Nebenkostenabrechnung SAT Anlage

1. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
alexb89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung SAT Anlage

Hallo
Ich bin seit 3 Jahren Mieter in einem 3 Parteienhaus. Im Erdgeschoss wohnt der Besitzer wird allerdings von einer Immobilienverwaltung vermietet.
Habe Anfang Mai meine Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr bekommen und war im ersten Augenblick Happy weil es eine Rückzahlung gibt. Bei genauer Betrachtung viel mit ein neuer Posten auf "SAT-Anlage" jährliche Kosten 120€ aufgeteilt auf 2 Parteien (Mein Nachbar und Ich). Das heißt ich zahle 5€ im Monat für die Benutzung und mir war klar das es irgendwie nicht richtig ist. Nach 10 min Recherche habe ich auch schnell ein Aktenzeichen gefunden (37 C 378/12 Saarbrücken).
Dachte mir das ich sie anschreibe das es nicht Ok ist.
Nach vier Wochen habe ich dann auch ne Antwort bekommen. Und damit ich nicht falsch wiedergebe
Zitat:

Die Rechtssprechung im Zusammenhang mit den Kosten für die SAT-Anlage ist uns bekannt.

Selbstverständlich würden wir die Kosten in einem gerichtlichen Verfahren evtl. nicht umsetzen können. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Eigentümer im Erdgeschoss die SAT-Anlage errichtet hat und wir eine monatliche Kostenhöhe von 5,- EUR pro Nutzer abrechnen.

Sofern Sie darauf bestehen, dass Sie die Kosten erstattet haben möchten, müssen wir aber darauf hinweisen, dass die SAT-Anlage dann entfernt wird und wir in der Eigentümergemeinschaft einen Beschluss herbeiführen, dass ein Breitbandkabelanschluss gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt würde. Die dann anfallenden Kosten, belaufen sich auf ca. 15.00 EUR pro Monat.



Jetzt wollte ich bevor ich bei den 5€ pro Monat bleibe wissen ob das so rechtens ist.
Schonmal Danke im Vorraus
mfg alexb89

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9325 Beiträge, 4320x hilfreich)

Was steht denn zu den Nebenkosten und der Sat-Anlage im Mietvertrag? Wurde z.B.auf § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen? Unter Absatz 15b finden sich da nämlich die Kosten für einen Breitbandanschluss.

Das Schreiben der Verwaltung würde ich mir jedoch gut aufheben. Denn Nebenkosten müssen wirtschaftlich sinnvoll sein. Eine bestehende und funktionierende Sat-Anlage abzubauen, um den Mietern höhere Gebühren auf's Auge zu drücken, wird bei aller Liebe nicht wirtschaftlich sinnvoll sein. Auf diesen Kosten würde der Vermieter wahrscheinlich zumindest zu Beginn sitzen bleiben. Sollte die Sat-Anlage aus irgendwelchen Gründen defekt werden, sieht es natürlich wieder anders aus.

Im Übrigen könnte es auch sein, dass die Sat-Anlage einfach für euch abgeschaltet wird. Wenn im Mietvertrag keine explizite Verpflichtung zur Bereitstellung eines Fernsehsignal durch den Vermieter enthalten ist, dann müsstet ihr zumindest mal umständlich argumentieren, dass so eine Verpflichtung dennoch besteht. Das wäre zwar möglich, aber sicherlich nervig.

Zu guter Letzt solltest du dir die Frage stellen,wielange du noch da wohnen willstt. Der Vermieter wohnt mit im Haus und das Zusammenleben mit ihm wird sich durch solche Streitigkeiten sicherlich nicht einfacher gestalten. Wenn du eh bald ausziehen willst, dann kann dir das vielleicht noch halbwegs egal sein. Willst du noch länger da wohnen, dann sind 5 Euro pro Monat um des lieben Friedens willens möglicherweise gut inverstiertes Geld.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1935x hilfreich)

