Nebenkostenabrechnung Wasser zu hoch ?

15. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.02.2017 08:53:06
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Wasser zu hoch ?

Hallo , in wiefern ist es realistisch bei 2 Personen und einem 8 Jährigem Kind insgesamt 210 Kubikmeter Wasser verbraucht zu haben? Mein Vermieter möchte gerne 800€ Nebenkosten wieder haben und sagte mir das es doch sehr hoch sei soviel Wasser zu verbrauchen und hat mir mehr oder weniger unterstellt das ich noch Untermieter habe! Das wären umgerechnet 573 Liter Wasser pro Tag , was denkt ihr? Ich habe nicht mal einen Garten oder sonstiges draußen zu bewässern!
Da kann doch was nicht stimmen oder?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3205 Beiträge, 1441x hilfreich)

Wird Wasser denn überhaupt nach Verbrauch abgerechnet?

Wenn ja, stimmen die Zählerstände?

Zitat:
in wiefern ist es realistisch bei 2 Personen und einem 8 Jährigem Kind insgesamt 210 Kubikmeter Wasser verbraucht zu haben?


Normal ist es jedenfalls nicht. 3 Personen verbrauchen im Schnitt 120 m² im Jahr.

Gibt es evtl. irgendwo unbemerkten Wasserverbrauch?

Die undichte Klospülung z. B. ist der Klassiker schlechthin. Da pro Tag einige 100 Liter unbemerkt "verbraucht" werden.

Wird nicht nach Verbrauch abgerechnet, wie dann?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
guest-12316.02.2017 08:53:06
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, Danke für die schnelle Antwort. Es läuft wie folgt habe einen Warmwasser dein Kaltwasserzähler , Der Vermieter hat auch selbst abgelesen. Warmwasserverbrauch lag bei vier 94m³ da ist auch der alte und der neue Zählerstand angegeben worden.
Bei Kaltwasser liege ich bei 115 m³ dort sind keine Zählerstände mit angegeben worden

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9330 Beiträge, 2995x hilfreich)

Zitat (von amz459737-84):
dort sind keine Zählerstände mit angegeben worden


Dann sollten die Zählerstände nachgefordert werden, da eine Kontrolle ohne nicht möglich ist.

Man kann aber auch selbst mal einen Blick auf die Wasseruhr werfen und dazu auch einen weiteren in den Zählerstand der letzten Abrechnung.

Berry

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#4
 Von 
guest-12316.02.2017 08:53:06
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Mit meinem Vermieter kann man nicht sprechen , habe die Abrechnung meinem Anwalt übergeben

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3193x hilfreich)

Zitat (von amz459737-84):
Mit meinem Vermieter kann man nicht sprechen , habe die Abrechnung meinem Anwalt übergeben


Besser ist das.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3193x hilfreich)

Zitat (von amz459737-84):
Es läuft wie folgt habe einen Warmwasser dein Kaltwasserzähler , Der Vermieter hat auch selbst abgelesen. Warmwasserverbrauch lag bei vier 94m³ da ist auch der alte und der neue Zählerstand angegeben worden.
Bei Kaltwasser liege ich bei 115 m³ dort sind keine Zählerstände mit angegeben worden


Ich habe hier leider nur teilweise den Inhalt übersetzen können, aber da ja nun ein Anwalt involviert ist, ist es egal.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12316.02.2017 08:53:06
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Frage ist eigentlich nur ob es überhaupt realistisch ist?!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4961 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von amz459737-84):
Die Frage ist eigentlich nur ob es überhaupt realistisch ist?!

2 Personen und Kind, wobei meist das Kind mehr verbraucht wie die Erwachsenen, je nach Wäscheaufkommen und Waschmaschine.
Der Verbrauch ist im Bereich des Realen, kann sogar fast bis doppelt so hoch gehen.

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#9
 Von 
guest-12316.02.2017 08:53:06
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich finde es sehr hoch , meine Mutter mit ihrem Mann und 3 jugendlichen haben 203 Kubik verbraucht , davon haben sie sogar den Garten draußen mitbewässert.
Zudem meine Tochter alle 2 Wochen bei ihrem Vater ist ... ich Wäsche ca. Täglich eine Ladung , davon kann es eigentlich auch nicht kommen

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#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4357 Beiträge, 2280x hilfreich)

Zitat (von amz459737-84):
Mit meinem Vermieter kann man nicht sprechen , habe die Abrechnung meinem Anwalt übergeben


Was soll denn der Anwalt da machen? Wenn die Zählerstände stimmen? Habt ihr selbst auch abgelesen?

Zitat (von Anitari):
Die undichte Klospülung z. B. ist der Klassiker schlechthin. Da pro Tag einige 100 Liter unbemerkt "verbraucht" werden.


Darauf hätte ich auch getippt, doch fast die Hälfte (94 cm) sind Warmwasser und das wird weder bei der Geschirrspüler, Waschmaschine noch Geschirrspüler die Übeltäter. Das sind in der Regel Bade- oder Duschorgien, die zu diesen hohen Wasserverbräuchen führt.

