Hallo , in wiefern ist es realistisch bei 2 Personen und einem 8 Jährigem Kind insgesamt 210 Kubikmeter Wasser verbraucht zu haben? Mein Vermieter möchte gerne 800€ Nebenkosten wieder haben und sagte mir das es doch sehr hoch sei soviel Wasser zu verbrauchen und hat mir mehr oder weniger unterstellt das ich noch Untermieter habe! Das wären umgerechnet 573 Liter Wasser pro Tag , was denkt ihr? Ich habe nicht mal einen Garten oder sonstiges draußen zu bewässern!
Da kann doch was nicht stimmen oder?
Nebenkostenabrechnung Wasser zu hoch ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wird Wasser denn überhaupt nach Verbrauch abgerechnet?
Wenn ja, stimmen die Zählerstände?
Zitat:in wiefern ist es realistisch bei 2 Personen und einem 8 Jährigem Kind insgesamt 210 Kubikmeter Wasser verbraucht zu haben?
Normal ist es jedenfalls nicht. 3 Personen verbrauchen im Schnitt 120 m² im Jahr.
Gibt es evtl. irgendwo unbemerkten Wasserverbrauch?
Die undichte Klospülung z. B. ist der Klassiker schlechthin. Da pro Tag einige 100 Liter unbemerkt "verbraucht" werden.
Wird nicht nach Verbrauch abgerechnet, wie dann?
Hallo, Danke für die schnelle Antwort. Es läuft wie folgt habe einen Warmwasser dein Kaltwasserzähler , Der Vermieter hat auch selbst abgelesen. Warmwasserverbrauch lag bei vier 94m³ da ist auch der alte und der neue Zählerstand angegeben worden.
Bei Kaltwasser liege ich bei 115 m³ dort sind keine Zählerstände mit angegeben worden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitatdort sind keine Zählerstände mit angegeben worden :
Dann sollten die Zählerstände nachgefordert werden, da eine Kontrolle ohne nicht möglich ist.
Man kann aber auch selbst mal einen Blick auf die Wasseruhr werfen und dazu auch einen weiteren in den Zählerstand der letzten Abrechnung.
Berry
Mit meinem Vermieter kann man nicht sprechen , habe die Abrechnung meinem Anwalt übergeben
ZitatMit meinem Vermieter kann man nicht sprechen , habe die Abrechnung meinem Anwalt übergeben :
Besser ist das.
ZitatEs läuft wie folgt habe einen Warmwasser dein Kaltwasserzähler , Der Vermieter hat auch selbst abgelesen. Warmwasserverbrauch lag bei vier 94m³ da ist auch der alte und der neue Zählerstand angegeben worden. :
Bei Kaltwasser liege ich bei 115 m³ dort sind keine Zählerstände mit angegeben worden
Ich habe hier leider nur teilweise den Inhalt übersetzen können, aber da ja nun ein Anwalt involviert ist, ist es egal.
Die Frage ist eigentlich nur ob es überhaupt realistisch ist?!
ZitatDie Frage ist eigentlich nur ob es überhaupt realistisch ist?! :
2 Personen und Kind, wobei meist das Kind mehr verbraucht wie die Erwachsenen, je nach Wäscheaufkommen und Waschmaschine.
Der Verbrauch ist im Bereich des Realen, kann sogar fast bis doppelt so hoch gehen.
Ich finde es sehr hoch , meine Mutter mit ihrem Mann und 3 jugendlichen haben 203 Kubik verbraucht , davon haben sie sogar den Garten draußen mitbewässert.
Zudem meine Tochter alle 2 Wochen bei ihrem Vater ist ... ich Wäsche ca. Täglich eine Ladung , davon kann es eigentlich auch nicht kommen
ZitatMit meinem Vermieter kann man nicht sprechen , habe die Abrechnung meinem Anwalt übergeben :
Was soll denn der Anwalt da machen? Wenn die Zählerstände stimmen? Habt ihr selbst auch abgelesen?
ZitatDie undichte Klospülung z. B. ist der Klassiker schlechthin. Da pro Tag einige 100 Liter unbemerkt "verbraucht" werden. :
Darauf hätte ich auch getippt, doch fast die Hälfte (94 cm) sind Warmwasser und das wird weder bei der Geschirrspüler, Waschmaschine noch Geschirrspüler die Übeltäter. Das sind in der Regel Bade- oder Duschorgien, die zu diesen hohen Wasserverbräuchen führt.