Ich versuche es mal anders anzugehen.
Die Nebenkostenabrechnung heisst eigentlich Betriebskostenabrechnung.
Dazu stellt sich zunächst die Frage ob eine wirksame Umlagevereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde.
Dann sind aber nur tatsächlich entstandene Betriebskosten umlegbar und auch nur aus den Kostenarten gemäß der Betriebskostenverordnung (sofern nicht wirksam auch "sonstige Betriebskosten" = weitere erlaubte Kosten explizit vereinbart wurden) - daraus wörtlich
...
15. die Kosten
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,
oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;


Hat es geklickt? > Betriebskosten sind nur laufende Kosten des Betriebs einer mitvermieteten Einrichtung - aber nicht eine monatliche Pauschalgebühr für das Vorhandensein der SAT-Anlage an sich - das ist mit der Miete abgegolten sofern die SAT-Anlage mitvermietet ist (z.B. bei Anmietung war die SAT-Anlage vorhanden und die Räume mit SAT-Anschlussdosen ausgestattet).

Ob der Vermieter eine mitvermietete SAT-Anlage durch einen (Breitband)Kabelanschluss ersetzen darf, machen die Gerichte davon abhängig, ob es eine Verbesserung der Mietsache/Modernisierung darstellt. Wenn ja, dann bedingt dies auch noch eine Mieterhöhung wegen Modernisierung nach [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html]BGB § 559 [/link] (zusätzlich zu den monatlichen Nutzungsgebühren der Kabelgesellschaft).
http://www.iww.de/mk/archiv/modernisierung-mieter-muss-anschluss-an-breitbandkabel-trotz-empfang-terrestrischen-digitalfernsehens-dulden-f17454

Mein Resümee geht aber in die gleiche Richtung: Kann gut möglich sein, dass Du mit Deiner Ansicht "Recht" hast (ohne den Vertragstext zu kennen, kann man das aber nicht beurteilen). Falls Du Dein "Recht" durchsetzt, dann könnte das aber ein teures Vergnügen werden, denn falls Dein Vermieter sein "Recht" wahrnimmt, dann könnte es leicht deutlich teurer kommen als die verlangten 5,00 Euro/Monat.
Es geht also eher nicht nur um ein gestörtes Betriebsklima, sondern ob es Dir die Mehrkosten wert ist, Dein Recht einzufordern.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3141x hilfreich)

Das Schreiben ist hart an der Grenze zur Erpressung, meines Erachtens überschreitet es diese sogar. Es wird zugestanden, dass auf die Zahlung kein Anspruch besteht und damit gedroht, dass man das Vermögen des TE schädigen wird, wenn dieser die Zahlung nicht leistet.

Zitat (von cauchy):
Der Vermieter wohnt mit im Haus und das Zusammenleben mit ihm wird sich durch solche Streitigkeiten sicherlich nicht einfacher gestalten.

Tja, das sollte sich auch der Vermieter vor Augen halten. Solche Schreiben mit unverholenen, rechtlich fragwürdigen Drohungen verbessern das Klima nicht unbedingt.

Zitat (von cauchy):
Eine bestehende und funktionierende Sat-Anlage abzubauen, um den Mietern höhere Gebühren auf's Auge zu drücken, wird bei aller Liebe nicht wirtschaftlich sinnvoll sein.

Sehe ich auch so, die Chancen, dass der Vermieter das einem Gericht als Modernisierung verkaufen kann, würde ich als extrem gering einschätzen.

Zitat (von cauchy):
Wenn im Mietvertrag keine explizite Verpflichtung zur Bereitstellung eines Fernsehsignal durch den Vermieter enthalten ist, dann müsstet ihr zumindest mal umständlich argumentieren, dass so eine Verpflichtung dennoch besteht.

Sehe ich anders. Wenn die Anlage bereits bei Einzug vorhanden war, dann kann der Vermieter diese nicht einfach abbauen bzw. das Signal abschalten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HamptieV
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Das Schreiben ist hart an der Grenze zur Erpressung, meines Erachtens überschreitet es diese sogar. Es wird zugestanden, dass auf die Zahlung kein Anspruch besteht und damit gedroht, dass man das Vermögen des TE schädigen wird, wenn dieser die Zahlung nicht leistet.


