Nebenkostenabrechnung Schreibfehler korrigieren

23. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.04.2021 08:30:52
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Schreibfehler korrigieren

Angenommen der Vermieter schafft es gleich drei Rechtschreibfehler in den Nachname des Mieters einzubauen, hat man einen Anspruch auf eine korrigierte Nebenkostenabrechnung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4531 Beiträge, 545x hilfreich)

Nicht dein Ernst?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12323.04.2021 08:30:52
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Nicht dein Ernst?


Hast du auch was sinnvolles zu melden oder willst du nur deine Ahnungslosigkeit raushängen lassen?

Die Abrechnungen müssen je nach Person bei Behörden eingereicht werden. Beispiele wären Finanzamt oder Arbeitsamt. Wer kümmert sich um den Schaden, wenn die Abrechnung wegen dem falschen Namen nicht akzeptiert wird? Du? Erstattet du ggf. Ausfälle und den Streit mit der Behörde?

Schick mir gerne deine Adresse. Dann bekommst du ein Formular für eine Bürgschaft. Wenn du dir so sicher bist kannst du sie ja ausfüllen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Intiron
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 33x hilfreich)

Im Glashaus sollte man vorsichtiger sein...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4531 Beiträge, 545x hilfreich)

Nun ja, die Möglichkeit besteht natürlich, dass ein Transfergeldbezieher evtl. schon mal mit Tricksereien aufgefallen ist und somit das JC hier enger gerippt ist als üblich. Ähnlich dürfte es beim FA sein.

Nichts spricht dagegen zur Hausverwaltung/VM zu gehen, mit der Originalrechnung, und darum zu bitten hier eine neue auszudrucken mit dem richtig geschriebenen Namen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Fargusi):
hat man einen Anspruch auf eine korrigierte Nebenkostenabrechnung?

Derzeit ist dafür keine Rechtsgrundlage ersichtlich.
Das Schreiben konnte trotz der Fehler zugestellt werden, die Identifikation ist offenbar also sicher gestellt.



Zitat (von Fargusi):
Die Abrechnungen müssen je nach Person bei Behörden eingereicht werden. Beispiele wären Finanzamt oder Arbeitsamt.

Sollte eine dieser Behörden damit Probleme haben, könnte das ein Rechtsanspruch darstellen.



Wer auf Nummer sicher gehen will, fordert den Vermieter mit eben dieser Begründung gerichtsfest auf, er möge das korrigieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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