Nebenkostenabrechnung: Treppenhausreinigung

6. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Thor_1
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 15x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung: Treppenhausreinigung

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Betriebskostenabrechnung.

In der Hausordnung (wirksam im Mietvertrag verankert) steht zur Treppenhausreinigung: "Die Hausbewohner haben die Kellerflure, Treppen, die Treppenhausfenster und die Treppenhausflure abwechselnd nach einem bei Bedarf aufzustellenden Reinigungsplan zu reinigen."

Im Mietvertrag selbst ist unter der Auflistung der Betriebskosten angegeben: "zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteilen, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs."

Seit Mietbeginn (2020) gab es keinen Putzplan und alle anderen Bewohner haben das Treppenhaus auch nicht gereinigt. Gegebenenfalls ist mal einer mit einem Handfeger kurz durchgegangen, es war aber generell nie richtig dreckig. Mitte 2021 wurde das Treppenhaus gestrichen und seitdem wird es von einer externen Firma wöchentlich gewischt.

Sind die Kosten hierfür auf die Mieter umlegbar oder sorgt der Widerspruch mit der Hausordnung dafür, dass der Vermieter dies nicht wirksam umlegen kann?

Gruß

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Gab es vom Vermieter irgendwelche Aktionen / Reaktionen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Thor_1
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gab es vom Vermieter irgendwelche Aktionen / Reaktionen?


Nein, gar keine. Kommunikation mit dem Vermieter findet nicht statt. Die Treppenhausrenovierung erfolgte unangekündigt und kurz darauf war plötzlich jemand da zum Wischen.
Andererseits wurde auch nie aktiv nach einem Putzplan gefragt.

Noch ein zusätzlicher Hinweis, der Vermutlich von Interesse ist: Es handelt sich um ein 8-Parteien-Haus, aber der Vermieter wohnt nicht hier.

-- Editiert von User am 6. Dezember 2022 23:40

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#3
 Von 
Thor_1
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 15x hilfreich)

Keine weiteren Ideen?

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#4
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)
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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Thor_1):
Mitte 2021 wurde das Treppenhaus gestrichen und seitdem wird es von einer externen Firma wöchentlich gewischt.
Meine Empfehlung: Du könntest abwarten, was in der BK-Abrechnung 2021 aufgeführt ist und falls die wöchentl. Trh-Reinigung nun als BK-Umlage mit Kosten für die 8WE erscheint--- nochmal hier nachfragen, was zu tun wäre. Die Abrechnung müsste ja spätestens am 31.12.2022 vorliegen.
Zitat (von Thor_1):
sorgt der Widerspruch mit der Hausordnung
Wer hat wann gegen was Widerspruch erhoben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Thor_1
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank, dann werde ich mal abwarten, was die Betriebskostenabrechnung ergibt.

Zitat (von Ino75):
Ich muss sagen, die beiden Fälle sind sich so ähnlich, das finde ich schon sehr komisch.

Die Fälle unterscheiden sich insofern, dass bei dem anderen Fall ja offensichtlich die Reinigung durch die Mieter zu erfolgen hatte und nun geändert werden sollte. In meinem Fall wurde das Treppenhaus vom Einzug an (und auch vorher schon, wie die anderen Mieter berichten) gar nicht gereinigt und plötzlich war der Putzdienst da.

Zitat (von Anami):
Wer hat wann gegen was Widerspruch erhoben?

Widerspruch hat niemand erhoben, aber es widerspricht sich meiner Meinung nach, wenn einerseits die Mieter das Treppenhaus putzen sollen und müssen und andererseits ein externer Putzdienst über die Betriebskosten abgerechnet werden kann.

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#7
 Von 
Thor_1
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 15x hilfreich)

Kurzes Update nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung und dem Gespräch mit dem Mieterschutzbund:

Die Treppenhausreinigung wurde in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt. Sie kann wohl auch abgerechnet werden, da zu Mietbeginn keine der möglichen Varianten (Putzplan oder Reiniger durch Dienstleister) umgesetzt war. In diesem Fall entscheidet der Vermieter, welches System er dauerhaft einführen möchte.
Ein anderes Bild hätte sich nur dann ergeben, wenn bereits ein System angewandt wird und der Vermieter das umstellen möchte. Dann hätte dies der Zustimmung bedurft und ohne diese wäre eine Umlage nicht möglich.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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