Nebenkostenabrechnung: "Sonstige Kosten" umlegbar?

27. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
rrrobot
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 41x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung: "Sonstige Kosten" umlegbar?

Hallo zusammen,

wir haben gerade die Nebenkostenabrechnung für 2010 von unserer Hausverwaltung erhalten (Guthaben 131,15 €). Mal abgesehen davon, dass die Nebenkostenabrechnung und die Beträge nicht nachvollziehbar sind, habe ich eine Frage zu dem Posten "Sonstige Kosten". Meines Wissens darf nicht einfach nur "Sonstige Kosten = X,- €" stehen, sondern es muss genau bezeichnet werden, welche Kosten unter sonstige Kosten fallen, richtig? Gibt es hier ein Urteil oder ähnliches?

Wie gehe ich jetzt eigentlich genau vor? Ich habe zwar ein Guthaben, aber zum einen kam die Nebenkostenabrechnung viel zu spät und auch nur nach zweimaliger Nachfrage, zum anderen habe ich bestimmte Sachen, die ich - trotz Guthaben - bemängele.

Mal angenommen, die Dinge, die ich bemängele, sind nicht zu meinen Gunsten, muss ich dann akzeptieren, dass ich bei einer korrigierten Abrechnung evtl. weniger Guthaben hätte?

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
sondern es muss genau bezeichnet werden, welche Kosten unter sonstige Kosten fallen, richtig?

Warum frägst Du nicht zuerst die HV bzw. deinen VM ?

quote:
zum anderen habe ich bestimmte Sachen, die ich - trotz Guthaben - bemängele.

Was denn ?

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2508x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meines Wissens darf nicht einfach nur "Sonstige Kosten = X,- €" stehen, sondern es muss genau bezeichnet werden, welche Kosten unter sonstige Kosten fallen, richtig? Gibt es hier ein Urteil oder ähnliches? <hr size=1 noshade>


Ja, gibt es:

VIII ZR 167/03

Gerade im Hinblick darauf, dass nach § 546 BGB a.F. (jetzt § 535 Abs. 1 Satz 3 BGB ) grundsätzlich der Vermieter verpflichtet ist, die auf dem Grundstück ruhenden Lasten zu tragen, muss dem Mieter deutlich gemacht werden, welche Betriebskosten auf ihn übergewälzt werden. Daher ist es erforderlich, die "sonstigen Betriebskosten" im Einzelnen zu benennen


Ist das nicht der Fall, darf keine Umlage erfolgen, du kannst das Geld zurückfordern.

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#4
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
(das heißt "fragst")

Hoffen wir, dass es trotzdem verstanden wird, gelle.

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#5
 Von 
rrrobot
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 41x hilfreich)

quote:
Warum frägst Du nicht zuerst die HV bzw. deinen VM ?


Weil ich es als Mieter nicht einsehe, dass ich denen sagen muss, wie eine korrekte Nebenkostenabrechnung auszusehen hat. Zumal die Hausverwaltung dafür bezahlt wird und es besser wissen sollte.

quote:
zum anderen habe ich bestimmte Sachen, die ich - trotz Guthaben - bemängele.


Es ist nicht aufgeführt, wie die Kosten der jeweiligen Positionen umgelegt sind. Selbst, wenn ich es mir selbst zusammenreime, komme ich nicht auf die Beträge, die da angegeben sind.

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#6
 Von 
rrrobot
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 41x hilfreich)

Besten Dank für die Info, flawless!

Wenn jemand noch weitere Anmerkungen und Infos hat, immer her damit! :)

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#8
 Von 
rrrobot
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 41x hilfreich)

quote:
Was war mit dem Vorschlag, einen Termin zur Einsichtnahme in die Belege zu vereinbaren?


Ich bezweifle gar nicht, dass die angesetzten Kosten angefallen sind, sondern lediglich die Art und Weise wie dieses dargelegt wird. Die Nebenkostenabrechnung ist nicht nachvollziehbar. Und es kann nicht sein, dass ich denen zeigen muss, wie eine Nebenkostenabrechnung auszusehen hat. Würde ich die angesetzten Kosten bemängeln, würde ich die Rechnungen anfordern oder um einen Termin bitten, klar.

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#9
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Und es kann nicht sein, dass ich denen zeigen muss, wie eine Nebenkostenabrechnung auszusehen hat.

Das würde dich aber nix kosten und würdest evtl. sogar Anerkennung erhalten, so Du Recht hättest. 131,15 wären in einem Prozess schnell verbraten.
Letztes Jahr war Nk-Abr. i.O. ?

quote:
Zumal die Hausverwaltung dafür bezahlt wird und es besser wissen sollte.

Das tut sie vllt. Wie ist das bei den anderen M ? Schon verglichen ?

quote:
Selbst, wenn ich es mir selbst zusammenreime, komme ich nicht auf die Beträge, die da angegeben sind.

Rechenfehler ausgeschlossen ?

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#10
 Von 
rrrobot
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 41x hilfreich)

quote:
Das würde dich aber nix kosten und würdest evtl. sogar Anerkennung erhalten, so Du Recht hättest. 131,15 wären in einem Prozess schnell verbraten.
Letztes Jahr war Nk-Abr. i.O. ?


Naja, in der Regel geben die Leute leider Fehler nicht so gern zu, sodass ich mir die mögliche "Anerkennung" auch schenken kann. Die letzte Abrechnung war genauso schlecht. Da habe ich auch schon nach diversen Abrechnungsverfahren gefragt, aber keine Antwort von der Hausverwaltung erhalten und dann aus zeitlichen Gründen einfach nicht weiterverfolgt.

quote:
Das tut sie vllt. Wie ist das bei den anderen M ? Schon verglichen ?


Bei manchen Mietern macht der jeweilige Eigentümer die Abrechnung. Gesehen habe ich aber noch keine.

quote:
Rechenfehler ausgeschlossen ?


Ich denke schon. Ich kann die Abrechnung ja gerne mal geschwärzt hochladen...


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#11
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Dann laß mal sehen.

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#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2508x hilfreich)

quote:
Dann laß mal sehen.



Weshalb sollte er denn Trolle bespassen?

Rede doch lieber mit deinen Besuchern oder deinen Sockenpuppen.

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#13
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Heute hab ich aber keinen Besuch, was nun ?

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