Nebenkostenabrechnung - Untervermietung & Jahresverbrauchsabgeechnung

21. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.08.2026 12:00:40
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Untervermietung & Jahresverbrauchsabgeechnung

Muss Mieter A einem anderen Mieter B nachweisen, dass im Jahresverlauf eine Untervermietung Mieter B stattgefunden hatte.

Sie Jahresverbrauchsrechnung weist jeweils einen pauschalen Betrag auf ohne Untermietung.

Danke!




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40844 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von Florian4A):
Muss Mieter A einem anderen Mieter B nachweisen,
Kommt wahrscheinlich auf die Beziehung zwischen A und B an.
idR ist der Nachweis ein Untermietvertrag zwischen Vermieter A und Untermieter B mit der entspr. KBV... Kostenbeteiligungsvereinbarung.
Zitat (von Florian4A):
Die Jahresverbrauchsrechnung weist jeweils einen pauschalen Betrag auf ohne Untermietung.
Das ist üblich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20392 Beiträge, 7374x hilfreich)

Zitat (von Florian4A):
Muss Mieter A einem anderen Mieter B nachweisen, dass im Jahresverlauf eine Untervermietung Mieter B stattgefunden hatte.

Mieter sind Mieter und untereinander in dieser Hinsicht gleich. Und ob B untervermietet hat, betrifft dessen Mietvertrag und seine Pflichten aus demselben.
Wenn nun der Verdacht besteht, B habe untervermietet, UND wenn sich dies tatsächlich auf Mietnebenkosten auswirken sollte (das meiste wird doch wohl nach Wohnfläche oder nach Verbrauch berechnet), könnte A seiner Abrechnung wohl widersprechen, oder?

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#3
 Von 
guest-12312.08.2026 12:00:40
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Fand die MEA (Mieter-Nebenkostenabrechnung) nur komisch, da diese pauschal auf alle Vermieter gleich aufgeteilt und die Untervermietung nicht berücksichtigt wurde.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40844 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von Florian4A):
Fand die MEA (Mieter-Nebenkostenabrechnung) nur komisch,
Eine NK-Abrechnung gilt ja iaR für 1 Wohnung/Wohneinheit.
Ob Teile dieser Wohnung untervermietet sind, wird dabei nicht berücksichtigt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10863 Beiträge, 4770x hilfreich)

Untervermietung an sich spielt bei der Nebenkostenabrechnung keine Rolle. Wenn eine gewerbliche Vermietung (Ferienwohnung z.B.) stattfindet, könnte das eventuell relevant werden. Ebenso könnte die Anzahl der Bewohner relevant sein, wenn Nebenkostenarten wie z.B. Wasser oder Müll pro Kopf umgelegt werden.

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