Angenommen der Vermieter schafft es gleich drei Rechtschreibfehler in den Nachname des Mieters einzubauen, hat man einen Anspruch auf eine korrigierte Nebenkostenabrechnung?
Nebenkostenabrechnung Schreibfehler korrigieren
23. April 2021
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Frage vom 23. April 2021 | 07:24
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Schreibfehler korrigieren
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#1
Antwort vom 23. April 2021 | 07:50
Von
Status: Master (4531 Beiträge, 545x hilfreich)
Nicht dein Ernst?
#2
Antwort vom 23. April 2021 | 08:26
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNicht dein Ernst? :
Hast du auch was sinnvolles zu melden oder willst du nur deine Ahnungslosigkeit raushängen lassen?
Die Abrechnungen müssen je nach Person bei Behörden eingereicht werden. Beispiele wären Finanzamt oder Arbeitsamt. Wer kümmert sich um den Schaden, wenn die Abrechnung wegen dem falschen Namen nicht akzeptiert wird? Du? Erstattet du ggf. Ausfälle und den Streit mit der Behörde?
Schick mir gerne deine Adresse. Dann bekommst du ein Formular für eine Bürgschaft. Wenn du dir so sicher bist kannst du sie ja ausfüllen.
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#3
Antwort vom 23. April 2021 | 08:27
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 33x hilfreich)
Im Glashaus sollte man vorsichtiger sein...
#4
Antwort vom 23. April 2021 | 10:24
Von
Status: Master (4531 Beiträge, 545x hilfreich)
Nun ja, die Möglichkeit besteht natürlich, dass ein Transfergeldbezieher evtl. schon mal mit Tricksereien aufgefallen ist und somit das JC hier enger gerippt ist als üblich. Ähnlich dürfte es beim FA sein.
Nichts spricht dagegen zur Hausverwaltung/VM zu gehen, mit der Originalrechnung, und darum zu bitten hier eine neue auszudrucken mit dem richtig geschriebenen Namen.
#5
Antwort vom 23. April 2021 | 13:50
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
Zitathat man einen Anspruch auf eine korrigierte Nebenkostenabrechnung? :
Derzeit ist dafür keine Rechtsgrundlage ersichtlich.
Das Schreiben konnte trotz der Fehler zugestellt werden, die Identifikation ist offenbar also sicher gestellt.
ZitatDie Abrechnungen müssen je nach Person bei Behörden eingereicht werden. Beispiele wären Finanzamt oder Arbeitsamt. :
Sollte eine dieser Behörden damit Probleme haben, könnte das ein Rechtsanspruch darstellen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, fordert den Vermieter mit eben dieser Begründung gerichtsfest auf, er möge das korrigieren.
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