfahren evtl. nicht umsetzen können. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Eigentümer im Erdgeschoss die SAT-Anlage errichtet hat und wir eine monatliche Kostenhöhe von 5,- EUR pro Nutzer abrechnen.
Sofern Sie darauf bestehen, dass Sie die Kosten erstattet haben möchten, müssen wir aber darauf hinweisen, dass die SAT-Anlage dann entfernt wird und wir in der Eigentümergemeinschaft einen Beschluss herbeiführen, dass ein Breitbandkabelanschluss gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt würde. Die dann anfallenden Kosten, belaufen sich auf ca. 15.00 EUR pro Monat.
Jetzt wollte ich bevor ich bei den 5€ pro Monat bleibe wissen ob das so rechtens ist.
Schonmal Danke im Vorraus
mfg alexb89