Vielleicht ließe sich das auch ganz anders interpretieren. Die Wohnungen könnten auch verschiedenen Eigentümern gehören (s. Brief der Verwaltung mit dem Hinweis auf die "Eigentümergemeinschaft")

Zitat (von alexb89):
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Eigentümer im Erdgeschoss die SAT-Anlage errichtet hat und wir eine monatliche Kostenhöhe von 5,- EUR pro Nutzer abrechnen.


Der Eigentümer der EG hat demnach eine SAT-Anlage errichtet und vermietet die vielleicht (!) jetzt an die anderen Wohnungsinhaber für 5 Euro pro Monat (= Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage). Und diese Kosten werden jetzt über die Betriebskosten an den Mieter weitergegeben.

Wenn (!) die Vermieter der anderen beiden Wohnungen nicht identisch mit dem Eigentümer der EG sind, läßt sich das sehr wohl gerichtlich durchsetzen und auch die Abschaltung betreiben. Natürlich nur, wenn eine Alternative geschaffen wird. Nur die wäre dann eben viel teuer.

Deshalb würde ich mich Lolle anschließen:

Zitat (von Lolle):

Kann gut möglich sein, dass Du mit Deiner Ansicht "Recht" hast (ohne den Vertragstext zu kennen, kann man das aber nicht beurteilen). Falls Du Dein "Recht" durchsetzt, dann könnte das aber ein teures Vergnügen werden, denn falls Dein Vermieter sein "Recht" wahrnimmt, dann könnte es leicht deutlich teurer kommen als die verlangten 5,00 Euro/Monat.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alexb89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

WOW als erstes einmal ein großes DANKESCHÖN an alle. Hatte nicht damit gerechnet das ich innerhalb von nichteinmal 24h so viele echte gute Antworten bekomme.

Um nur noch mal alles zu klären.
Der Eigentümer dem das Haus gehört wohnt im Erdgeschoss. Dieser hat die SAT-Anlage (einfacher LNB Kopf ohne Strom und auch noch nie gewartet) vor 5 Jahren aufgebaut (also 2 Jahre vor meinem Einzug).
Mein Vermieter (eine andere Person aus Hamburg) wird von einer Immobilien Gesellschaft vertreten.
In den Betriebskostenabrechnung von 2012 und 2013 gab es nie den Posten "SAT-Anlage" aber 2014 schon (Weshalb ich mich ja so gewundert habe).
Da die Frage nach meinen Mietvertrag auftauchte: https://www.dropbox.com/s/qgii0ig8qwrnvjh/IMG_20151002_122456.jpg?dl=0
Da steht tatsächlich das nur das Strom/Prüfungen/Einstell arbeiten usw. in den Nebenkosten umgesetzt werden können, aber halt keine Nutzungsgebühr.
Zu der Frage ob bereits ein Anschluss in der Wohnung lag: Nein. Beim Einzug sagte man mir ein Kabel liegt auf dem Dachboden und ich müsste es selbst in die Wohnung kriegen. Also loch in die Decke gebohrt und mit einem Kabelkanal verkleidet.

Also ich hatte mir schon gedacht das es ne grenzwertige Sache ist. Werde dann wohl oder übel die 5€ monatlich abdrücken. Auch wenn mir das ganze ein bisschen wiederstrebt aber 5 € sind besser als 15€ (auch wenn ich mich damit ein bisschen erpresst vorkomme) oder einen langwierigen Gerichtsstreit.

Dennoch ein Großes Dankeschön habt mir echt geholfen.
mfg alexb89

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4323 Beiträge, 2268x hilfreich)

Zitat (von alexb89):
Der Eigentümer dem das Haus gehört wohnt im Erdgeschoss.


steht im Widerspruch zu:

Zitat (von alexb89):
Mein Vermieter (eine andere Person aus Hamburg) wird von einer Immobilien Gesellschaft vertreten.


Auch wenn im Vertrag steht...

Zitat (von alexb89):
Da steht tatsächlich das nur das Strom/Prüfungen/Einstell arbeiten usw. in den Nebenkosten umgesetzt werden können, aber halt keine Nutzungsgebühr.


ist das irrelevant, weil der Vertrag auf die Betriebskostenverordnung § 2 verweist und da steht es drin.

