Nebenkostenabrechnung - Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten?

28. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Punther1981
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten?

Hallo,

ich habe mal folgende frage!
Und zwar sind wir letztes Jahr im Januar umgezogen.
Heute morgen stand plötzlich mein Alter Vermieter bei uns und übergab mir die letzte Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008 was ja auch scheint so in Ordnung zu sein.

Jetzt steht in dem gleichen Schreiben, dass er mir noch die Nebenkostenabrechnung von 2007 in Rechnung stellen muüsste, da ich diese bis heute nicht beglichen hätte.
Er behauptet in dem Schreiben er hätte Sie mir in den Briefkasten gesteckt. Diese habe ich aber wirklich nicht erhalten.

Ich habe mal gehört wenn eine Nebenkostenabrechnung bis zu einem bestimmten Termin nicht das ist, dass man sie dann nicht bezahlen müsste! Stimmt das so? Ich meine er kann ja viel behaupten und sagen er hat mir die Nebenkostenabrechnung in den Briefkasten gesteckt!

Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten?

Gruß


-- Editiert am 28.05.2009 11:28

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1410x hilfreich)

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#2
 Von 
Punther1981
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie soll er es denn beweisen können??

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#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1410x hilfreich)

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#4
 Von 
Punther1981
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja da haste Recht, die findet man ja auch wenn man Sie will.

Ich werde den hit bezahlen und gut! Es ging mir ja nur darum wegen diesem Datum!

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#5
 Von 
Fontanelli
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Die BK-Abrechnung 2007 muss bis spätestens 31.12.2008 dem Mieter übergeben werden.
Mal angenommen er hätte die Abr. wirklich in den Briefkasten gesteckt, dann hätte er aber in 2008 die Zahlung anmahnen müssen. Und sich darüm kümmern das er das Geld bekommt.
In 2009 kann der Vermieter keine Nachzahlung von 2007 fordern, wenn die Fälligkeit nicht durch einen Einspruch ausgesetzt wurde.

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#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1410x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Fontanelli
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1410x hilfreich)

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#9
 Von 
Fontanelli
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Dann muss ich mich korrigieren, der Vermieter muss nachweisen das er die Abrechnung zugestellt hat.

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#10
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1410x hilfreich)

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