Hallo,
ich brauche dringend einen Rat. ich bin am 30.09.05 aus meinem alten Mietverhältnis, welches seit dem 01.10.04 bestand, ausgetreten. Es war eine Wg, in der jeder einen Einzelmietvertrag hatte. Der Vermieter hat die Nebenkostenvorauszahlung auf 80Euro pro Person angesetzt - 3 Personen waren in der Wohnung und kaum da. Deshalb glaube ich, dass mir eine Nachzahlung zu steht. Der Vermieter hat bis heute noch keine Nebenkostenabrechnung gemacht, bzw. sagt das. Auf vermehrte Anfragen hat er uns immer wieder hingehalten. Ich hab ihn auch schon schriftlich aufgefordert. Wie kann ich jetzt weiter vorgehen? Es ist jetzt ja fast ein Jahr her und ich habe noch keine Abrechnung zu Gesicht bekommen. Verjährt mein Anspruch nach einem Jahr? er hat auch 50euro der kaution einbehalten. Was kann ich tun? Vielen dank für alle Hinweise, Erfahrungsberichte und Ratschläge
Liebe Grüße Katharina
Nebenkostenabrechnung - Vermieter hält mich hin
Fragen zur Miete?
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Wenn - wie zumeist üblich - der Abrechnungszeitraum für das Mietshaus das Kalenderjahr ist, hat der Vermieter mit der Abrechnung für das Jahr 2005 Zeit bis zum 31.12.2006 (Zugang der Abrechnung bei den Mietern).
Danach kann der Vermieter, abgesehen von Sonderfällen, keine Nachforderungen bei den Mietern mehr geltend machen, ein eventueller Erstattungsanspruch der Mieter bei Überzahlung besteht aber weiterhin.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Danke wald-hase! Und wie kann ich diese Nachforderung geltend machen? Muss ich da unbedingt den Weg übers Gericht gehen?
-> Kann der Vermieter ohne vorherige Inkenntnissetzung der Mieter die Nebenkosten auf das gesamte Haus umlegen und dies dann wieder teilen? Außer unserer Wg wohnte nur noch der Vermieter, sowie seine Tauchschule mit im Haus. Er hatte also einen hohen Umsatz an Wasser, Strom, etc. Ist dies rechtlich in Ordnung? Das hat er uns vorher nicht gesagt und ich glab auch nicht dass das geht. Wäre ja sehr unfair, wenn ich sein Geschäft mit finanzieren müsste.
Vielen Dank für eure Kommentare.
Katharina
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Bis zum letzten zulässigen Tag für die NK-Abrechnung kann man ohnedies nichts machen.
Dann wird man den Vermieter auffordern, innerhalb angemessener Frist eine NK-Abrechnung vorzulegen. Erst dann kommt das Gericht ins Spiel (ggf. Rückforderung der gesamten NK-Vorauszahlung, wenn keine korrekte NK-Abrechnung vorgelegt wird).
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Die Geschäftsräume müssen gesondert von den Wohnmieträumen abgerechnet werden, es sei denn, für die Geschäftsräume fallen unwesentliche Nebenkosten an, dann dürfen diese auf alle Mieter verteilt werden.
Wenn natürlich für die Geschäftsräume hohe Strom- und Wasserkosten anfallen, dürfen diese nicht zusammen mit den Wohnmieträumen umgelegt werden.
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