Bei einer 3/4 h Duschen sind schnell mal 200 l Warmwasser weg. Ich kennen einen Single-Haushalt, dort gehen 400l WW (!) alleine am Tag fürs Duschen drauf.

Zitat (von amz459737-84):
Mein Vermieter möchte gerne 800€ Nebenkosten wieder haben und sagte mir das es doch sehr hoch sei soviel Wasser zu verbrauchen


Wasser ist ein Durchlaufposten. Das hat der Vermieter bezahlt und das kann er von den Mietern wiederholen, notfalls einklagen.

Möglichkeiten:

1.
Die Zählerstände selbst kontrollieren (Vielleicht den letzten Endstand mal mit dem derzeitigen Zählerstand vergleichen und durch die Zeit teilen. Liegt der Verbrauch in ähnlicher Höhe?)

2.
Belege anschauen. Prüfen: kann die Summe aller Wohnungen mit der bezahlten Wasserrechnung übereinstimmen?

Wenn das ein Ablesefehler (Endwert zu hoch) ist, sollte sich das im Folgejahr wieder ausgleichen.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116023 Beiträge, 39200x hilfreich)

Zitat (von amz459737-84):
Mein Vermieter möchte gerne 800€ Nebenkosten wieder haben

Da hätte ich erst mal Belegeinsicht gefordert statt direkt einen teuren Anwalt einzuschalten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4357 Beiträge, 2280x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da hätte ich erst mal Belegeinsicht gefordert statt direkt einen teuren Anwalt einzuschalten.


Das wurde dem TE schon im Parallel-Thread zur SAT-Anlage mehrfach geraten.

Naja, dann wird es halt noch um ein paar Euro teuerer.

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#13
 Von 
guest-12316.02.2017 08:53:06
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Anwalt ist für mich kostenlos , ich habe Beratungsbeihilfe beantragt. Belegeinsicht ist bei meinem Vermieter nicht machbar!

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3205 Beiträge, 1441x hilfreich)

Zitat (von Ver):
und das wird weder bei der Geschirrspüler, Waschmaschine noch Geschirrspüler die Übeltäter.


Man soll es nicht glauben, aber es soll vorkommen das ganz "schlaue" die Geräte an Warmwasser anschließen.

Zitat (von amz459737-84):
Belegeinsicht ist bei meinem Vermieter nicht machbar!


Dann ist die Nachzahlung auch nicht zahlbar.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4357 Beiträge, 2280x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Ver):
und das wird weder bei der Geschirrspüler, Waschmaschine noch Geschirrspüler die Übeltäter.

Man soll es nicht glauben, aber es soll vorkommen das ganz "schlaue" die Geräte an Warmwasser anschließen.


Ich schmeiß mich weg... :rock:

Zitat (von amz459737-84):
Der Anwalt ist für mich kostenlos, ich habe Beratungsbeihilfe beantragt.


Na, diesen Service haben die Meisten nicht. Dann hoffen wir mal, das § 1 (3) BerHG hier nicht greift.

Zitat (von amz459737-84):
Belegeinsicht ist bei meinem Vermieter nicht machbar!


Doch warum so eine Welle? Die Nachzahlung übernimmt doch sowieso das Amt. Und die Nachzahlung ist doch nicht zu leisten, wenn der Vermieter keine Belegansicht gewährt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12316.02.2017 08:53:06
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Das regt mich schon ein wenig auf!
Ich selbst muss die Kosten für die Nachzahlung bezahlen, wer sollte mir es bitte sonst zahlen? Ich beziehe weder Hartz 4 noch sonstiges! Das einzige was ich bekomme ist Wohngeld von 135€! Ich gehe auch meine 30 Stunden die Woche arbeiten , also habe eigenes Einkommen und muss selbst die Kosten für Miete und alles Andere zahlen!
Und darauf habe ich den Antrag zur Beihilfe gestellt weil mein Anwalt es mir empfohlen hat! Warum sollte ich es nicht in Anspruch nehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12316.02.2017 08:53:06
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Und zum 100 Mal : mein Vermieter lässt mich weder aussprechen , noch findet er es gerechtfertigt das ich daran zweifle! Sodass mir nichts anderes bleibt

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ver
Status:
Master
(4357 Beiträge, 2280x hilfreich)

Zitat (von amz459737-84):
mein Vermieter lässt mich weder aussprechen , noch findet er es gerechtfertigt das ich daran zweifle!


Und die Belegeinsicht wurde wirksam und beweisbar gefordert?

Zitat (von amz459737-84):
Sodass mir nichts anderes bleibt


Doch die Nachzahlung davon abhängig machen, dass man Belegeinsicht bekommt. Was anderes wird der Anwalt vermutlich auch nicht machen. Warum man für diesen einfachen Brief einen Anwalt braucht, verstehe ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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