Zitat (von alexb89):
Zu der Frage, ob bereits ein Anschluss in der Wohnung lag: Nein. Beim Einzug sagte man mir ein Kabel liegt auf dem Dachboden und ich müsste es selbst in die Wohnung kriegen. Also loch in die Decke gebohrt und mit einem Kabelkanal verkleidet.


Jetzt wird es lustig....Du hast Dir einfach einen Anschluss an eine fremde SAT-Anlage (die gehörte nicht zum Haus!) verschafft und regst Dich jetzt über die 5 Euro pro Monat auf? Der Eigentümer der SAT-Anlage könnte auch die Beseitigung verlangen und einen Antennenanschluss muss auch nicht installiert werden. Und sei froh, dass Du das Geld in den anderen Jahren Geld gespart hast.


Zitat (von alexb89):
Also ich hatte mir schon gedacht das es ne grenzwertige Sache ist. Werde dann wohl oder übel die 5€ monatlich abdrücken. Auch wenn mir das ganze ein bisschen wiederstrebt aber 5 € sind besser als 15€ (auch wenn ich mich damit ein bisschen erpresst vorkomme) oder einen langwierigen Gerichtsstreit.


Sei froh, dass es nur 5 Euro sind. Erpresst? Das kommt Dir nur so vor. Und einen Gerichtsstreit würdest Du verlieren, Du kannst nicht den unendgeltlichen Gebrauch einer fremden Sache einklagen. Das nennt man im besten Fall noch eine Leihe (oder Erschleichung von irgendwas, wenn Du nicht beweisen kannst, dass Dir jemand das Anzapfen verlaubt hat).

Eine Leihe kann zurückverlangt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alexb89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein das muss irgendwie verkehrt rübergekommen sein.
Die Immobiliengesellschaft hat mir bei der Schlüsselübergabe gesagt: "SAT Kabel liegt auf dem Dachboden ich muss es nur anklemmen".
Des weiteren (stimmt habe ich nicht erwähnt) hat mich 3 Wochen später der Eigentümer im Erdgeschoss gefragt ob ich das mit dem anklemmen hinbekommen habe. Also nichts mit Erschleichung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4323 Beiträge, 2268x hilfreich)

Zitat (von alexb89):
Die Immobiliengesellschaft hat mir bei der Schlüsselübergabe gesagt: "SAT Kabel liegt auf dem Dachboden ich muss es nur anklemmen". Desweiteren (stimmt habe ich nicht erwähnt) hat mich 3 Wochen später der Eigentümer im Erdgeschoss gefragt ob ich das mit dem anklemmen hinbekommen habe.


Erst einmal: Kann der Mieter das beweisen? Das Ganze ist 3 Jahre her, wer soll sich da noch erinnern.

Dann war es weder bei der Anmietung, noch bei der Besichtigung nicht vorhanden = nicht mitvermietet, sondern vermutlich zu nächst unentgeldliche Überlassung!

Jetzt soll es halt was kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10187 Beiträge, 4108x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Erst einmal: Kann der Mieter das beweisen? Das Ganze ist 3 Jahre her, wer soll sich da noch erinnern.


Klar kann er das, hat er ja sogar schriftlich bekommen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4323 Beiträge, 2268x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Klar kann er das, hat er ja sogar schriftlich bekommen


Wo steht das?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3141x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Wo steht das?

Ähm... die Immobiliengesellschaft rechnet den Anschluss an die SAT-Anlage ab. Willst Du jetzt im Ernst behaupten, dass die nun einfach sagen können, dass sich der Mieter ohne deren Einverständnis an die Anlage angehängt hat?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4323 Beiträge, 2268x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Ähm... die Immobiliengesellschaft rechnet den Anschluss an die SAT-Anlage ab.


Jedoch erst seit 2014. In den Jahren davor nicht.

Zitat (von JogyB):
Willst Du jetzt im Ernst behaupten, dass die nun einfach sagen können, dass sich der Mieter ohne deren Einverständnis an die Anlage angehängt hat?


Stimmt, jetzt vermutlich nicht mehr.

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