Muss Mieter A einem anderen Mieter B nachweisen, dass im Jahresverlauf eine Untervermietung Mieter B stattgefunden hatte.
Sie Jahresverbrauchsrechnung weist jeweils einen pauschalen Betrag auf ohne Untermietung.
Danke!
Nebenkostenabrechnung - Untervermietung & Jahresverbrauchsabgeechnung
21. Juli 2026
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Frage vom 21. Juli 2026 | 10:58
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Untervermietung & Jahresverbrauchsabgeechnung
#1
Antwort vom 21. Juli 2026 | 12:09
Von
Status: Unbeschreiblich (40844 Beiträge, 6603x hilfreich)
Kommt wahrscheinlich auf die Beziehung zwischen A und B an.Zitat :Muss Mieter A einem anderen Mieter B nachweisen,
idR ist der Nachweis ein Untermietvertrag zwischen Vermieter A und Untermieter B mit der entspr. KBV... Kostenbeteiligungsvereinbarung.
Das ist üblich.Zitat :Die Jahresverbrauchsrechnung weist jeweils einen pauschalen Betrag auf ohne Untermietung.
#2
Antwort vom 21. Juli 2026 | 12:30
Von
Status: Heiliger (20392 Beiträge, 7374x hilfreich)
Zitat :Muss Mieter A einem anderen Mieter B nachweisen, dass im Jahresverlauf eine Untervermietung Mieter B stattgefunden hatte.
Mieter sind Mieter und untereinander in dieser Hinsicht gleich. Und ob B untervermietet hat, betrifft dessen Mietvertrag und seine Pflichten aus demselben.
Wenn nun der Verdacht besteht, B habe untervermietet, UND wenn sich dies tatsächlich auf Mietnebenkosten auswirken sollte (das meiste wird doch wohl nach Wohnfläche oder nach Verbrauch berechnet), könnte A seiner Abrechnung wohl widersprechen, oder?
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#3
Antwort vom 24. Juli 2026 | 18:30
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antworten!
Fand die MEA (Mieter-Nebenkostenabrechnung) nur komisch, da diese pauschal auf alle Vermieter gleich aufgeteilt und die Untervermietung nicht berücksichtigt wurde.
#4
Antwort vom 25. Juli 2026 | 13:36
Von
Status: Unbeschreiblich (40844 Beiträge, 6603x hilfreich)
Eine NK-Abrechnung gilt ja iaR für 1 Wohnung/Wohneinheit.Zitat :Fand die MEA (Mieter-Nebenkostenabrechnung) nur komisch,
Ob Teile dieser Wohnung untervermietet sind, wird dabei nicht berücksichtigt.
#5
Antwort vom 29. Juli 2026 | 09:00
Von
Status: Gelehrter (10863 Beiträge, 4770x hilfreich)
Untervermietung an sich spielt bei der Nebenkostenabrechnung keine Rolle. Wenn eine gewerbliche Vermietung (Ferienwohnung z.B.) stattfindet, könnte das eventuell relevant werden. Ebenso könnte die Anzahl der Bewohner relevant sein, wenn Nebenkostenarten wie z.B. Wasser oder Müll pro Kopf umgelegt werden.
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