Nebenkostenabrechnung

14. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung

Hallo,

von meinem VM habe ich eine Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr bekommen. Da die NK im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen sind, würde ich gerne die einzelnen Abrechnungen einsehen. Ist das rechtlich möglich oder bin ich dabei auf den guten Willen von VM angewiesen?
Muss ein Mietvertrag eig. eine Größe (m², m³) enthalten?


Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Voit

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Du hast das Recht, die Belege (Eingangsrechnungen) einzusehen, aber als Mieter nicht die anderen Abrechnungen. Kannst sie auch fotografieren,
Im Mietvertrag müssen die m² nicht angegeben werden.
Allerdings müssen bei der Heizkosteabrechnung entweder m² oder m³ Wohnfläche (oder beheizte Nutzfläche) angegeben werden.
Dann musst du noch den Balkon dazuzählen, (1/4 bis 1/2)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Da die NK im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen sind

Dass die Wohngebäudeversicherung von 2008 auf 2009 um 19 % gestiegen ist, kann ich dir jetzt schon verraten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Praxis sämtliche Belege gleich an die Nebenkostenabrechnung anzuhängen finde ich gut, so ist mir als M wesentlich deutlicher ersichtlich wie die Beträge zustande kommen!

Gilt das Einsichtrecht auf sämtliche Posten der NK? Also auch Policen usw.?

Das Problem im Haus ist folgendes: Die NK werden über die Raummenge der Wohnungen abgerechnet. Da ich im Dach eine kleine Galeriwohnung habe wäre die Grundfläche äußerst gering, daher hat mein VM diese Abrechnungsart gewählt. Allerdings ist die Raummenge deutlich zu hoch angegeben (habe es nachgemessen und selbst berechnet). Ich zahle als alleine wohnender ca. 45% aller Unkosten bei 3 Parteien. Besteht eine Möglichkeit die Lastenverteilung gerechter zu regeln, habe ich als Mieter eine Chance den momentanen Schlüssel anzufechten?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Du kannst höchstens da ansetzen:
Allerdings ist die Raummenge deutlich zu hoch angegeben

Rechnungen ansehen ja, Policen nein.

so ist mir als M wesentlich deutlicher ersichtlich wie die Beträge zustande kommen!
da wärst du aber eine grosse Ausnahme.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Raum ist natürlich Volumen (m³).

Die Deckenhöhe ist ganz normal 2,40m. Die Galerie sitzt direkt über den anderen Räumen (2. und 3. OG). Volumen beträgt 175m³. Fläche im 2. OG (nachgemessen) ca. 43m². Giebelhöhe von Boden 2. OG bis oben: 5m
Das Dach hat einen Steigwinkel von 60°.

Bei Versicherung usw. darf ich also nur die jährlichen Kostenmitteilungen der Versicherer einsehen?

Als Selbstständiger Ingenieur kenne ich mit in etwa aus mit Betriebskosten usw.
Problematisch im Falle meines Wohnhauses ist, dass Heizkosten nach Volumen abgerechnet werden, und ich selbst im Winter kaum heizen muss, da die Abwärme des Boilers ausreicht die Wohnung warum zu halten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12317.05.2010 09:49:04
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

ZWINGENDE gesetzliche Grundlage für eine Heizkostenabrechnung ist die Heizkostenverordnung. Die Heizkostenverordnung gibt es an diversen Stellen im Internet zum Download. Ich würde dort erst einmal nachlesen.

Wurde die Heizkostenabrechnung vom Vermieter selbst erstellt (dann ist sie, rein statistisch betrachtet, mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch), oder von einem Ableseunternehmen wie Techem (auch dann gibt es noch eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass sie falsch ist)?

Was der Mieter einsehen darf (Rechnungen, Abrechnungsbelege) und was nicht (Verträge) steht auch auf diversen Internetseiten zum Nachlesen (Verbraucher- und Mietervereine). Ich würde mich erst einmal da informieren.