Bei einer 3/4 h Duschen sind schnell mal 200 l Warmwasser weg. Ich kennen einen Single-Haushalt, dort gehen 400l WW (!) alleine am Tag fürs Duschen drauf.
ZitatMein Vermieter möchte gerne 800€ Nebenkosten wieder haben und sagte mir das es doch sehr hoch sei soviel Wasser zu verbrauchen :
Wasser ist ein Durchlaufposten. Das hat der Vermieter bezahlt und das kann er von den Mietern wiederholen, notfalls einklagen.
Möglichkeiten:
1.
Die Zählerstände selbst kontrollieren (Vielleicht den letzten Endstand mal mit dem derzeitigen Zählerstand vergleichen und durch die Zeit teilen. Liegt der Verbrauch in ähnlicher Höhe?)
2.
Belege anschauen. Prüfen: kann die Summe aller Wohnungen mit der bezahlten Wasserrechnung übereinstimmen?
Wenn das ein Ablesefehler (Endwert zu hoch) ist, sollte sich das im Folgejahr wieder ausgleichen.
ZitatMein Vermieter möchte gerne 800€ Nebenkosten wieder haben :
Da hätte ich erst mal Belegeinsicht gefordert statt direkt einen teuren Anwalt einzuschalten.
ZitatDa hätte ich erst mal Belegeinsicht gefordert statt direkt einen teuren Anwalt einzuschalten. :
Das wurde dem TE schon im Parallel-Thread zur SAT-Anlage mehrfach geraten.
Naja, dann wird es halt noch um ein paar Euro teuerer.
Der Anwalt ist für mich kostenlos , ich habe Beratungsbeihilfe beantragt. Belegeinsicht ist bei meinem Vermieter nicht machbar!
Zitatund das wird weder bei der Geschirrspüler, Waschmaschine noch Geschirrspüler die Übeltäter. :
Man soll es nicht glauben, aber es soll vorkommen das ganz "schlaue" die Geräte an Warmwasser anschließen.
ZitatBelegeinsicht ist bei meinem Vermieter nicht machbar! :
Dann ist die Nachzahlung auch nicht zahlbar.
Zitat:Zitatund das wird weder bei der Geschirrspüler, Waschmaschine noch Geschirrspüler die Übeltäter. :
Man soll es nicht glauben, aber es soll vorkommen das ganz "schlaue" die Geräte an Warmwasser anschließen.
Ich schmeiß mich weg...

ZitatDer Anwalt ist für mich kostenlos, ich habe Beratungsbeihilfe beantragt. :
Na, diesen Service haben die Meisten nicht. Dann hoffen wir mal, das § 1 (3) BerHG hier nicht greift.
ZitatBelegeinsicht ist bei meinem Vermieter nicht machbar! :
Doch warum so eine Welle? Die Nachzahlung übernimmt doch sowieso das Amt. Und die Nachzahlung ist doch nicht zu leisten, wenn der Vermieter keine Belegansicht gewährt.
Das regt mich schon ein wenig auf!
Ich selbst muss die Kosten für die Nachzahlung bezahlen, wer sollte mir es bitte sonst zahlen? Ich beziehe weder Hartz 4 noch sonstiges! Das einzige was ich bekomme ist Wohngeld von 135€! Ich gehe auch meine 30 Stunden die Woche arbeiten , also habe eigenes Einkommen und muss selbst die Kosten für Miete und alles Andere zahlen!
Und darauf habe ich den Antrag zur Beihilfe gestellt weil mein Anwalt es mir empfohlen hat! Warum sollte ich es nicht in Anspruch nehmen?
Und zum 100 Mal : mein Vermieter lässt mich weder aussprechen , noch findet er es gerechtfertigt das ich daran zweifle! Sodass mir nichts anderes bleibt
Zitatmein Vermieter lässt mich weder aussprechen , noch findet er es gerechtfertigt das ich daran zweifle! :
Und die Belegeinsicht wurde wirksam und beweisbar gefordert?
ZitatSodass mir nichts anderes bleibt :
Doch die Nachzahlung davon abhängig machen, dass man Belegeinsicht bekommt. Was anderes wird der Anwalt vermutlich auch nicht machen. Warum man für diesen einfachen Brief einen Anwalt braucht, verstehe ich nicht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
29 Antworten
-
28 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
39 Antworten