Nebenkostenabrechnung Verjährung

13. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
glöcks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Verjährung

Gilt die einjährige Verjährungsfrist für Nebenkostenabrechnungen auch für gewerbliche Mietverträge?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Tjaaaa,

gesetzlich geregelt ist es eindeutig für Wohnraum , für Gewerberaum wird es lediglich teilweise vertreten.

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#2
 Von 
glöcks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

d.h. ich gehe zum Anwalt und lasse (mit meinen Mietvertrag)prüfen, ob die Abrechnung , die erstmals für die vergangenen sieben Jahre gestellt wurde (ca 4400€)rechtmäßig ist?

Danke für die schnelle Antwort

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

WOW !

Kleiner Tip: OLG Hamburg, WuM 1989, 150

0x Hilfreiche Antwort

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