Im übrigen wiederhole ich, worauf ich an anderer Stelle schon hingeweisen habe:

Hier im Forum (insbesondere im Mietrechts-Teil) sind einige Teilnehmer aktiv, die es darauf abgesehen haben, ernsthafte Fragesteller zu verunsichern und anzupöbeln. Leider unternehmen die Administratoren nichts dagegen. Das ist schade und entwertet den Nutzen des Forums.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Tja, Fritz,

quote:
Hier im Forum (insbesondere im Mietrechts-Teil) sind einige Teilnehmer aktiv, die es darauf abgesehen haben, ernsthafte Fragesteller zu verunsichern

Wenn ich Behauptungen wie diese
quote:
Wurde die Heizkostenabrechnung vom Vermieter selbst erstellt (dann ist sie, rein statistisch betrachtet, mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch), oder von einem Ableseunternehmen wie Techem (auch dann gibt es noch eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass sie falsch ist)?

glaube ich das langsam auch.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

BACK TO TOPIC

Die Heizkosten werden nicht nach Verbraucht sondern anteilhaft vom Gesamtverbrauch über das Wohnungsvolumen berechnet. Verdunstungsröhrchen gibt es also nicht, auch keine Zähler für die einzelnen Parteien, sondern nur einen Gesamtverbrauch für das Haus der dann entsprechend dem Schlüssel auf die einzelnen Parteien umgelegt wird.

Was an der Rechnung ist denn nicht schlüssig? Kann es gern detaillierter aufführen!


Freundliche Grüße


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ist eben KEINE Umlegung nach Fläche. Sons würde ich nämlich deutlich weniger zahlen, da die komplette wohnung im dach liegt!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

1. Die Sache ist insgesamt viel zu konfus, als dass man sie hier im Forum beurteilen könnte. Mein dringender Rat: die Abrechnung jemandem vorlegen, der was davon versteht, z. B. über Mieterverein o. ä.

2. Ich spreche bezügl. der Fehlerraten bei Heizkostenabrechnungen aus eigener Erfahrung. Darüber hinaus gibt es regelmäßig unzählige Veröffentlichungen zu dem Thema. Auf die Schnelle mit Google gefunden: http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0503/050335.htm . Ist schon älter, beschreibt aber schön die Problematik.

3. Es gibt hier im Forum, wie mehrfach und nicht nur von mir erwähnt, Mitglieder, die leider in geballter Form Unwahrheiten verbreiten. Konfrontiert man sie damit, wird man wüst beschimpft. Die Administratoren unternehmen leider nichts dagegen. Da hilft nur ignorieren, völlig. Ich jedenfalls werde auf Beiträge dieser Personen mit keinem Wort mehr eingehen und kann dies jedem anderen auch nur empfehlen.

4. Wenn das hier überhaupt noch einen Sinn machen soll, bitte mal meine Frage beantworten (oder habe ich in dem Wust an Unsinn die Antwort übersehen?): wer hat die HK-Abrechnung erstellt, Vermieter oder professionelles Unternehmen?

5. Wieviel Mietparteien (ggf. einschl. Vermieter) sind in dem Haus?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gibt 3 Parteien (EG, 1. OG, 2./3. OG).

Die Abrechnung wurde vom Vermieter selbst erstellt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Dann dürften wohl HeizkostenV §4:

(1) Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.

in Verbindung mit § 5
(1) Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler oder andere geeignete Ausstattungen zu verwenden.

und § 12:
(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.

greifen.

Da das Ganze komplex werden kann (es gibt auch noch einen Haufen Detail- und Ausnahmeregeln, die hier aber vermutlich nicht greifen), empfehle ich nochmals dringend, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist es denn grundsätzlich rechtens auch Verbrachsgüter wie Wasser, Gas, Hausstrom oder auch fixe Beträge wie Versicherung, Wartungsvertrag, Müllabfuhr usw. mittels einem Aufteilungsschlüssel nach der Wohnungsgröße abzurechnen, oder muss das nicht automatisch über die Anzahl der Personen ermittelt werden?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird grundsätzlich nach m² abgerechnet.
Die Ausnahmen sind die Heizung + Warmwasser.
Nach Personen wäre es teilweise möglich, aber äusserst unpraktisch.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Es wird aber nach m³ abgerechnet (qm). "Über den Kubus" steht im Mietvertrag dazu.
Wasser/Warmwasser genauso, da es keine einzelnen Zähler für die Parteien gibt, wie in der Heizkostenverordnung verlangt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.177 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen