Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Betriebskostenabrechnung.
In der Hausordnung (wirksam im Mietvertrag verankert) steht zur Treppenhausreinigung: "Die Hausbewohner haben die Kellerflure, Treppen, die Treppenhausfenster und die Treppenhausflure abwechselnd nach einem bei Bedarf aufzustellenden Reinigungsplan zu reinigen."
Im Mietvertrag selbst ist unter der Auflistung der Betriebskosten angegeben: "zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteilen, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs."
Seit Mietbeginn (2020) gab es keinen Putzplan und alle anderen Bewohner haben das Treppenhaus auch nicht gereinigt. Gegebenenfalls ist mal einer mit einem Handfeger kurz durchgegangen, es war aber generell nie richtig dreckig. Mitte 2021 wurde das Treppenhaus gestrichen und seitdem wird es von einer externen Firma wöchentlich gewischt.
Sind die Kosten hierfür auf die Mieter umlegbar oder sorgt der Widerspruch mit der Hausordnung dafür, dass der Vermieter dies nicht wirksam umlegen kann?
Gruß
Nebenkostenabrechnung: Treppenhausreinigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Gab es vom Vermieter irgendwelche Aktionen / Reaktionen?
ZitatGab es vom Vermieter irgendwelche Aktionen / Reaktionen? :
Nein, gar keine. Kommunikation mit dem Vermieter findet nicht statt. Die Treppenhausrenovierung erfolgte unangekündigt und kurz darauf war plötzlich jemand da zum Wischen.
Andererseits wurde auch nie aktiv nach einem Putzplan gefragt.
Noch ein zusätzlicher Hinweis, der Vermutlich von Interesse ist: Es handelt sich um ein 8-Parteien-Haus, aber der Vermieter wohnt nicht hier.
-- Editiert von User am 6. Dezember 2022 23:40
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Keine weiteren Ideen?
Lies Dir doch mal diesen Thread durch:
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Aenderung-Mietvertrag-Treppenhausreinigung-__f603086.html
Ich muss sagen, die beiden Fälle sind sich so ähnlich, das finde ich schon sehr komisch... aber wie auch immer, da solltest Du eigentlich alle Antworten finden, die auch auf Deinen Fall zutreffen.
Meine Empfehlung: Du könntest abwarten, was in der BK-Abrechnung 2021 aufgeführt ist und falls die wöchentl. Trh-Reinigung nun als BK-Umlage mit Kosten für die 8WE erscheint--- nochmal hier nachfragen, was zu tun wäre. Die Abrechnung müsste ja spätestens am 31.12.2022 vorliegen.ZitatMitte 2021 wurde das Treppenhaus gestrichen und seitdem wird es von einer externen Firma wöchentlich gewischt. :
Wer hat wann gegen was Widerspruch erhoben?Zitatsorgt der Widerspruch mit der Hausordnung :
Vielen Dank, dann werde ich mal abwarten, was die Betriebskostenabrechnung ergibt.
ZitatIch muss sagen, die beiden Fälle sind sich so ähnlich, das finde ich schon sehr komisch. :
Die Fälle unterscheiden sich insofern, dass bei dem anderen Fall ja offensichtlich die Reinigung durch die Mieter zu erfolgen hatte und nun geändert werden sollte. In meinem Fall wurde das Treppenhaus vom Einzug an (und auch vorher schon, wie die anderen Mieter berichten) gar nicht gereinigt und plötzlich war der Putzdienst da.
ZitatWer hat wann gegen was Widerspruch erhoben? :
Widerspruch hat niemand erhoben, aber es widerspricht sich meiner Meinung nach, wenn einerseits die Mieter das Treppenhaus putzen sollen und müssen und andererseits ein externer Putzdienst über die Betriebskosten abgerechnet werden kann.
Kurzes Update nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung und dem Gespräch mit dem Mieterschutzbund:
Die Treppenhausreinigung wurde in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt. Sie kann wohl auch abgerechnet werden, da zu Mietbeginn keine der möglichen Varianten (Putzplan oder Reiniger durch Dienstleister) umgesetzt war. In diesem Fall entscheidet der Vermieter, welches System er dauerhaft einführen möchte.
Ein anderes Bild hätte sich nur dann ergeben, wenn bereits ein System angewandt wird und der Vermieter das umstellen möchte. Dann hätte dies der Zustimmung bedurft und ohne diese wäre eine Umlage nicht möglich.
Danke für die Rückmeldung.
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