Ein Freund hat seine nebenkostenabrechnung bekommen. Der Betrag für die Versicherung wurde von 240.-€ auf 699.-€ erhöht. Ist das so ohne weiteres zulässig?
Des weiteren berechnet er die Grundsteuer nach Mietparteien, obwohl die Wohnungen unterschiedliche Größen haben. Die Grundsteuer in der nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr erhöhte sich auch mal eben um 80.-€.
Nebenkostenabrechnung- Versicherung steigt von 240.-€ auf 699.-€ ist das zulässig
Fragen zur Miete?
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ZitatIst das so ohne weiteres zulässig? :
Wenn von der Versicherung die Versicherungsbeiträge aufgrund von z.B. Schadenfällen erhöht werden, ist das Pech.
Warum genau die Versicherungsbeiträge sich erhöht haben, erfährt man nach Belegeinsicht - die sollte man mal als erstes beantragen.
ZitatDie Grundsteuer in der nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr erhöhte sich auch mal eben um 80.-€. :
Steuern erhöht der Staat - bzw. in dem Fall die Gemeinde. Da wird man nichts gegen achen können.
ZitatDer Betrag für die Versicherung wurde von 240.-€ auf 699.-€ erhöht. Ist das so ohne weiteres zulässig? :
Je nachdem, was das für eine Versicherung ist (Elementar z.B.) und wie die Schadenslage ist, kann das schon passieren. Für unser Haus lag die Versicherung 2012 bei 650 EUR und dieses Jahr wurden 950 EUR abgebucht....
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Die Wohnung hat 110qm und insgesamt gibt's 4 Mietwohnungen. Die Wohnung des Eigentümers hat wohl gebrannt und die Wohnung meiner Freunde wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Aber von 240.-€ auf 699.-€ finde ich schon gewaltig. Müssten ja dann alle Mieter fast den dreifachen Betrag zahlen. Danke für die Antworten werde ihm Raten die Belege ein zusehen. Ach ja, der Eigentümer ist Versicherungsmakler und hat vorher schon oft die Versicherungsgruppe gewechselt, daher wohl das besondere Misstrauen
ZitatDie Wohnung hat 110qm und insgesamt gibt's 4 Mietwohnungen. Die Wohnung des Eigentümers hat wohl gebrannt und die Wohnung meiner Freunde wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Aber von 240.-€ auf 699.-€ finde ich schon gewaltig. :
Knapp 700 € Gebäudeversicherung für 4 Wohnungen ist wenig.
Ich vermute mal das der VM vorher unterversichert war.
Danke, für Eure Antworten. Der Vermieter hat mir übrigens untersagt weitere Briefe an Ihn zu schreiben bezüglich der Angelegenheit, das junge Ehepaar hatte mir eine Vollmacht erteilt, da ich ja kein Anwalt bin. Naja, habe dem Paar geraten einen Anwalt zu nehmen. Der Vermieter bekommt übrigens in einem Objekt, mit 6 Mietern für jede Wohnung einen Grundsteuerbescheid. Bin mal gespannt was das noch gibt.
ZitatDer Vermieter hat mir übrigens untersagt weitere Briefe an Ihn zu schreiben bezüglich der Angelegenheit, das junge Ehepaar hatte mir eine Vollmacht erteilt, da ich ja kein Anwalt bin. :
Da befindet man sich schon im juristisch bedenklichen Bereich - sollte man also im eigenen Interesse unterlassen.
ZitatNaja, habe dem Paar geraten einen Anwalt zu nehmen. :
Ein ziemlich teuerer Rat - mal selber zu schreiben kommt nicht in Frage weil ...?
Zitat:
Der Vermieter bekommt übrigens in einem Objekt, mit 6 Mietern für jede Wohnung einen Grundsteuerbescheid. Bin mal gespannt was das noch gibt.
Und ...?
Zitat:Der Vermieter bekommt übrigens in einem Objekt, mit 6 Mietern für jede Wohnung einen Grundsteuerbescheid.
Wenn das Objekt in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, dann ist das richtig. Und wenn das Objekt nicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, dann gibt es nur einen Grundsteuerbescheid.
Zitat:Naja, habe dem Paar geraten einen Anwalt zu nehmen.
Ein sehr teurer Rat. Übernimmst Du die Kosten?
Schließlich ist gerade nicht erkennbar, was der denn erreichen könnte.
Hey,
weiß nicht, ob das für dich von Relevanz ist, aber ich habe ganz gute Erfahrungen damit gemacht, nicht zum Anwalt zu rennen, sondern meine Ansprüche zu verkaufen. Sparst dir quasi die Anwaltskosten - die gehen dann glaube ich rechtlich dagegen vor, zahlen dir vorher aber schon Geld aus. Hier, der [GLÖSCHT]beschreibt das ganz gut.
Vielleicht ja auch was für dich?
VG!
-- Editiert von Moderator am 19.05.2020 01:09
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