Nebenkostenabrechnung- Versicherung steigt von 240.-€ auf 699.-€ ist das zulässig

15. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
stephan2013
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung- Versicherung steigt von 240.-€ auf 699.-€ ist das zulässig

Ein Freund hat seine nebenkostenabrechnung bekommen. Der Betrag für die Versicherung wurde von 240.-€ auf 699.-€ erhöht. Ist das so ohne weiteres zulässig?
Des weiteren berechnet er die Grundsteuer nach Mietparteien, obwohl die Wohnungen unterschiedliche Größen haben. Die Grundsteuer in der nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr erhöhte sich auch mal eben um 80.-€.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von stephan2013):
Ist das so ohne weiteres zulässig?

Wenn von der Versicherung die Versicherungsbeiträge aufgrund von z.B. Schadenfällen erhöht werden, ist das Pech.

Warum genau die Versicherungsbeiträge sich erhöht haben, erfährt man nach Belegeinsicht - die sollte man mal als erstes beantragen.



Zitat (von stephan2013):
Die Grundsteuer in der nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr erhöhte sich auch mal eben um 80.-€.

Steuern erhöht der Staat - bzw. in dem Fall die Gemeinde. Da wird man nichts gegen achen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von stephan2013):
Der Betrag für die Versicherung wurde von 240.-€ auf 699.-€ erhöht. Ist das so ohne weiteres zulässig?


Je nachdem, was das für eine Versicherung ist (Elementar z.B.) und wie die Schadenslage ist, kann das schon passieren. Für unser Haus lag die Versicherung 2012 bei 650 EUR und dieses Jahr wurden 950 EUR abgebucht....

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#3
 Von 
stephan2013
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Die Wohnung hat 110qm und insgesamt gibt's 4 Mietwohnungen. Die Wohnung des Eigentümers hat wohl gebrannt und die Wohnung meiner Freunde wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Aber von 240.-€ auf 699.-€ finde ich schon gewaltig. Müssten ja dann alle Mieter fast den dreifachen Betrag zahlen. Danke für die Antworten werde ihm Raten die Belege ein zusehen. Ach ja, der Eigentümer ist Versicherungsmakler und hat vorher schon oft die Versicherungsgruppe gewechselt, daher wohl das besondere Misstrauen

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von stephan2013):
Die Wohnung hat 110qm und insgesamt gibt's 4 Mietwohnungen. Die Wohnung des Eigentümers hat wohl gebrannt und die Wohnung meiner Freunde wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Aber von 240.-€ auf 699.-€ finde ich schon gewaltig.


Knapp 700 € Gebäudeversicherung für 4 Wohnungen ist wenig.

Ich vermute mal das der VM vorher unterversichert war.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
stephan2013
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke, für Eure Antworten. Der Vermieter hat mir übrigens untersagt weitere Briefe an Ihn zu schreiben bezüglich der Angelegenheit, das junge Ehepaar hatte mir eine Vollmacht erteilt, da ich ja kein Anwalt bin. Naja, habe dem Paar geraten einen Anwalt zu nehmen. Der Vermieter bekommt übrigens in einem Objekt, mit 6 Mietern für jede Wohnung einen Grundsteuerbescheid. Bin mal gespannt was das noch gibt.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von stephan2013):
Der Vermieter hat mir übrigens untersagt weitere Briefe an Ihn zu schreiben bezüglich der Angelegenheit, das junge Ehepaar hatte mir eine Vollmacht erteilt, da ich ja kein Anwalt bin.

Da befindet man sich schon im juristisch bedenklichen Bereich - sollte man also im eigenen Interesse unterlassen.



Zitat (von stephan2013):
Naja, habe dem Paar geraten einen Anwalt zu nehmen.

Ein ziemlich teuerer Rat - mal selber zu schreiben kommt nicht in Frage weil ...?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von stephan2013):


Der Vermieter bekommt übrigens in einem Objekt, mit 6 Mietern für jede Wohnung einen Grundsteuerbescheid. Bin mal gespannt was das noch gibt.


Und ...?

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Der Vermieter bekommt übrigens in einem Objekt, mit 6 Mietern für jede Wohnung einen Grundsteuerbescheid.


Wenn das Objekt in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, dann ist das richtig. Und wenn das Objekt nicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, dann gibt es nur einen Grundsteuerbescheid.

Zitat:
Naja, habe dem Paar geraten einen Anwalt zu nehmen.


Ein sehr teurer Rat. Übernimmst Du die Kosten?
Schließlich ist gerade nicht erkennbar, was der denn erreichen könnte.

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#9
 Von 
Roland Meier
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,

weiß nicht, ob das für dich von Relevanz ist, aber ich habe ganz gute Erfahrungen damit gemacht, nicht zum Anwalt zu rennen, sondern meine Ansprüche zu verkaufen. Sparst dir quasi die Anwaltskosten - die gehen dann glaube ich rechtlich dagegen vor, zahlen dir vorher aber schon Geld aus. Hier, der [GLÖSCHT]beschreibt das ganz gut.

Vielleicht ja auch was für dich? :)

VG!

-- Editiert von Moderator am 19.05.2020 01:09

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#10
 Von 
großmädle
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 10x hilfreich)

Schon gesehen von wann der Beitrag ist?

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