Nebenkostenabrechnung

25. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Aquintus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung

Hallo, ich hab da mal eine Frage.
Darf ein Vermieter seinen Mieter Nebenkosten abrechnen, obwohl in der Zeit der Mieter noch nicht dort gewohnt hat?
Als Beispiel werden Nebenkostenabrechnung 2007 die Zeit Februar 2006 bis Februar 2007 und 01.01.2007 bis 31.12.2007 in Rechnung gestellt. Aber der Mieter ist erst im April 2007 eingezogen (und Mai 2008 ausgezogen).
Ich dachte man braucht nur die Nebenkosten bezahlen, die in dem Zeitraum anfallen, wo man die Wohnung gemietet hat, also in dem Beispiel ab 01.04.2007.
Wer kann mir dazu etwas sagen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Aquintus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
was soll ich da noch erläutern?
also, der Mieter ist April 2007 eingezogen. Soll aber auch von Februar 2006 bis Februar 2007 sich an die Nebenkosten von Trinkwasser, Kanalgebühren und Allgemeinstrom beteiligen. Dasselbe noch mal von 01.01.2007 bis 21.03.2007, dazu kommen dann noch mal Gundsteuern, Müllgebühren, Versicherungen etc.
In diesem Zeitraum hatte der Mieter die Wohnung noch gar nicht gemietet.
Auch wundert es, das der Vermieter neben der Gebäudeversicherung noch ZWEI Haftpflichtversicherungen für das Haus hat. Eine würde doch auch reichen.
Ist dies jetzt besser erläutert? Hoffe doch.

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